← Vorlagen

201516 · Mitteilungsvorlage

Hallenbadbetrieb unter Bedingungen der CoronaSchutzVO

Nummer
201516
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 20.08.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 283 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (18.160 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
201516
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Hallenbadbetrieb unter Bedingungen der
CoronaSchutzVO
Beratungsfolge
Sportausschuss 20.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das Sport- und Bäderamt hat ein Konzept zur Inbetriebnahme der Hallenbäder
unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes NRW für die
Hallenbadsaison 2020/21 erstellt. Dieses Konzept ist als Anlage beigefügt.
Gemäß § 10 Abs. 3 der CoronaSchVO ist der Betrieb von Schwimmbädern
zulässig. Für den Betrieb ist nach Ziffer VIII Abs. 1 der Anlage „Hygiene- und
Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO ein anlagenbezogenes
Infektionsschutz- und Zugangskonzept (insbesondere zur Einhaltung der
Abstandsgebote) zu erstellen und umzusetzen.
Zielsetzung der Sportverwaltung ist es, trotz der Corona-Pandemie und der sich
hieraus ergebenden Vorgaben und Auflagen möglichst vielen Bonner
Bürgerinnen und Bürgern inklusive der Schulen und Vereine die Nutzung der
Hallenbäder zu ermöglichen.
Das Bonner Konzept zur Inbetriebnahme der Hallenbäder sieht folgende
Eckpunkte vor:
1. Die Eröffnung der Hallenbäder beginnt am 31. August mit dem Hardtbergbad
und der Beueler Bütt. Im Schwimmbad Friesdorf wird nach der Freibadsaison
der Aufbau der Traglufthalle notwendig, daher wird das Bad erst am 28.
September öffnen. Da im Frankenbad derzeit noch Baumaßnahmen zur
Sanierung des Daches stattfinden, wird das Frankenbad voraussichtlich am 1.
Oktober in Betrieb gehen können. Dafür bleibt das Römerbad bis zur
Inbetriebnahme des Frankenbades für die Öffentlichkeit geöffnet. Die
Schulschwimmbäder stehen ab dem 17. August wieder zur Verfügung.
2. Der Zutritt zum Schwimmbad ist nach Landesvorgaben so zu regeln, dass
nicht mehr Kundinnen und Kunden in das Schwimmbad gelangen, als Plätze
und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind.
Die Sportverwaltung hat sich an einer von der Deutschen Gesellschaft für das
Badewesen herausgegebenen Arbeitshilfe zur Ermittlung der maximalen
Besucherzahl orientiert und setzt in einer ersten Stufe folgende Höchstzahl an
Badegästen fest, die sich gleichzeitig im Bad befinden dürfen.
Beueler Bütt 60 Personen
Friesdorf 68 PersonenSeite 1 von 9

Seite 2
Frankenbad 108 Personen
Hardtbergbad 60 Personen
Je nach Bewertung kann die Sportverwaltung diese maximalen Zahlen im
Verlauf des Hallenbadbetriebes anpassen.
3. Die gleichzeitige Nutzung der Bäder durch Vereine, Schulen und
Öffentlichkeit ist aufgrund der vorgegebenen Nutzerzahlen nicht möglich.
Deshalb werden die Bonner Bäder zu folgenden Zeiten für die Öffentlichkeit
geöffnet:
Frühschwimmen: Beuler Bütt Di-Fr 6:30-8 Uhr
Frankenbad Mo-Fr 6:30-8 Uhr
Friesdorf Mo, Di, Do, Fr 6:30-8 Uhr
Hardtbergbad Di-Fr 6:30-8 Uhr
Wochentags: Friesdorf Di 15 – 21 Uhr
Frankenbad Mi 15 – 21 Uhr
Hardtbergbad Do 15 – 21 Uhr
Beueler Bütt Fr 15 – 21 Uhr
Samstags und sonntags: Alle Bäder Sa-So 9 – 13 und
14 bis 18 Uhr
Für die Schulen steht der Zeitraum 8 bis 14 Uhr montags bis freitags zur
Verfügung. Den Vereinen werden Trainingszeiten über Belegungspläne zur
Verfügung gestellt.
4. Mit Beginn der Hallenbadsaison gilt für die Hallenbäder wieder der vom Rat
beschlossene ursprüngliche Entgelttarif. Mehrfachkarten können hier wieder
eingesetzt werden und bargeldlose Zahlung ist möglich. Für das Römerbad ist
es aufgrund der erforderlichen Steuerung der Gästezahl notwendig,
Eintrittskarten wie in der zu Ende gehenden Freibadsaison weiterhin vorab über
www.bonn.de oder an der Telefonhotline zu buchen.
Anlage/n
1 Konzept Inbetriebnahme der Hallenbäder 2020-21 (öffentlich)Seite 2 von 9

