201532 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in Bad Godesberg-Zentrum und Pennenfeld
Kerndaten
- Nummer
- 201532
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 07.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 201532 Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in Bad Godesberg-Zentrum und Pennenfeld Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Baumersatzpflanzung Bad Godesberg-Zentrum und Pennenfeld“ wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen- Abschnitte im Bad Godesberger Zentrum und im Stadtteil Pennenfeld. Insgesamt werden 57 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert und mit Alleebäumen bepflanzt. Die Festlegung der Baumarten ist hier noch nicht abschließend erfolgt. Hierzu kann aber in der Sitzung mündlich berichtet werden. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte: Friedrich-Ebert-Straße: 21 Bäume Zeppelinstraße: 8 Bäume Max-Planck-Straße: 11 Bäume Theodor-Heuss-Straße: 8 Bäume Yalovastraße: 1 Baum Zanderstraße: 3 Bäume Albertus-Magnus-Straße: 5 Bäume 12 ehemalige Baumstandorte können nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden. Davon sind 2 Standorte mit Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen nicht mehr bepflanzbar. In den anderen 10 Fällen ist der auf die Straße ragende Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen Grund dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nichtSeite 1 von 3 Seite 2 wiederbepflanzt werden kann. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können von diesen 12 nicht mit Bäumen wiederbepflanzbaren Standorten 4 Beete als sogenannte Grünbeete erhalten bleiben. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich ist. Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Die Errichtung neuer / zusätzlicher Baumstandorte ist derzeit in den oben genannten Bereichen nicht vorgesehen. Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihren ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2- jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 2 von 3 Seite 3 Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben und nach Beauftragung auch unmittelbar begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen dann im November und Dezember 2020 und die eigentliche Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete im Januar / Februar 2021. Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2020-1657 X VOB UVgO VgV November 2020-Februar 2021 210.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestraßen 785200 5680712013000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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