201516 · Mitteilungsvorlage
Hallenbadbetrieb unter Bedingungen der CoronaSchutzVO
Kerndaten
- Nummer
- 201516
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201516 Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Hallenbadbetrieb unter Bedingungen der CoronaSchutzVO Beratungsfolge Sportausschuss 20.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Das Sport- und Bäderamt hat ein Konzept zur Inbetriebnahme der Hallenbäder unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes NRW für die Hallenbadsaison 2020/21 erstellt. Dieses Konzept ist als Anlage beigefügt. Gemäß § 10 Abs. 3 der CoronaSchVO ist der Betrieb von Schwimmbädern zulässig. Für den Betrieb ist nach Ziffer VIII Abs. 1 der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept (insbesondere zur Einhaltung der Abstandsgebote) zu erstellen und umzusetzen. Zielsetzung der Sportverwaltung ist es, trotz der Corona-Pandemie und der sich hieraus ergebenden Vorgaben und Auflagen möglichst vielen Bonner Bürgerinnen und Bürgern inklusive der Schulen und Vereine die Nutzung der Hallenbäder zu ermöglichen. Das Bonner Konzept zur Inbetriebnahme der Hallenbäder sieht folgende Eckpunkte vor: 1. Die Eröffnung der Hallenbäder beginnt am 31. August mit dem Hardtbergbad und der Beueler Bütt. Im Schwimmbad Friesdorf wird nach der Freibadsaison der Aufbau der Traglufthalle notwendig, daher wird das Bad erst am 28. September öffnen. Da im Frankenbad derzeit noch Baumaßnahmen zur Sanierung des Daches stattfinden, wird das Frankenbad voraussichtlich am 1. Oktober in Betrieb gehen können. Dafür bleibt das Römerbad bis zur Inbetriebnahme des Frankenbades für die Öffentlichkeit geöffnet. Die Schulschwimmbäder stehen ab dem 17. August wieder zur Verfügung. 2. Der Zutritt zum Schwimmbad ist nach Landesvorgaben so zu regeln, dass nicht mehr Kundinnen und Kunden in das Schwimmbad gelangen, als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind. Die Sportverwaltung hat sich an einer von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen herausgegebenen Arbeitshilfe zur Ermittlung der maximalen Besucherzahl orientiert und setzt in einer ersten Stufe folgende Höchstzahl an Badegästen fest, die sich gleichzeitig im Bad befinden dürfen. Beueler Bütt 60 Personen Friesdorf 68 PersonenSeite 1 von 9 Seite 2 Frankenbad 108 Personen Hardtbergbad 60 Personen Je nach Bewertung kann die Sportverwaltung diese maximalen Zahlen im Verlauf des Hallenbadbetriebes anpassen. 3. Die gleichzeitige Nutzung der Bäder durch Vereine, Schulen und Öffentlichkeit ist aufgrund der vorgegebenen Nutzerzahlen nicht möglich. Deshalb werden die Bonner Bäder zu folgenden Zeiten für die Öffentlichkeit geöffnet: Frühschwimmen: Beuler Bütt Di-Fr 6:30-8 Uhr Frankenbad Mo-Fr 6:30-8 Uhr Friesdorf Mo, Di, Do, Fr 6:30-8 Uhr Hardtbergbad Di-Fr 6:30-8 Uhr Wochentags: Friesdorf Di 15 – 21 Uhr Frankenbad Mi 15 – 21 Uhr Hardtbergbad Do 15 – 21 Uhr Beueler Bütt Fr 15 – 21 Uhr Samstags und sonntags: Alle Bäder Sa-So 9 – 13 und 14 bis 18 Uhr Für die Schulen steht der Zeitraum 8 bis 14 Uhr montags bis freitags zur Verfügung. Den Vereinen werden Trainingszeiten über Belegungspläne zur Verfügung gestellt. 