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201519-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Rahmenplanung zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft hier: Frankenbad

Nummer
201519-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201519 Rahmenplanung zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft hier: Frankenbad

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201519-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Rahmenplanung zur Neuordnung der Bonner
Bäderlandschaft
hier: Frankenbad
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Zum Stand der Beauftragung der Grundlagenermittlung und Vorplanung mit
der beauftragten Prüfung einer Überdachung des Atriums und Einrichtung
eines Wasserbeckens mit 8 Bahnen (20 x 25m):
Ist der Auftrag bereits erteilt und ist mit der Beauftragung vor der
Kommunalwahl am 13.09.2020 zu rechnen und liegt eine Zustimmung des
Urheberrechtsinhabers zur Überdachung des Atriums vor?
Die Grundlagenermittlung und Vorplanung kann erst erfolgen, wenn eine erste
Machbarkeitsuntersuchung abgeschlossen ist.
Aufgrund der Komplexität der Maßnahme wird das Ergebnis gegen Ende des
III. Quartals 2020 vorliegen.
Zu 2.
Mit welchem Nutzungskonzept werden im Rahmen des Förderantrags
Masterplan Innere Stadt 2.0 Fördermittel für das Projekt Frankenbad
beantragt und um wie viele Millionen erhöhen sich die Kosten von bisher
mindestens 35 Mio. Euro durch die Einhausung des Atriums und Errichtung
eines zusätzlichen Wasserbeckens mit der unter Punkt 1. genannten
Größe?
Das Nutzungskonzept ist abhängig von den Ergebnissen der ersten
Machbarkeitsuntersuchung und kann daher erst in Kenntnis dieser Ergebnisse
final erstellt werden. Bis dahin wird auf der Grundlage einer vorliegenden
Kostenprognose aus 2017 sowie unter Berücksichtigung von Risikokosten und
Baupreissteigerungen der Förderantrag eingereicht.
Die Städtebauförderung kann lediglich einen Quartiersbezug und nicht die
Generalsanierung eines Badbetriebes fördern. Daher hat die Stadtverwaltung
den Quartiersbezug (Vereinsschwimmen, Räumlichkeiten für Vereine im
Frankenbad, die Sanierung des Frankenbadvorplatzes, die öffentliche Nutzung
des Atriums etc.) mit derzeit förderfähigen Kosten in Höhe von 11.5 Mio. Euro
grob berechnet. Nach Abzug des Eigenanteils (30%) beläuft sich die maximale
Förderung seitens der Städtebauförderung (70%) auf ca. 8.050.000 Euro.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de