201530 · Beschlussvorlage
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2. Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 201530
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201530 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2. Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Hardtberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung Beschlussvorschlag Den von der Verwaltung vorgelegten Plänen zum barrierefreien Ausbau der folgenden Bushaltestelle wird zugestimmt: - Duisdorf Altenheim, stadtein- und -auswärts (Standort Konrad- Adenauer-Damm) Begründung Gemäß Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 19.12.1995 und gemäß §8 des Personenbeförderungsgesetzes sollen alle Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut werden (gesetzliche Vorgabe bis 2022). Die vorgesehene Bushaltestelle ist Teil des vom Rat am 18.04.2013 beschlossenen Fortführungsprogramms zur barrierefreien und fahrgastfreundlichen Umgestaltung der Bushaltestellen im Stadtgebiet – 2.Priorität, 1. Baustufe (DS 1310548EB8). Grundsätzlich sollen die Haltestellen auf eine Länge von 18 Metern und eine Höhe von mindestens 18 Zentimetern über Straßenoberkante barrierefrei ausgebaut werden. Nach Abstimmung mit der SWB Verkehrs GmbH werden die Haltestellen für eine bessere Anfahrbarkeit mit einem spurführenden Buskapstein (z.B. Kasseler Sonderbord) ausgestattet.Seite 1 von 4 Seite 2 Für Sehbehinderte ist die Einrichtung taktiler Leitsysteme vorgesehen. Die Wartehallen sollen so aufgestellt bzw. versetzt werden, dass ein barrierefreier Ein-Ausstieg insbesondere an der 2. Bustür möglich ist. Folgende Maßnahmen sind für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen vorgesehen: Duisdorf Altenheim Anhebung der Gehwegbereiche. Sanierung der vorhandenen Betonfahrbahn im Bereich der Haltestelle. Für die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen werden beim NVR Fördergelder gemäß § 12 ÖPNVG NRW beantragt. Darüber hinaus erfolgt eine ergänzende Finanzierung durch Haushaltsmittel und § 11 (2) ÖPNVG NRW Mittel. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Gemeindestraße 1.12.01.01 Verkehrsflächen Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 120.000 € 5660012019030/ 78.5200 2020 Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 2 von 4 Seite 3 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Lageplan Haltestelle Duisdorf Altenheim (Standort Konrad-Adenauer-Damm) (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de