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201525-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Baumpflanzungen Weißenburgstraße

Nummer
201525-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201525 Bürgerantrag: Baumpflanzungen Weißenburgstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201525-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Baumpflanzungen
Weißenburgstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In den vier vorliegenden Bürgeranträgen werden in ähnlicher Weise die
geplanten Ersatzpflanzungen in der Weißenburgstraße thematisiert. Aus
diesem Grunde nimmt die Verwaltung hierzu auch gesammelt umfassend
Stellung.
Die erste Reaktion der Antragsteller auf den Verlust von Bewohner-Parkplätzen
kann die Verwaltung nachvollziehen, da die betreffenden Bereiche dauerhaft
als Stellflächen wegfallen werden. Gleichwohl wird das Verhältnis zwischen
Bewohner-Parkplätzen und den restlichen Stellflächen so umgestaltet, dass
den Anwohnern der Weißenburgstraße neue Bewohnerparkflächen zur
Verfügung gestellt werden können.
Es wird daher empfohlen, die Bürgeranträge in Bezug auf die
Parkplatzsituation zu befürworten und die Prüfung geeigneter
Maßnahmen zur Neugestaltung der Bewohnerparksituation durch die
Verwaltung zu beauftragen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 22.01.2020 wurde
unter DS-Nr. 190992 die Einleitung des Vergabeverfahrens zur
„Baumersatzpflanzung in Bad Godesberg-Nord“ einstimmig beschlossen. Die
Maßnahme umfasst die Ersatzpflanzung aller Fehlstellen in der
Weißenburgstraße (zwischen Bonner Straße und Truchseßstraße) und in der
Truchseßstraße. Seinerzeit wurde auch erläutert, dass zusätzlich
voraussichtlich 3 neue Standorte in der Truchseßstraße und 13 neue Standorte
in der Weißenburgstraße geschaffen werden können. Insgesamt werden also
34 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw. neu hergestellt.
Der Auftrag zur Ersatzpflanzung in Bad Godesberg – Nord wurde bereits erteilt
und mit den Arbeiten soll nun bereits verspätet Anfang September begonnen
werden, sobald die Baumaßnahme des Tiefbauamtes in der Nähe und die
daraus resultierende Umleitung durch die Truchseßstraße weitestgehend
abgeschlossen ist. Ursprünglich war als Baubeginn für die sehr umfangreichen
Standortsanierungsmaßnahmen der 22. Juni 2020 vorgesehen.Seite 1 von 6

Seite 2
Zur Realisierung dieser Maßnahme werden in der Weißenburgstraße keine
Bäume gefällt. Die vorhandenen Bäume – ebenfalls Zierapfel-Formen, wie auch
in der Ersatzpflanzung vorgesehen - sind in gutem bis befriedigendem Zustand,
entwicklungsfähig und verkehrssicher.
Wenn Baumstandortsanierungen vorgenommen werden, so wird generell auch
die Größe der Baumbeete angepasst. In der Regel sind die vorzufindenden
Baumbeete zu klein und als zukunftsträchtige Baumstandorte in dieser Form
gänzlich ungeeignet. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe
von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt
sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für
Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL-
(Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.)
Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar.
Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben,
im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch
die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die beiden Straßenabschnitte dieser Maßnahme - insbesondere die
Weißenburgstraße - bieten aufgrund ihrer Örtlichkeit und des weitestgehend
leitungsfreien Untergrundes bestmögliche Voraussetzungen zur Vergrößerung
der Baumscheiben auf das oben beschriebene Mindestmaß und darüber
hinaus auch zur Anlage komplett neuer Standorte. Dies ist in den wenigsten
Bereichen des Verkehrsgrüns in dieser Form möglich. Beeterweiterungen oder
die Schaffung neuer Standorte finden meistens im Gehwegbereich statt und
gehen selbstverständlich auch meist zu Lasten des zur Verfügung stehenden
Parkraums. Neu angelegte Baumstandorte können hierbei die Fläche eines
vollständigen PKW-Parkplatzes beanspruchen. Von daher kann man durchaus
sagen, dass für die 9 neu hergestellten Standorte in der Weißenburgstraße
auch ca. 9 PKW-Stellplätze wegfallen. Die ursprüngliche Planung gemäß
Vergabebeschluss sah die Schaffung von 5 weiteren Baumstandorten und
damit den Wegfall von ebenso vielen PKW-Stellplätzen in diesem Abschnitt vor.
Es handelt sich in der Weißenburgstraße um 13 Ersatzpflanzungen (grüner
Punkt im Plan), das heißt Pflanzungen von Bäumen an Standorten, an denen
ehemals schon Bäume etabliert waren. Die Fällungen liegen mitunter mehrere
Jahre, z.T. über 10 Jahre zurück. In den letzten Jahren wurden einige dieser
ehemaligen Standorte auch aus Gründen der Verkehrssicherheit
vorübergehend versiegelt. In der Historie des städtischen Baumkatasters ist
diese Entwicklung nachvollziehbar. Einige ehemalige Standorte sind aus
verschiedenen Gründen nicht mehr bepflanzbar (Einfahrten, Hausanschlüsse,
etc.) – diese Standorte wurden geschlossen, bzw. in unmittelbarer Nähe neu
hergestellt, also verschoben (roter Punkt mit Kreuz).
In der Weißenburgstraße wurden 13 neue Baumstandorte geplant (blauer
Punkt). Sofern aus Gründen der in den Bürgeranträgen vorrangig
thematisierten Parkplatznot die Zahl der Stellplätze erhöht werden soll,
hält es die Verwaltung für möglich, auf die vier südlich gelegenen
Baumstandorte vor den Hausnummern 9 bis 21 (Abschnitt Bonner Straße
– Sankt-Augustinus-Straße) zu verzichten (blauer Punkt mit Kreuz).Seite 2 von 6