4. Mit Beginn der Hallenbadsaison gilt für die Hallenbäder wieder der vom Rat beschlossene ursprüngliche Entgelttarif. Mehrfachkarten können hier wieder eingesetzt werden und bargeldlose Zahlung ist möglich. Für das Römerbad ist es aufgrund der erforderlichen Steuerung der Gästezahl notwendig, Eintrittskarten wie in der zu Ende gehenden Freibadsaison weiterhin vorab über www.bonn.de oder an der Telefonhotline zu buchen. Anlage/n 1 Konzept Inbetriebnahme der Hallenbäder 2020-21 (öffentlich)Seite 2 von 9 Amt 52 30.07.2020 Konzept zur Inbetriebnahme der Hallenbäder ab September 2020 unter Pandemiebedingungen Die Bonner Hallenbäder leisten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität. An vier Standorten bieten die Hallenbäder Möglichkeiten zur sportlichen Bestätigung und zur Gestaltung der Freizeit. Insbesondere in den gegenwärtigen „Corona-Zeiten“, in der viele Menschen keinen Sport treiben können bzw. nur sehr eingeschränkt. Um das Schwimmen für Vereine und Behörden, wie der Bundeswehr und Bundespolizei auch unter Pandemie-Bedingungen zu ermöglichen, hat die Bundesstadt Bonn ein flexibles Konzept entwickelt. Zum 15.07.2020 ist eine neue Fassung der CoronaSchVO in Kraft getreten. Nach § 10, Abs. 3 ist der Betrieb von Schwimmbädern unter Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzstandards der Anlage zulässig. Danach haben die Betreiber der Hallenbäder unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben des Landes ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept (insbesondere zur Einhaltung der Abstandsgebote) zu erstellen und umzusetzen. Die örtliche Gesundheitsbehörde ist über das Konzept zu informieren. Unter Berücksichtigung des Landesstandards hat die Bäderverwaltung die Bedingungen und den Rahmen für eine Inbetriebnahme der Hallenbäder definiert und dieses Konzept erarbeitet. Das Konzept betrifft die Mitarbeitenden des Bäderbetriebs sowie die Nutzer. Als Orientierung für die in diesem Konzept dargestellten Maßnahmen dienen der „Fachbericht: Pandemieplan Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) und die „Stellungnahme zu den Rechtsverordnungen der Bundesländer über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus - Empfehlungen für eine stufenweise Öffnung der kommunalen Bäder“ der IAKS und die „Empfehlungen für den Wiedereinstieg in den Vereinssport“ des Schwimmverbandes NRW. Das Konzept versteht sich als dynamischer Entwicklungsprozess. Bei sich verändernden Rahmenbedingungen sind die Maßnahmen zu prüfen und ggfs. entsprechend den jeweiligen Vorgaben anzupassen. 1. Auf-/ Umrüstung der Badausstattung der Funktionsbereiche Zur Verminderung des Ansteckungsrisikos ist eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich, die eine Auf- und Umrüstung der verschiedenen Bereiche in den Hallenbädern beinhalten: a) Einlassbereich Im Einlassbereich geht es darum, den erforderlichen Abstand der Besucher untereinander und auch zum Einlasspersonal sicherzustellen. Insbesondere geht es hier um den Schutz des Personals. Folgende Maßnahmen werden getroffen: - Vor dem Eingangsbereich werden Hinweistafeln angebracht, auf denen auf die Einhaltung der Abstandsregelungen hingewiesen wird - Vor den Kassen werden Abstandsmarkierungen angebracht.Seite 3 von 9 - Die Kassentheken sind bereits mit Scheiben ausgestattet. Eine Anbringung mit Schutz aus Plexiglas, Sicherheitsglas oder Folie entfällt. - Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich bereit b) Umkleidebereich In den Umkleidebereichen sollte das Einhalten des Abstandsgebotes zwischen den Besuchern durch gestalterische und bauliche Maßnahmen unterstützt werden. Ebenso gilt Folgendes: - Die Einzelumkleiden können eigenverantwortlich genutzt werden. - Die Sammelumkleiden werden (entgegen den Landesstandards, die eine Benutzung unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m vorsehen) für die Öffentlichkeit geschlossen, stehen aber für das Schul- und Vereinsschwimmen zur Verfügung. - Die Nutzung von Duschen und Toiletten ist nur unter Einhaltung des Mindestabstands möglich. - Im Bereich der Garderobenschränke wird eine Beschilderung zur Einhaltung des Abstandsgebots angebracht. c) Beckenumgänge Im Bereich der Becken und Beckenumgänge folgende Maßnahmen umgesetzt: - Der Aufenthalt im Beckenbereich sollte nur dem Zugang und Verlassen der Becken dienen. - Anbringen von Abstandsmarkierungen am Boden vor den Sprungtürmen. 