← Vorlagen

201532 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in Bad Godesberg-Zentrum und Pennenfeld

Nummer
201532
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
07.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,9 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.944 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
201532
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung in Bad Godesberg-Zentrum
und Pennenfeld
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung
„Baumersatzpflanzung Bad Godesberg-Zentrum und Pennenfeld“ wird
zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte im Bad Godesberger Zentrum und im Stadtteil Pennenfeld.
Insgesamt werden 57 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert und mit
Alleebäumen bepflanzt.
Die Festlegung der Baumarten ist hier noch nicht abschließend erfolgt. Hierzu
kann aber in der Sitzung mündlich berichtet werden.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
Friedrich-Ebert-Straße: 21 Bäume
Zeppelinstraße: 8 Bäume
Max-Planck-Straße: 11 Bäume
Theodor-Heuss-Straße: 8 Bäume
Yalovastraße: 1 Baum
Zanderstraße: 3 Bäume
Albertus-Magnus-Straße: 5 Bäume
12 ehemalige Baumstandorte können nicht wieder mit Bäumen bepflanzt
werden. Davon sind 2 Standorte mit Versorgungsleitungen und
Hausanschlüssen nicht mehr bepflanzbar. In den anderen 10 Fällen ist der auf
die Straße ragende Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und
Straßenlaternen Grund dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nichtSeite 1 von 3

Seite 2
wiederbepflanzt werden kann. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können
von diesen 12 nicht mit Bäumen wiederbepflanzbaren Standorten 4 Beete als
sogenannte Grünbeete erhalten bleiben.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich ist. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der
Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen. Die Errichtung neuer / zusätzlicher
Baumstandorte ist derzeit in den oben genannten Bereichen nicht vorgesehen.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihren ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur
Verfügung.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.Seite 2 von 3

Seite 3
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben
und nach Beauftragung auch unmittelbar begonnen werden. Die sehr
umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann im November und Dezember 2020 und die
eigentliche Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete im Januar /
Februar 2021.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2020-1657 X VOB UVgO VgV November 2020-Februar
2021
210.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestraßen 785200 5680712013000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de