Amt 52 30.07.2020
Konzept zur Inbetriebnahme der Hallenbäder ab September 2020 unter Pandemiebedingungen
Die Bonner Hallenbäder leisten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität. An vier Standorten
bieten die Hallenbäder Möglichkeiten zur sportlichen Bestätigung und zur Gestaltung der Freizeit.
Insbesondere in den gegenwärtigen „Corona-Zeiten“, in der viele Menschen keinen Sport treiben
können bzw. nur sehr eingeschränkt. Um das Schwimmen für Vereine und Behörden, wie der
Bundeswehr und Bundespolizei auch unter Pandemie-Bedingungen zu ermöglichen, hat die
Bundesstadt Bonn ein flexibles Konzept entwickelt.
Zum 15.07.2020 ist eine neue Fassung der CoronaSchVO in Kraft getreten. Nach § 10, Abs. 3 ist der
Betrieb von Schwimmbädern unter Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzstandards der
Anlage zulässig. Danach haben die Betreiber der Hallenbäder unter Berücksichtigung der
Rahmenvorgaben des Landes ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept
(insbesondere zur Einhaltung der Abstandsgebote) zu erstellen und umzusetzen. Die örtliche
Gesundheitsbehörde ist über das Konzept zu informieren.
Unter Berücksichtigung des Landesstandards hat die Bäderverwaltung die Bedingungen und den
Rahmen für eine Inbetriebnahme der Hallenbäder definiert und dieses Konzept erarbeitet. Das
Konzept betrifft die Mitarbeitenden des Bäderbetriebs sowie die Nutzer.
Als Orientierung für die in diesem Konzept dargestellten Maßnahmen dienen der „Fachbericht:
Pandemieplan Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) und die
„Stellungnahme zu den Rechtsverordnungen der Bundesländer über infektionsschützende
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus - Empfehlungen für eine stufenweise Öffnung
der kommunalen Bäder“ der IAKS und die „Empfehlungen für den Wiedereinstieg in den
Vereinssport“ des Schwimmverbandes NRW.
Das Konzept versteht sich als dynamischer Entwicklungsprozess. Bei sich verändernden
Rahmenbedingungen sind die Maßnahmen zu prüfen und ggfs. entsprechend den jeweiligen
Vorgaben anzupassen.
1. Auf-/ Umrüstung der Badausstattung der Funktionsbereiche
Zur Verminderung des Ansteckungsrisikos ist eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich, die eine
Auf- und Umrüstung der verschiedenen Bereiche in den Hallenbädern beinhalten:
a) Einlassbereich
Im Einlassbereich geht es darum, den erforderlichen Abstand der Besucher untereinander und auch
zum Einlasspersonal sicherzustellen. Insbesondere geht es hier um den Schutz des Personals.
Folgende Maßnahmen werden getroffen:
- Vor dem Eingangsbereich werden Hinweistafeln angebracht, auf denen auf die Einhaltung der
Abstandsregelungen hingewiesen wird - Vor den Kassen werden Abstandsmarkierungen angebracht.Seite 3 von 9