2. Hygienemaßnahmen Der Hygienestandard in den Bonner Bädern ist bereits sehr hoch. Durch die bestehenden Regelungen werden die Bäder regelmäßig gründlich gereinigt. Der Betrieb unter den derzeit herrschenden Pandemiebedingungen erfordert folgende Ausweitung der bestehenden Reinigungs- und Desinfektionspläne. a) Um den Eintrag von Keimen auf den Griffflächen bzw. Kontaktflächen zu minimieren, werden vor dem Kassenbereich, in den Umkleiden und in den Toiletten Desinfektionsspender für die Badegäste angebracht. Die Spender werden gut sichtbar und erreichbar angebracht und auf die Nutzung wird durch Schilder aufmerksam gemacht. b) Während des Schwimmbetriebs werden die Umkleide- und Sanitärbereiche in kurzen Intervallen in Abhängigkeit der Nutzerfrequentierung gereinigt bzw. desinfiziert. c) Zu der bestehenden Unterhaltungsreinigung sollten alle Griffflächen, die von Besuchern berührt werden, in bedarfsgerechten Intervallen mit einem Fettlöser gereinigt werden, um die Keimbelastung zu verringern. Die Reinigungs- und Desinfektionspläne sind gut sichtbar für den Badegast unter Angabe der Uhrzeit der letzten Reinigung auszuhängen. d) Für das Personal werden Desinfektionsspender vor dem Personalbereich angebracht. Hierdurch wird ein Eintrag in die Sozialräume und den Umkleidebereich vermieden. Bei der Beschaffung desSeite 4 von 9 Desinfektionsmittels ist darauf zu achten, dass es sich um „begrenzt viruzide“ Mittel handelt, die somit gegen behüllte Viren wirksam sind. e) Abfälle sind in kurzen Intervallen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 3. Begrenzung der Besucherzahl Der Zutritt zu Hallenbädern ist nach Landesvorgaben so zu regeln, dass nicht mehr Kundinnen und Kunden in das Bad gelangen, als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind. Damit die Einhaltung der geforderten Abstandsregeln überhaupt möglich ist, wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher verringert bzw. limitiert. Nach der Wasserflächenbetrachtung wird zur Ermittlung der Maximalnutzerzahl die maximale Belegung der Wasserflächen herangezogen. Die Deutsche Gesellschaft empfiehlt, die Maximalbelegung auf 75 % der Nennbelastung der Becken nach DIN 19643-1 zu beschränken. Für die öffentlichen Hallenbäder ergeben sich damit folgende maximale Belegungen: Um erste Erfahrung im Hallenbadbetrieb zu sammeln, wird die maximale Nutzerzahl abweichend von der Empfehlung der deutschen Gesellschaft für das Badewesen auf 8 Personen pro Bahn und 20 Personen pro Lehrschwimmbecken begrenzt. Dann ergeben sich folgende Nutzerzahlen:Hallenbäder Frankenbad Länge Breite Fläche Sportbecken 25,00 m 15,00 m 375,00 m² 83 83 63 Mehrzweckbecken 25,00 m 12,50 m 312,50 m² 42 46 88 66 Lehrschwimmbecken 12,00 m 8,00 m 96,00 m² 36 36 27 783,50 m² 207 155 Hallenbad Beuel Mehrzweckbecken 25,00 m 12,50 m 312,50 m² 42 21 63 47 Lehrschwimmbecken 12,50 m 6,00 m 75,00 m² 28 28 21 387,50 m² 91 68 Friesdorf Sportbecken 25,00 m 16,67 m 416,75 m² 93 93 69 Nichtschwimmerbecken 10,00 m 16,67 m 166,70 m² 62 62 46 583,45 m² 154 116 Kombibad Hardtbergbad Mehrzweckbecken 25,00 m 12,50 m 312,50 m² 42 29 70 53 Lehrschwimmbecken 12,50 m 8,00 m 100,00 m² 37 36 27 412,50 m² 106 79 Besucher max DIN 75%2,7 m²/P Nichtschwimmer4,5 m²/P SchwimmerbeckenHallenbäder Frankenbad Länge Breite Fläche Sportbecken 25,00 m 15,00 m 375,00 m² 48 Mehrzweckbecken 25,00 m 12,50 m 312,50 m² 40 Lehrschwimmbecken 12,00 m 8,00 m 96,00 m² 20 