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201523-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Ausbau der A 565 zwischen AK Bonn Nord und Bonn-Hardtberg (Tausendfüßler)

Nummer
201523-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201523 Bürgerantrag: Ausbau der A 565 zwischen AK Bonn Nord und Bonn-Hardtberg (Tausendfüßler)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201523-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Ausbau der A 565 zwischen AK
Bonn Nord und Bonn-Hardtberg (Tausendfüßler)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. Ich beantrage, dass sich die Stadtverwaltung, ..., dafür einsetzt, dass
der Tausendfüßler, wie bis vor 4 Jahren geplant, nur 1:1 als 4 Spuriger
Ersatzbau gebaut wird.
Der Stadtrat hat am 10.12.2020 die Stellungnahme der Bundesstadt Bonn
beschlossen (DS-Gruppe 201923), welche die Forderung im Wesentlichen
aufgreift.
Zu 2. Ich beantrage, dass sich die Stadtverwaltung, ..., dafür einsetzt, dass
die A565 zwischen Endenicher Ei und Hardtberg nicht wie geplant auf 8
Spuren, ähnlich wie beim Tausendfüßler, ausgebaut wird.
Der Ausbau der A565 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 /
Fernstraßenausbaugesetz des Bundes als vordringlicher Bedarf enthalten.
Derzeit werden Planungen durch die Autobahn GmbhH des Bundes
vorgenommen. Ähnlich wie auch schon im Abschnitt zwischen Bonn Nord und
Endenicher Ei erfolgt dann auch eine Abstimmung mit der Stadt Bonn und die
Möglichkeit, durch die politischen Gremien der Stadt eventuell Einfluss auf den
Ausbau zu nehmen. Es muss jedoch betont werden, dass die Aufnahme in den
Bundesverkehrswegeplan / das Fernstraßenausbaugesetz eine Entscheidung
des Bundes ist.
Zu 3. Ich beantrage, dass sich die Stadtverwaltung, ..., dafür einsetzt, dass
die Rheinspange 553 als Entlastung für den Verkehr durch Bonn, als
direkter Anschluss über die 553 bei Brühl, an die A1 angeschlossen wird.
Denn dann ist eine Verbreiterung der A565 zwischen Nordbrücke und
Hardtberg, gemäß Analyse von Strassen NRW bezüglich der Entlastung
der Bonner Nordbrücke, nicht mehr erforderlich.
Die Rheinspange in Höhe Niederkassel ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 /
Fernstraßenausbaugesetz als Verbindung zwischen der linksrheinischen A 555Seite 1 von 2

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und der rechtsrheinischen A 59 im vordringlichen Bedarf vorgesehen. Derzeit
läuft ein Trassenfindungsverfahren. Der Bundesverkehrswegeplan ist von den
Gremien des Bundes beschlossen worden. Hier ist ein Anschluss über die A
553 in Richtung A1 nicht vorgesehen. Wann der Bundesverkehrswegeplan
fortgeschrieben wird, steht noch nicht fest.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss ist inhaltlich durch die Stellungnahme der Verwaltung
erledigt, der Antragstellende erhält eine Antwort im Sinne der Stellungnahme
der Verwaltung. Mit diesem Votum ist das formelle Verfahren nach § 24 GO
NRW zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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