- Die Kassentheken sind bereits mit Scheiben ausgestattet. Eine Anbringung mit Schutz aus Plexiglas,
Sicherheitsglas oder Folie entfällt.
- Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich bereit
b) Umkleidebereich
In den Umkleidebereichen sollte das Einhalten des Abstandsgebotes zwischen den Besuchern durch
gestalterische und bauliche Maßnahmen unterstützt werden. Ebenso gilt Folgendes:
- Die Einzelumkleiden können eigenverantwortlich genutzt werden.
- Die Sammelumkleiden werden (entgegen den Landesstandards, die eine Benutzung unter Wahrung
des Mindestabstands von 1,5 m vorsehen) für die Öffentlichkeit geschlossen, stehen aber für das
Schul- und Vereinsschwimmen zur Verfügung.
- Die Nutzung von Duschen und Toiletten ist nur unter Einhaltung des Mindestabstands möglich. - Im
Bereich der Garderobenschränke wird eine Beschilderung zur Einhaltung des Abstandsgebots
angebracht.
c) Beckenumgänge
Im Bereich der Becken und Beckenumgänge folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Der Aufenthalt im Beckenbereich sollte nur dem Zugang und Verlassen der Becken dienen.
- Anbringen von Abstandsmarkierungen am Boden vor den Sprungtürmen.
2. Hygienemaßnahmen
Der Hygienestandard in den Bonner Bädern ist bereits sehr hoch. Durch die bestehenden Regelungen
werden die Bäder regelmäßig gründlich gereinigt. Der Betrieb unter den derzeit herrschenden
Pandemiebedingungen erfordert folgende Ausweitung der bestehenden Reinigungs- und
Desinfektionspläne.
a) Um den Eintrag von Keimen auf den Griffflächen bzw. Kontaktflächen zu minimieren, werden vor
dem Kassenbereich, in den Umkleiden und in den Toiletten Desinfektionsspender für die Badegäste
angebracht. Die Spender werden gut sichtbar und erreichbar angebracht und auf die Nutzung wird
durch Schilder aufmerksam gemacht.
b) Während des Schwimmbetriebs werden die Umkleide- und Sanitärbereiche in kurzen Intervallen in
Abhängigkeit der Nutzerfrequentierung gereinigt bzw. desinfiziert.
c) Zu der bestehenden Unterhaltungsreinigung sollten alle Griffflächen, die von Besuchern berührt
werden, in bedarfsgerechten Intervallen mit einem Fettlöser gereinigt werden, um die
Keimbelastung zu verringern. Die Reinigungs- und Desinfektionspläne sind gut sichtbar für den
Badegast unter Angabe der Uhrzeit der letzten Reinigung auszuhängen.
d) Für das Personal werden Desinfektionsspender vor dem Personalbereich angebracht. Hierdurch
wird ein Eintrag in die Sozialräume und den Umkleidebereich vermieden. Bei der Beschaffung desSeite 4 von 9

Desinfektionsmittels ist darauf zu achten, dass es sich um „begrenzt viruzide“ Mittel handelt, die
somit gegen behüllte Viren wirksam sind.
e) Abfälle sind in kurzen Intervallen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
3. Begrenzung der Besucherzahl
Der Zutritt zu Hallenbädern ist nach Landesvorgaben so zu regeln, dass nicht mehr Kundinnen und
Kunden in das Bad gelangen, als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln
nutzbar sind. Damit die Einhaltung der geforderten Abstandsregeln überhaupt möglich ist, wird die
Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher verringert bzw. limitiert.
Nach der Wasserflächenbetrachtung wird zur Ermittlung der Maximalnutzerzahl die maximale
Belegung der Wasserflächen herangezogen. Die Deutsche Gesellschaft empfiehlt, die
Maximalbelegung auf 75 % der Nennbelastung der Becken nach DIN 19643-1 zu beschränken. Für die
öffentlichen Hallenbäder ergeben sich damit folgende maximale Belegungen:
Um erste Erfahrung im Hallenbadbetrieb zu sammeln, wird die maximale Nutzerzahl abweichend von
der Empfehlung der deutschen Gesellschaft für das Badewesen auf 8 Personen pro Bahn und 20
Personen pro Lehrschwimmbecken begrenzt. Dann ergeben sich folgende Nutzerzahlen:Hallenbäder
Frankenbad Länge Breite Fläche
Sportbecken 25,00 m 15,00 m 375,00 m² 83 83 63
Mehrzweckbecken 25,00 m 12,50 m 312,50 m² 42 46 88 66
Lehrschwimmbecken 12,00 m 8,00 m 96,00 m² 36 36 27
783,50 m² 207 155
Hallenbad Beuel
Mehrzweckbecken 25,00 m 12,50 m 312,50 m² 42 21 63 47
Lehrschwimmbecken 12,50 m 6,00 m 75,00 m² 28 28 21
387,50 m² 91 68
Friesdorf
Sportbecken 25,00 m 16,67 m 416,75 m² 93 93 69
Nichtschwimmerbecken 10,00 m 16,67 m 166,70 m² 62 62 46
583,45 m² 154 116
Kombibad Hardtbergbad
Mehrzweckbecken 25,00 m 12,50 m 312,50 m² 42 29 70 53
Lehrschwimmbecken 12,50 m 8,00 m 100,00 m² 37 36 27
412,50 m² 106 79
Besucher
max DIN 75%2,7 m²/P Nichtschwimmer4,5 m²/P SchwimmerbeckenHallenbäder
Frankenbad Länge Breite Fläche
Sportbecken 25,00 m 15,00 m 375,00 m² 48
Mehrzweckbecken 25,00 m 12,50 m 312,50 m² 40
Lehrschwimmbecken 12,00 m 8,00 m 96,00 m² 20
783,50 m² 108
Hallenbad Beuel
Mehrzweckbecken 25,00 m 12,50 m 312,50 m² 40
Lehrschwimmbecken 12,50 m 6,00 m 75,00 m² 20
387,50 m² 60
Friesdorf
Sportbecken 25,00 m 16,67 m 416,75 m² 48
Nichtschwimmerbecken 10,00 m 16,67 m 166,70 m² 20
583,45 m² 68
Kombibad Hardtbergbad
Mehrzweckbecken 25,00 m 12,50 m 312,50 m² 40
Lehrschwimmbecken 12,50 m 8,00 m 100,00 m² 20
412,50 m² 60
Besucher
maxSeite 5 von 9

