201521-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Ampelschaltung am Rechtsabbieger Reinold-Hagen-Straße auf die Sankt Augustiner Straße
Kerndaten
- Nummer
- 201521-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201521-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Ampelschaltung am Rechtsabbieger Reinold-Hagen-Straße auf die Sankt Augustiner Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen des Ausbaus der B 56 durch Straßen.NRW ist auch eine Umgestaltung des im Bürgerantrag angesprochenen Knotenpunktes B 56/ Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße vorgesehen. Die zukünftige Gestaltung des Knotenpunktes befindet sich zurzeit noch in der Planung und Abstimmung. Vor diesem Hintergrund wurde der Bürgerantrag auch an Straßen.NRW weitergeleitet. Eine Stellungnahme war von dort bis dato nicht zu erhalten. Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung eine Rad- und Fußgängerverkehrsfreundliche Gestaltung. Die aktuelle Situation an der angesprochenen Querungsstelle über den Rechtsabbieger von der Reinold-Hagen-Straße auf die B 56 stellt eine Interimslösung dar, welche von der Unfallkommission beschlossen wurde. Hintergrund sind mehrere Unfälle, die sich an diesem vormals nicht signalisierten Rechtsabbieger ereignet haben. Ein Rückbau der Signalisierung kommt daher, auch unter Berücksichtigung der Vorschläge des Antragstellers (Punkt 2), nicht in Betracht. Der Rechtsabbieger ist so geschaltet, dass der Verkehr von der Reinold- Hagen-Straße nur ein Rotsignal erhält, wenn Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen über den Taster Grün anfordern. Daher kommt es zu der vom Antragsteller beschriebenen Situation, dass der Überweg nahezu blockiert ist, weil Rechtsabbiegende dem Verkehr auf der B56 stadtauswärts Vorfahrt gewähren müssen. Insbesondere ist dies in den Hauptverkehrszeiten mit hoher Verkehrsbelastung auf der B 56 zu beobachten. Dem kann nur abgeholfen werden, in dem der Rechtsabbieger während der Grünphase der B 56 generell ein Rotsignal erhält. Der Nachteil für den rechtsabbiegenden Verkehr aus der Reinold-Hagen-Straße hält sich in Grenzen, da die Rechtsabbiegespur nur wenig Platz bietet und die Fahrzeuge deshalb bereits hinter geradeaus eingeordneten Fahrzeugen warten müssen.Seite 1 von 2 Seite 2 Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor, dem Antragspunkt 1 insoweit zu entsprechen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Punkt 1 des Bürgerantrages wird befürwortet, bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung eine geänderte Signalisierung planen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW zur Umsetzung anordnen. Punkt 2 des Bürgerantrages wird abgelehnt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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