783,50 m² 108 Hallenbad Beuel Mehrzweckbecken 25,00 m 12,50 m 312,50 m² 40 Lehrschwimmbecken 12,50 m 6,00 m 75,00 m² 20 387,50 m² 60 Friesdorf Sportbecken 25,00 m 16,67 m 416,75 m² 48 Nichtschwimmerbecken 10,00 m 16,67 m 166,70 m² 20 583,45 m² 68 Kombibad Hardtbergbad Mehrzweckbecken 25,00 m 12,50 m 312,50 m² 40 Lehrschwimmbecken 12,50 m 8,00 m 100,00 m² 20 412,50 m² 60 Besucher maxSeite 5 von 9 Für die Schulschwimmbäder ergeben sich folgende Nutzerzahlen nach den Vorgaben der deutschen Gesellschaft für das Badewesen: Auch hier wird im ersten Schritt die maximale Nutzerzahl reduziert und zwar wie folgt: Quelle: https://www.baederportal.com/aktuelles/details/arbeitshilfe-zur-ermittlung-der-maximalen- besucherzahlen-in-hallenbaedern-pandemieplan-ergaenzung-204-1589289240/ Die maximalen Nutzerzahlen für die Schulschwimmbäder gelten nicht für die Schulnutzung, da die Vorgaben der CoronaSchutzVO nicht für die Schulen gelten. In einem zweiten Schritt könnte die Nutzerzahl entsprechend der Empfehlung der Arbeitshilfe erhöht werden. 4. Nutzungszeiten Die bisherige Parallelnutzung von Öffentlichkeit, Schulen und Vereinen lässt sich unter den Vorgaben der Corono-Schutzverordnung nur schwer, bzw. nicht umsetzen. Daher findet bis auf Weiteres keine Parallelnutzung statt. Hierdurch wird eine Anpassung der Nutzerzeiten notwendig, die im Folgenden definiert wird: 4.1 SchulschwimmenSchulschwimmbäder Bodelschwinghschule Länge Breite Fläche Lehrschwimmbecken 12,50 m 6,00 m 75,00 m² 28 28 21 75,00 m² 28 21 Ludwig-Richter-Schule Lehrschwimmbecken 16,60 m 9,70 m 161,02 m² 60 60 45 161,02 m² 60 45 Rheinschule Lehrschwimmbecken 17,50 m 8,00 m 140,00 m² 52 52 39 140,00 m² 52 39 Besucher max DIN 75%2,7 m²/P NichtschwimmerSchulschwimmbäder Bodelschwinghschule Länge Breite Fläche Lehrschwimmbecken 12,50 m 6,00 m 75,00 m² 20 75,00 m² 20 Ludwig-Richter-Schule Lehrschwimmbecken 16,60 m 9,70 m 161,02 m² 30 161,02 m² 30 Rheinschule Lehrschwimmbecken 17,50 m 8,00 m 140,00 m² 30 140,00 m² 30 Besucher maxSeite 6 von 9 Die Bundesstadt Bonn ist als Schulträger verpflichtet die notwendigen Räumlichkeiten für den Unterricht zu stellen, dazu gehören auch Schwimmbäder für den Schulsport. Daher ist es oberste Priorität größtmögliche Wasserfläche unter Coronabedingungen für den Schwimmunterricht zu gewährleisten. Daher werden die Zeiten montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr zur Verfügung gestellt. Dadurch können die bestehenden Belegungspläne für die Schulen bestehen bleiben. Die aufgeführten Maßnahmen und Einschränkungen gelten gemäß CoronaSchVO §9 Abs. 7 nicht für das Schulschwimmen. 4.2 Öffentlichkeit Der Öffentlichkeit werden folgende Zeiten zur Verfügung gestellt: Frühschwimmen: Mo-Fr (außer Reinigungstagen) 6:30-8 Uhr Wochenende: Sa-So 9 - 13 und 14 - 18 Uhr In der Woche: Di 15 - 21 Uhr Friesdorf Mi 15 - 21 Uhr Frankenbad Do 15 - 21 Uhr Hardtbergbad Fr 15 – 21 Uhr Beueler Bütt Durch die genannten Zeiten wird das gewohnte Frühschwimmen weiterhin ermöglicht und an Werktagen soll jeweils ein Schwimmbad für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. In den Schließzeiten zwischen den Zeitblöcken werden Zwischenreinigungen durchgeführt. 4.3 Vereine Für das Vereinsschwimmen stehen die gewohnten Trainingszeiten zur Verfügung mit Ausnahme von Zeiten, die mit zuvor genannten Zeiten für die Öffentlichkeit kollidieren. Die Verwaltung wird in Absprache mit Vereinen die Belegungspläne entsprechend ändern. 