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201527-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fällgenehmigung im Baugenehmigungsverfahren Grüner Weg/Ürziger Straße Drucksache BoRIS 1510267; Errichtung von zwei viergeschossigen Gebäuden mit Staffelgeschoss für das Grundstück Grüner Weg 41 mit 22 Wohneinheiten (Aktenzeichen 454311), Bauteil „Reihe“ und für das Grundstück Ürziger Str. 6–8 mit 20 Wohneinheiten Bauteil „Zeile“ (Aktenzeichen 454312).

Nummer
201527-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201527 Fällgenehmigung im Baugenehmigungsverfahren Grüner Weg/Ürziger Straße Drucksache BoRIS 1510267; Errichtung von zwei viergeschossigen Gebäuden mit Staffelgeschoss für das Grundstück Grüner Weg 41 mit 22 Wohneinheiten (Aktenzeichen 454311), Bauteil „Reihe“ und für das Grundstück Ürziger Str. 6–8 mit 20 Wohneinheiten Bauteil „Zeile“ (Aktenzeichen 454312).

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201527-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung im Baugenehmigungsverfahren
Grüner Weg/Ürziger Straße
Drucksache BoRIS 1510267; Errichtung von zwei
viergeschossigen Gebäuden mit Staffelgeschoss
für das Grundstück Grüner Weg 41 mit 22
Wohneinheiten (Aktenzeichen 454311), Bauteil
„Reihe“ und für das Grundstück Ürziger Str. 6–8 mit
20 Wohneinheiten Bauteil „Zeile“ (Aktenzeichen
454312).
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Für die Bäume, die im Rahmen der Baumaßnahme gerodet werden
mussten, wurde eine Ausgleichszahlung geleistet.
Zu 2.
Von Seiten des Antragstellers wurde ein Antrag auf Ausgleichszahlung
bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt. Diesem Antrag wurde
stattgegeben. Für jeden zu ersetzenden Baum wurden 598 €; also
insgesamt 11.362 €, für Ersatzpflanzungen auf dem Gebiet der Stadt
Bonn, gezahlt.
Zu 3.
Während und nach der Baumaßnahme, wurde ein Baum zur Fällung
beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Ansonsten gibt es keine Bäume
die aufgrund des Zustands oder aus anderem Grund zur FällungSeite 1 von 2

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beantragt wurden.
Zu 4.
Dieser Fall ist nicht eingetreten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de