201519-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Rahmenplanung zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft hier: Frankenbad
Kerndaten
- Nummer
- 201519-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201519-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Rahmenplanung zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft hier: Frankenbad Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Zum Stand der Beauftragung der Grundlagenermittlung und Vorplanung mit der beauftragten Prüfung einer Überdachung des Atriums und Einrichtung eines Wasserbeckens mit 8 Bahnen (20 x 25m): Ist der Auftrag bereits erteilt und ist mit der Beauftragung vor der Kommunalwahl am 13.09.2020 zu rechnen und liegt eine Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zur Überdachung des Atriums vor? Die Grundlagenermittlung und Vorplanung kann erst erfolgen, wenn eine erste Machbarkeitsuntersuchung abgeschlossen ist. Aufgrund der Komplexität der Maßnahme wird das Ergebnis gegen Ende des III. Quartals 2020 vorliegen. Zu 2. Mit welchem Nutzungskonzept werden im Rahmen des Förderantrags Masterplan Innere Stadt 2.0 Fördermittel für das Projekt Frankenbad beantragt und um wie viele Millionen erhöhen sich die Kosten von bisher mindestens 35 Mio. Euro durch die Einhausung des Atriums und Errichtung eines zusätzlichen Wasserbeckens mit der unter Punkt 1. genannten Größe? Das Nutzungskonzept ist abhängig von den Ergebnissen der ersten Machbarkeitsuntersuchung und kann daher erst in Kenntnis dieser Ergebnisse final erstellt werden. Bis dahin wird auf der Grundlage einer vorliegenden Kostenprognose aus 2017 sowie unter Berücksichtigung von Risikokosten und Baupreissteigerungen der Förderantrag eingereicht. Die Städtebauförderung kann lediglich einen Quartiersbezug und nicht die Generalsanierung eines Badbetriebes fördern. Daher hat die Stadtverwaltung den Quartiersbezug (Vereinsschwimmen, Räumlichkeiten für Vereine im Frankenbad, die Sanierung des Frankenbadvorplatzes, die öffentliche Nutzung des Atriums etc.) mit derzeit förderfähigen Kosten in Höhe von 11.5 Mio. Euro grob berechnet. Nach Abzug des Eigenanteils (30%) beläuft sich die maximale Förderung seitens der Städtebauförderung (70%) auf ca. 8.050.000 Euro.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de