201534-1 · Mitteilungsvorlage
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung auf der Kölnstraße und in Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 201534-1
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 29.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201534-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung auf der Kölnstraße und in Buschdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss vom 25.08.2020 hat die Bezirksvertretung Bonn der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung auf der Kölnstraße und in Buschdorf (DS 201534) zugestimmt. Als Maßgabe wird die Verwaltung jedoch gebeten über die Gründe zu informieren, „warum die frei bleibenden Baumscheiben und –beete im Einzelnen nicht bepflanzt werden können.“ Erfreulicherweise können bei dieser Maßnahme bis auf 2 Standorte alle Baumbeete – nach erforderlicher Aufweitung der Standorte - wieder mit Bäumen bepflanzt werden. Früher galten bei Baumpflanzungen im Allgemeinen nicht so strenge Vorschriften zu Abständen von Bäumen zu vorhandenen Versorgungsleitungen und so kam es häufig vor, dass Bäume auf oder sehr nahe an Versorgungstrassen und/ oder Hausanschlüssen gepflanzt wurden. Diese Bäume unterliegen natürlich einem Bestandsschutz und werden nicht prophylaktisch zum Schutz vor Beschädigungen der Leitungen gefällt. Sollte ein solcher Baum jedoch absterben und entfernt werden müssen, so ist eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle oftmals nicht oder nur zu erschwerten und finanziell sehr viel aufwändigeren Bedingungen möglich. Bei Neu- und Ersatzpflanzungen ist ein Mindestabstand von 1m zwischen Baum und Versorgungsleitung erforderlich, Baumbeete sind von Leitungen frei zu halten. Bei Abständen von 1m bis 2,5m zwischen Baum und Leitung ist der Einsatz von Schutzmaßnahmen in Absprache mit den Versorgungsträgern erforderlich. In der Regel erfolgt dies mittels Wurzelschutzfolien. Bei Fernwärmeleitungen sind überdies Abstände von 2,5m einzuhalten. Ausnahmen unter 2,5m sind nach Absprache der Einzelmaßnahmen mit dem Versorgungsträger ggf. möglich, wenn geeignete Schutzmaßnahmen eingebaut werden. Sollten zusätzlich zu den längs durch die Beete verlaufenen Leitungen im Beet selbst auch noch Hausanschlüsse liegen, ist eine Bepflanzung des Beetes mit Bäumen zumeist nicht mehr möglich. Gründe für eine Nicht-Wiederbepflanzbarkeit von ehemaligen Baumbeeten können auch in die Nähe zu städtischen oder auf Privatgrundstücken stehenden Bestandsbäumen, sowie der Überhang von privatem BaumbestandSeite 1 von 3 Seite 2 in den städtischen Raum sein. In diesen Fällen stünde dem Jungbaum zu wenig Licht und Wuchsraum für eine artgerechte und zukunftsträchtige Entwicklung zur Verfügung, weswegen eine Bepflanzung aus Gründen der Lichtkonkurrenz mittelfristig nicht zielführend oder erhaltungsfähig wäre. Baumstandorte können auch dann nicht immer erhalten bleiben, wenn sich diese z.B. unmittelbar vor Ampelanlagen (Sichtbehinderung auf das Verkehrszeichen) oder vor bzw. im Bereich von Grundstückszufahrten befinden und deren Nutzung zu stark einschränken. Einige Beete sind derzeit auch viel zu klein und aufgrund der örtlichen Verhältnisse für eine Baumpflanzung auch nicht entsprechend zu vergrößern. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. Notfalls müssen in wenigen Einzelfällen Standorte geschlossen werden. Im Zuge der hier in Rede stehenden Maßnahme bleibt die Beetfläche vor der Kölnstraße Nr. 433 als Grünbeet ohne Baumbesatz erhalten, da eine adäquate Vergrößerung des Beetes und somit eine artgerechte Entwicklung eines Baumes an dieser Stelle nicht möglich ist. In dem Hochbeet an der Kölnstraße über der Autobahn A565 ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse sowie aufgrund der Ausbildung der Fläche als stark exponiertes, schnell austrocknendes Hochbeet eine Bepflanzung mit Bäumen nicht möglich, bzw. mittel- und langfristig nicht zielführend. Die Hochbeete haben nur einen sehr begrenzten Wurzelraum und vor allen Dingen keinen Anschluss an den gewachsenen Boden. Eine ausreichende Versorgung mit Wasser in den zunehmenden und immer länger andauernden Trockenperioden kann hier nicht sichergestellt werden. Aufgrund der sehr viel schnelleren Austrocknung der Beete an diesem sonnen- und windexponierten Standort über der Autobahn A565 ist der Wasserbedarf der Bäume hier um ein Vielfältiges höher als in Beeten mit Erdanschluss. Die Wurzeln der Bäume haben hier nicht die Möglichkeit an Wasserreservoirs aus tieferen Erdschichten zu gelangen. Diese Hochbeete wurden ca. Mitte der 1980er Jahre mit ursprünglich 6 Feldahornen bepflanzt, wovon nur noch 1 Exemplar in befriedigendem Zustand aktuell vorhanden ist. Sämtliche bereits entfernte und auch der letzte vorhandene Baum zeigten und zeigen deutliche Anzeichen von durch Trockenheitsstress bedingte Fehlentwicklungen. Die Feldahorne dort wurden zur gleichen Zeit wie die restlichen Linden auf der Kölnstraße Mitte der 1980er Jahre gepflanzt und weisen somit ein Alter am Standort von ca. 35 Jahren auf. Im Verhältnis zu den Linden an der Kölnstraße mit nahezu gleichem Alter am Standort weist der noch verbliebene Feldahorn deutliche wachstumsbedingte Defizite auf, die vor allen Dingen am wesentlich geringeren Stammumfang deutlich erkennbar sind. Die Verwaltung sieht vor, das Hochbeet über der A565 in einer der beiden folgenden Pflanzperioden (2020/2021 oder 2021/2022) – je nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel - mit Sträuchern und einer ökologisch wertvollen naturnahen Staudenmischpflanzung oder Wildblumeneinsaat begrünen.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de