201534 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung auf der Kölnstraße und in Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 201534
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 07.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 201534 Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung auf der Kölnstraße und in Buschdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Baumersatzpflanzung Kölnstraße und Buschdorf“ wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen- Abschnitte auf der Kölnstraße und im Bonner Stadtteil Buschdorf. Insgesamt werden 42 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw. neu hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt. Die Errichtung neuer / zusätzlicher Baumstandorte ist nicht vorgesehen. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte: Kölnstraße von Lievelingsweg bis nördlicher Ortsausgang: Kölnstraße vor Hausnummer 492-502: 3 x Echter Rotdorn Kölnstraße gegenüber Hausnummer 282: 1 x Säulen-Eiche Kölnstraße – restliche Bereiche: 17 x Holländische Linde Buschdorf: Am Paulusacker: 1 x Schnurbaum Engländerweg: 1 x Rotblühende Rosskastanie Ernst-Robert-Curtius-Straße: 5 x Rotblühende Rosskastanie Hans-Herter-Straße: 5 x Blumen-Esche Peter-Klein-Straße: 1 x Säulen-Spitz-Ahorn Rostocker Straße: 1 x Mehlbeere Schlesienstraße: 7 x Spitz-AhornSeite 1 von 3 Seite 2 Eine Beetfläche vor der Kölnstraße Nr. 433 bleibt als Grünbeet ohne Baumbesatz erhalten, da eine adäquate Vergrößerung des Beetes und somit eine artgerechte Entwicklung eines Baumes an dieser Stelle nicht möglich ist. In dem Hochbeet an der Kölnstraße über der Autobahn A565 ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse, sowie aufgrund der Ausbildung der Fläche als stark exponiertes, schnell austrocknendes Hochbeet eine Bepflanzung mit Bäumen nicht möglich, bzw. mittel- und langfristig nicht zielführend. Die Hochbeete haben nur einen sehr begrenzten Wurzelraum und vor allen Dingen keinen Anschluss an gewachsenen Boden. Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihren ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2- jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt. Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben und nach Beauftragung auch unmittelbar begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen dann im November und Dezember 2020 und die eigentliche Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete im Januar / Februar 2021. Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte FirmenSeite 2 von 3 Seite 3 X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2020-1658 X VOB UVgO VgV November 2020-Februar 2021 160.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestraßen 785200 5680612011000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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