Für die Schulschwimmbäder ergeben sich folgende Nutzerzahlen nach den Vorgaben der deutschen
Gesellschaft für das Badewesen:
Auch hier wird im ersten Schritt die maximale Nutzerzahl reduziert und zwar wie folgt:
Quelle: https://www.baederportal.com/aktuelles/details/arbeitshilfe-zur-ermittlung-der-maximalen-
besucherzahlen-in-hallenbaedern-pandemieplan-ergaenzung-204-1589289240/
Die maximalen Nutzerzahlen für die Schulschwimmbäder gelten nicht für die Schulnutzung, da die
Vorgaben der CoronaSchutzVO nicht für die Schulen gelten.
In einem zweiten Schritt könnte die Nutzerzahl entsprechend der Empfehlung der Arbeitshilfe erhöht
werden.
4. Nutzungszeiten
Die bisherige Parallelnutzung von Öffentlichkeit, Schulen und Vereinen lässt sich unter den Vorgaben
der Corono-Schutzverordnung nur schwer, bzw. nicht umsetzen. Daher findet bis auf Weiteres keine
Parallelnutzung statt. Hierdurch wird eine Anpassung der Nutzerzeiten notwendig, die im Folgenden
definiert wird:
4.1 SchulschwimmenSchulschwimmbäder
Bodelschwinghschule Länge Breite Fläche
Lehrschwimmbecken 12,50 m 6,00 m 75,00 m² 28 28 21
75,00 m² 28 21
Ludwig-Richter-Schule
Lehrschwimmbecken 16,60 m 9,70 m 161,02 m² 60 60 45
161,02 m² 60 45
Rheinschule
Lehrschwimmbecken 17,50 m 8,00 m 140,00 m² 52 52 39
140,00 m² 52 39
Besucher
max DIN 75%2,7 m²/P NichtschwimmerSchulschwimmbäder
Bodelschwinghschule Länge Breite Fläche
Lehrschwimmbecken 12,50 m 6,00 m 75,00 m² 20
75,00 m² 20
Ludwig-Richter-Schule
Lehrschwimmbecken 16,60 m 9,70 m 161,02 m² 30
161,02 m² 30
Rheinschule
Lehrschwimmbecken 17,50 m 8,00 m 140,00 m² 30
140,00 m² 30
Besucher
maxSeite 6 von 9

Die Bundesstadt Bonn ist als Schulträger verpflichtet die notwendigen Räumlichkeiten für den
Unterricht zu stellen, dazu gehören auch Schwimmbäder für den Schulsport. Daher ist es oberste
Priorität größtmögliche Wasserfläche unter Coronabedingungen für den Schwimmunterricht zu
gewährleisten. Daher werden die Zeiten montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr zur Verfügung gestellt.
Dadurch können die bestehenden Belegungspläne für die Schulen bestehen bleiben.
Die aufgeführten Maßnahmen und Einschränkungen gelten gemäß CoronaSchVO §9 Abs. 7 nicht für
das Schulschwimmen.
4.2 Öffentlichkeit
Der Öffentlichkeit werden folgende Zeiten zur Verfügung gestellt:
Frühschwimmen: Mo-Fr (außer Reinigungstagen) 6:30-8 Uhr
Wochenende: Sa-So 9 - 13 und 14 - 18 Uhr
In der Woche: Di 15 - 21 Uhr Friesdorf
Mi 15 - 21 Uhr Frankenbad
Do 15 - 21 Uhr Hardtbergbad
Fr 15 – 21 Uhr Beueler Bütt
Durch die genannten Zeiten wird das gewohnte Frühschwimmen weiterhin ermöglicht und an
Werktagen soll jeweils ein Schwimmbad für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. In den
Schließzeiten zwischen den Zeitblöcken werden Zwischenreinigungen durchgeführt.
4.3 Vereine
Für das Vereinsschwimmen stehen die gewohnten Trainingszeiten zur Verfügung mit Ausnahme von
Zeiten, die mit zuvor genannten Zeiten für die Öffentlichkeit kollidieren. Die Verwaltung wird in
Absprache mit Vereinen die Belegungspläne entsprechend ändern.
5. Einlass
Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist eine Nachverfolgung nicht mehr vorgeschrieben.
Dementsprechend entfällt eine Erhebung der Kundenkontaktdaten. Für Schulen und Vereine erfolgt
der Zugang wie gewohnt.
Für die Öffentlichkeit wird davon ausgegangen, dass die Verweildauer in den Bädern relativ kurz ist
und sich nicht über die gesamte Öffnungszeit erstreckt. Die Bundesstadt Bonn verfügt über Bäder,
die zur sportlichen Betätigung ausgelegt sind und nicht über Freizeitbäder. Daher ist eine
durchschnittliche Nutzungsdauer pro Person von 1 bis 1,5 Std anzunehmen. Aus diesem Grund wird
für die Hallenbäder auf eine vorherige Buchung verzichtet, und der Einlass erfolgt über das reguläre
Kassensystem der Bonner Bäder. Dadurch kann die vorherige Entgeltordnung wieder in Kraft gesetzt
werden. Mehrfachkarten können in den Hallenbädern wieder genutzt werden. Bargeldlose
Bezahlung ist möglich.Seite 7 von 9