5. Einlass Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist eine Nachverfolgung nicht mehr vorgeschrieben. Dementsprechend entfällt eine Erhebung der Kundenkontaktdaten. Für Schulen und Vereine erfolgt der Zugang wie gewohnt. Für die Öffentlichkeit wird davon ausgegangen, dass die Verweildauer in den Bädern relativ kurz ist und sich nicht über die gesamte Öffnungszeit erstreckt. Die Bundesstadt Bonn verfügt über Bäder, die zur sportlichen Betätigung ausgelegt sind und nicht über Freizeitbäder. Daher ist eine durchschnittliche Nutzungsdauer pro Person von 1 bis 1,5 Std anzunehmen. Aus diesem Grund wird für die Hallenbäder auf eine vorherige Buchung verzichtet, und der Einlass erfolgt über das reguläre Kassensystem der Bonner Bäder. Dadurch kann die vorherige Entgeltordnung wieder in Kraft gesetzt werden. Mehrfachkarten können in den Hallenbädern wieder genutzt werden. Bargeldlose Bezahlung ist möglich.Seite 7 von 9 6. Verhaltensregeln für die Nutzer Auch die Besucher/innen müssen durch ihr Verhalten das Ansteckungsrisiko aktiv mindern. Dazu sind klare Verhaltensregeln aufzustellen und auch entsprechend zu kommunizieren. - In den Duschen gilt der Mindestabstand. Hierfür wird jede zweite Dusche abgesperrt. - Nutzer müssen sich beim Betreten des Hallenbades die Hände desinfizieren. Zu diesem Zweck ist Desinfektionsmittel am Eingang bereitzuhalten (mindestens „begrenzt viruzid“). - In geschlossenen Räumen (auch vor den Bädern) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, ausgenommen davon sind lediglich die Schwimmhalle und die Duschräume. - WC-Bereiche dürfen nur von maximal zwei Personen betreten werden. - Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren bestehen in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene, also: Husten und Niesen möglichst immer in die Armbeuge, Hände häufig und gründlich waschen. - Das Schwimmbecken und die Beckenumgänge müssen nach dem Schwimmen unverzüglich verlassen und Menschenansammlungen müssen vermieden werden. - In den Becken und auf dem Beckenumgang müssen enge Begegnungen vermieden und die gesamte Breite zum Ausweichen genutzt werden. Die Besucher werden über die Verhaltensregeln durch Hinweisschilder und Aushänge informiert. Nutzer, die nicht zur Einhaltung der Verhaltensregeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. werden zum Schutz der übrigen Gäste und der Mitarbeiter zum unverzüglichen Verlassen des Bades aufgefordert. 7. Maßnahmen in Bezug auf das Personal Auch für das Personal gelten während des Betriebes veränderte Verhaltensregeln, damit eine Ansteckung und damit verbunden ein Personalausfall durch Krankheit vermieden wird. Das Personal wird entsprechend der Verhaltensregeln geschult, die folgenden Regeln einzuhalten: - Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten - Regelmäßiges gründliches Händewaschen - Keine Hände schütteln - Richtig husten und niesen - Hände aus dem Gesicht fernhalten Des Weiteren werden dem Personal Desinfektionsspender und Mund-Nasen-Masken zur Verfügung gestellt. Die betrieblichen Prozesse sind so zu organisieren, dass der direkte Kontakt vermieden wird. Für Erste-Hilfe-Leistungen gelten folgende Regeln:Seite 8 von 9 - Für Erste-Hilfe-Leistungen sollten so früh wie möglich Gesichtsschutz und Handschuhe angelegt werden. - Für die Beatmung werden ausschließlich die Beatmungsbeutel genutzt. Nach der Nutzung werden Beatmungsbeutel in einem Plastikbeutel gegeben und luftdicht verschlossen, damit keine Kontaminationsverschleppung erfolgen kann. Anschließend erfolgt die Entsorgung. 8. Erhöhter Personalbedarf Zur Umsetzung und Kontrolle der aufgeführten Maßnahmen, insbesondere der Reinigungsmaßnahmen bedarf es eines geringfügig erhöhten Personaleinsatzes. Dieser ist durch die Bereichsleitung bei der Gestaltung der Dienstpläne zu berücksichtigen.Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de