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201534-1 · Mitteilungsvorlage

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung auf der Kölnstraße und in Buschdorf

Nummer
201534-1
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201534 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung auf der Kölnstraße und in Buschdorf

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201534-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung auf der Kölnstraße und in
Buschdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss vom 25.08.2020 hat die Bezirksvertretung Bonn der Einleitung
des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung auf der Kölnstraße und in
Buschdorf (DS 201534) zugestimmt. Als Maßgabe wird die Verwaltung jedoch
gebeten über die Gründe zu informieren, „warum die frei bleibenden
Baumscheiben und –beete im Einzelnen nicht bepflanzt werden können.“
Erfreulicherweise können bei dieser Maßnahme bis auf 2 Standorte alle
Baumbeete – nach erforderlicher Aufweitung der Standorte - wieder mit
Bäumen bepflanzt werden. Früher galten bei Baumpflanzungen im Allgemeinen
nicht so strenge Vorschriften zu Abständen von Bäumen zu vorhandenen
Versorgungsleitungen und so kam es häufig vor, dass Bäume auf oder sehr
nahe an Versorgungstrassen und/ oder Hausanschlüssen gepflanzt wurden.
Diese Bäume unterliegen natürlich einem Bestandsschutz und werden nicht
prophylaktisch zum Schutz vor Beschädigungen der Leitungen gefällt. Sollte ein
solcher Baum jedoch absterben und entfernt werden müssen, so ist eine
Ersatzpflanzung an gleicher Stelle oftmals nicht oder nur zu erschwerten und
finanziell sehr viel aufwändigeren Bedingungen möglich.
Bei Neu- und Ersatzpflanzungen ist ein Mindestabstand von 1m zwischen
Baum und Versorgungsleitung erforderlich, Baumbeete sind von Leitungen frei
zu halten. Bei Abständen von 1m bis 2,5m zwischen Baum und Leitung ist der
Einsatz von Schutzmaßnahmen in Absprache mit den Versorgungsträgern
erforderlich. In der Regel erfolgt dies mittels Wurzelschutzfolien. Bei
Fernwärmeleitungen sind überdies Abstände von 2,5m einzuhalten.
Ausnahmen unter 2,5m sind nach Absprache der Einzelmaßnahmen mit dem
Versorgungsträger ggf. möglich, wenn geeignete Schutzmaßnahmen eingebaut
werden. Sollten zusätzlich zu den längs durch die Beete verlaufenen Leitungen
im Beet selbst auch noch Hausanschlüsse liegen, ist eine Bepflanzung des
Beetes mit Bäumen zumeist nicht mehr möglich.
Gründe für eine Nicht-Wiederbepflanzbarkeit von ehemaligen Baumbeeten
können auch in die Nähe zu städtischen oder auf Privatgrundstücken
stehenden Bestandsbäumen, sowie der Überhang von privatem BaumbestandSeite 1 von 3

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in den städtischen Raum sein. In diesen Fällen stünde dem Jungbaum zu
wenig Licht und Wuchsraum für eine artgerechte und zukunftsträchtige
Entwicklung zur Verfügung, weswegen eine Bepflanzung aus Gründen der
Lichtkonkurrenz mittelfristig nicht zielführend oder erhaltungsfähig wäre.
Baumstandorte können auch dann nicht immer erhalten bleiben, wenn sich
diese z.B. unmittelbar vor Ampelanlagen (Sichtbehinderung auf das
Verkehrszeichen) oder vor bzw. im Bereich von Grundstückszufahrten befinden
und deren Nutzung zu stark einschränken. Einige Beete sind derzeit auch viel
zu klein und aufgrund der örtlichen Verhältnisse für eine Baumpflanzung auch
nicht entsprechend zu vergrößern.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. Notfalls müssen in wenigen Einzelfällen Standorte geschlossen
werden.
Im Zuge der hier in Rede stehenden Maßnahme bleibt die Beetfläche vor der
Kölnstraße Nr. 433 als Grünbeet ohne Baumbesatz erhalten, da eine adäquate
Vergrößerung des Beetes und somit eine artgerechte Entwicklung eines
Baumes an dieser Stelle nicht möglich ist.
In dem Hochbeet an der Kölnstraße über der Autobahn A565 ist aufgrund der
beengten Platzverhältnisse sowie aufgrund der Ausbildung der Fläche als stark
exponiertes, schnell austrocknendes Hochbeet eine Bepflanzung mit Bäumen
nicht möglich, bzw. mittel- und langfristig nicht zielführend. Die Hochbeete
haben nur einen sehr begrenzten Wurzelraum und vor allen Dingen keinen
Anschluss an den gewachsenen Boden. Eine ausreichende Versorgung mit
Wasser in den zunehmenden und immer länger andauernden Trockenperioden
kann hier nicht sichergestellt werden. Aufgrund der sehr viel schnelleren
Austrocknung der Beete an diesem sonnen- und windexponierten Standort
über der Autobahn A565 ist der Wasserbedarf der Bäume hier um ein
Vielfältiges höher als in Beeten mit Erdanschluss. Die Wurzeln der Bäume
haben hier nicht die Möglichkeit an Wasserreservoirs aus tieferen Erdschichten
zu gelangen. Diese Hochbeete wurden ca. Mitte der 1980er Jahre mit
ursprünglich 6 Feldahornen bepflanzt, wovon nur noch 1 Exemplar in
befriedigendem Zustand aktuell vorhanden ist. Sämtliche bereits entfernte und
auch der letzte vorhandene Baum zeigten und zeigen deutliche Anzeichen von
durch Trockenheitsstress bedingte Fehlentwicklungen. Die Feldahorne dort
wurden zur gleichen Zeit wie die restlichen Linden auf der Kölnstraße Mitte der
1980er Jahre gepflanzt und weisen somit ein Alter am Standort von ca. 35
Jahren auf. Im Verhältnis zu den Linden an der Kölnstraße mit nahezu
gleichem Alter am Standort weist der noch verbliebene Feldahorn deutliche
wachstumsbedingte Defizite auf, die vor allen Dingen am wesentlich geringeren
Stammumfang deutlich erkennbar sind.
Die Verwaltung sieht vor, das Hochbeet über der A565 in einer der beiden
folgenden Pflanzperioden (2020/2021 oder 2021/2022) – je nach Verfügbarkeit
der finanziellen Mittel - mit Sträuchern und einer ökologisch wertvollen
naturnahen Staudenmischpflanzung oder Wildblumeneinsaat begrünen.Seite 2 von 3

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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de