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201534 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung auf der Kölnstraße und in Buschdorf

Nummer
201534
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
07.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 201534-1 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung auf der Kölnstraße und in Buschdorf

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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
201534
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung auf der Kölnstraße und in
Buschdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung
„Baumersatzpflanzung Kölnstraße und Buschdorf“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte auf der Kölnstraße und im Bonner Stadtteil Buschdorf.
Insgesamt werden 42 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw.
neu hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt. Die Errichtung neuer /
zusätzlicher Baumstandorte ist nicht vorgesehen.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
Kölnstraße von Lievelingsweg bis nördlicher Ortsausgang:
Kölnstraße vor Hausnummer 492-502: 3 x Echter Rotdorn
Kölnstraße gegenüber Hausnummer 282: 1 x Säulen-Eiche
Kölnstraße – restliche Bereiche: 17 x Holländische Linde
Buschdorf:
Am Paulusacker: 1 x Schnurbaum
Engländerweg: 1 x Rotblühende Rosskastanie
Ernst-Robert-Curtius-Straße: 5 x Rotblühende Rosskastanie
Hans-Herter-Straße: 5 x Blumen-Esche
Peter-Klein-Straße: 1 x Säulen-Spitz-Ahorn
Rostocker Straße: 1 x Mehlbeere
Schlesienstraße: 7 x Spitz-AhornSeite 1 von 3

Seite 2
Eine Beetfläche vor der Kölnstraße Nr. 433 bleibt als Grünbeet ohne
Baumbesatz erhalten, da eine adäquate Vergrößerung des Beetes und somit
eine artgerechte Entwicklung eines Baumes an dieser Stelle nicht möglich ist.
In dem Hochbeet an der Kölnstraße über der Autobahn A565 ist aufgrund der
beengten Platzverhältnisse, sowie aufgrund der Ausbildung der Fläche als stark
exponiertes, schnell austrocknendes Hochbeet eine Bepflanzung mit Bäumen
nicht möglich, bzw. mittel- und langfristig nicht zielführend. Die Hochbeete
haben nur einen sehr begrenzten Wurzelraum und vor allen Dingen keinen
Anschluss an gewachsenen Boden.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihren ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur
Verfügung.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben
und nach Beauftragung auch unmittelbar begonnen werden. Die sehr
umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann im November und Dezember 2020 und die
eigentliche Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete im Januar /
Februar 2021.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte FirmenSeite 2 von 3

Seite 3
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2020-1658 X VOB UVgO VgV November 2020-Februar
2021
160.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestraßen 785200 5680612011000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de