6. Verhaltensregeln für die Nutzer
Auch die Besucher/innen müssen durch ihr Verhalten das Ansteckungsrisiko aktiv mindern. Dazu sind
klare Verhaltensregeln aufzustellen und auch entsprechend zu kommunizieren.
- In den Duschen gilt der Mindestabstand. Hierfür wird jede zweite Dusche abgesperrt.
- Nutzer müssen sich beim Betreten des Hallenbades die Hände desinfizieren. Zu diesem Zweck ist
Desinfektionsmittel am Eingang bereitzuhalten (mindestens „begrenzt viruzid“).
- In geschlossenen Räumen (auch vor den Bädern) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen,
ausgenommen davon sind lediglich die Schwimmhalle und die Duschräume.
- WC-Bereiche dürfen nur von maximal zwei Personen betreten werden.
- Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren bestehen in
einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene, also: Husten und Niesen
möglichst immer in die Armbeuge, Hände häufig und gründlich waschen.
- Das Schwimmbecken und die Beckenumgänge müssen nach dem Schwimmen unverzüglich
verlassen und Menschenansammlungen müssen vermieden werden.
- In den Becken und auf dem Beckenumgang müssen enge Begegnungen vermieden und die gesamte
Breite zum Ausweichen genutzt werden.
Die Besucher werden über die Verhaltensregeln durch Hinweisschilder und Aushänge informiert.
Nutzer, die nicht zur Einhaltung der Verhaltensregeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der
Zutritt zu verwehren bzw. werden zum Schutz der übrigen Gäste und der Mitarbeiter zum
unverzüglichen Verlassen des Bades aufgefordert.
7. Maßnahmen in Bezug auf das Personal
Auch für das Personal gelten während des Betriebes veränderte Verhaltensregeln, damit eine
Ansteckung und damit verbunden ein Personalausfall durch Krankheit vermieden wird.
Das Personal wird entsprechend der Verhaltensregeln geschult, die folgenden Regeln einzuhalten:
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten - Regelmäßiges gründliches Händewaschen - Keine
Hände schütteln
- Richtig husten und niesen - Hände aus dem Gesicht fernhalten
Des Weiteren werden dem Personal Desinfektionsspender und Mund-Nasen-Masken zur Verfügung
gestellt. Die betrieblichen Prozesse sind so zu organisieren, dass der direkte Kontakt vermieden wird.
Für Erste-Hilfe-Leistungen gelten folgende Regeln:Seite 8 von 9

- Für Erste-Hilfe-Leistungen sollten so früh wie möglich Gesichtsschutz und Handschuhe angelegt
werden. - Für die Beatmung werden ausschließlich die Beatmungsbeutel genutzt. Nach der Nutzung
werden Beatmungsbeutel in einem Plastikbeutel gegeben und luftdicht verschlossen, damit keine
Kontaminationsverschleppung erfolgen kann. Anschließend erfolgt die Entsorgung.
8. Erhöhter Personalbedarf
Zur Umsetzung und Kontrolle der aufgeführten Maßnahmen, insbesondere der
Reinigungsmaßnahmen bedarf es eines geringfügig erhöhten Personaleinsatzes. Dieser ist durch die
Bereichsleitung bei der Gestaltung der Dienstpläne zu berücksichtigen.Seite 9 von 9

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de