Seite 3
Weiterhin war vorgesehen, den zu kleinen Baumstandort vor der
Weißenburgstraße 39/40 zu schließen und aufgrund des Platzangebotes
in diesem Bereich mit entsprechendem baumverträglichen Abstand zwei
Beete herzustellen (ein Beet als Ersatz und ein zusätzliches Beet). Hier
schlägt die Verwaltung vor, das ursprüngliche Beet an Ort und Stelle zu
belassen, dieses jedoch entsprechend der fachlichen Vorgaben zu
vergrößern. Dieses Beet befindet sich in Grünpatenschaft und die
Anwohnerin möchte diese auch gerne nach der Ersatzpflanzung weiter
betreuen. Die Patin wurde über die Maßnahme vor Ort informiert.
Die entfallenden Neupflanzungen können im Abschnitt Weißenburgstraße
zwischen Dietrichstraße und Truchseßstraße zur Ergänzung vorgesehen
werden. In diesem Bereich sollten gemäß Beschluss der
Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.09.2017 (DS 1712080EB5) 4
Bäume ersetzt und nach Möglichkeit 1-2 zusätzliche neue Standorte
geschaffen werden. Somit würde diese Ersatzpflanzung dem
seinerzeitigen Beschluss der BV Godesberg gerecht. In diesem
Straßenabschnitt wäre als Baumart der Säulenförmige Spitz-Ahorn
vorgesehen.
Als Baumart ist für den Abschnitt zwischen Bonner Straße und Truchseßstraße
der Zier-Apfel (Malus baccata ‚Street Parade‘) vorgesehen. Es handelt sich
hierbei um einen relativ kleinen Baum (5-6 m Höhe) mit einer ziemlich
schmalen Kronenform, wodurch er sich sehr gut für schmale Straßen und
beengte Verhältnisse im Verkehrsraum eignet. Dieser Alleebaum bildet wie
viele andere Zierobst-Formen von Bäumen auch nur lediglich kleine, bis ca. 1,5
cm Durchmesser große Früchte aus. Diese sind ungiftig, aber nicht genießbar
für Menschen, dienen Vögeln aber als sehr wichtige Nahrung. Der Zier-Apfel ist
zudem ein wichtiges Bienennährgehölz. Er ist widerstandsfähig gegen Frost,
bevorzugt sonnige Standorte und gilt als stadtklimafest. Die derzeit in diesem
Abschnitt vorhandenen Bäume sind ebenfalls Zieräpfel. Die guten Erfahrungen
mit dieser Baumart im Verkehrsgrün geben der Verwaltung keinen Anlass zum
Wechsel auf eine andere Baumart an diesem Standort.
Für den Bereich Weißenburgstraße zwischen Truchseßstraße und
Dietrichstraße ist als Baumart der Säulenförmige Spitz-Ahorn vorgesehen.
In den Bürgeranträgen wird ebenso die Pflege der Bäume thematisiert. In der
Nachsorge einer Ersatzpflanzungsmaßnahme erfolgt durch den beauftragten
Nachunternehmer – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige
Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und nach
Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bezirksvertretung Bad Godesberg wird empfohlen, die Bürgeranträge
in Bezug auf die Parkplatzsituation zu befürworten und die Prüfung
geeigneter Maßnahmen zur Neugestaltung der Bewohnerparksituation
durch die Verwaltung zu beauftragen.Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 3 von 6

Seite 4
Anlagen: 2 Pläne (Die vorherigen Zahlenangaben beziehen sich immer auf die
beiden anliegenden Pläne zusammen.)
Anlage/n
1 Baumpflanzung (öffentlich)Seite 4 von 6

07.08.20 Baumpflanzung in der Weißenburgstraße
Amt für Stadtgrün (68/11)|BUNDESSTADT BONN
Neupflanzung x 9
Ersatzpflanzung x 13
alter Standort
geschlossen
geplante
Neupflanzung entfällt
BestandsbaumSeite 5 von 6

07.08.20 Baumpflanzung in der Weißenburgstraße
Amt für Stadtgrün (68/11)|BUNDESSTADT BONN
Neupflanzung x 9
Ersatzpflanzung x 13
alter Standort
geschlossen
geplante Neupflanzung
entfällt x 5
BestandsbaumSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de