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201512 · Einwohnerfrage

Lärmgutachten zum Familienzentrum „Rheindorfer Burg“ und Tempo 30 im reinen Wohngebiet „An der Josefshöhe“

Nummer
201512
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
05.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 201512-1 ST Lärmgutachten zum Familienzentrum „Rheindorfer Burg“ und Tempo 30 im reinen Wohngebiet „An der Josefshöhe“

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Einwohnerfrage
öffentlich
201512
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
29.07.2020 gez. Poppe-Reiners
Lärmgutachten zum Familienzentrum „Rheindorfer
Burg“ und Tempo 30 im reinen Wohngebiet „An der
Josefshöhe“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Zu 1)
Anlass ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 08.07.2019, der,
zulasten der Kindergartenkinder, leider immer noch nicht umgesetzt wurde.
Ich erinnere an den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn DS 1910617EB8
Ziffer 2 „Im Außengelände des Familienzentrums „An der Rheindorfer Burg"
Lärm- und Schadstoffmessungen durchzuführen.
Ziffer 3 „Bei erkennbarem Bedarf zu 2) geeignete Präventionsmaßnahmen
vorzuschlagen.
Das Lärmgutachten liegt längst vor. Die Kinder und deren Eltern haben einen
Anspruch auf Information, auf präventive Maßnahmen (bei Überschreitung der
zulässigen Lärmwerte) und vor allem auf Gesundheitsschutz seitens des
kommunalen Trägers. Auf die Einfriedung des Aussengeländes warten die
Kinder auch bereits seit über einem Jahr. Dabei ist Bewegung in unbelasteter
Luft so unendlich wichtig - gerade in Zeiten der Pandemie.
Das Lärmgutachten der Kita steht stellvertretend für die prekäre Situation
weiterer sozialer Einrichtungen „An der Josefshöhe".
Ein Herz für Kinder!
Zu 2)
Es fehlen beispielsweise die folgenden Angaben:
die erschreckenden Lärmwerten des reinen Wohngebiets bei Tag und Nacht
(aus der Umgebungslärmkarte NRW)Seite 1 von 2

Seite 2
 aktuelle Verkehrsdaten aus 2020
 die Belastung mit Schwerlastverkehr mit Sonntagsverkehr
 Mautumgehungsverkehr von der A565
 zu den Fahrtrouten des Hafenverkehrs mit Überseecontainern (durch
den Hafengesellschafter „Stadt Bonn")
 zu der geblitzten höchsten Überschreitung in der Tempo-30-Zone (91
km/h!)
 den gefahrenen Geschwindigkeiten der über 1000 Dieselbusse (pro
Woche)
 die Einschätzung unabhängiger Gutachter...
Der (in der Mitteilungsvorlage) erwähnte Blitzeranhänger hatte nur ein kurzes
Gastspiel/ist längst Geschichte.
Ich freue mich, dass Stadt und Politik das Problem erkannt hat und Tempo 30
bestehen bleiben soll.
Seit den 90er-Jahren schildert der Bonner General-Anzeiger die Lärm- und
Abgasbelastung „An der Josefshöhe" informativ in Wort und Bild.
Die 16. BImSchV setzt in einem reinen Wohngebiet - wie „An der Josefshöhe" -
Grenzwerte fest: 49 dB(A) Nacht und 59 dB(A) Tag. Sie wurden nie
eingehalten.
Bürgeranträge sind Hilferufe. Tempo 30 (auf Beschluss der Bezirksvertretung
Bonn) war ein Versuch - erweist sich aber nunmehr als nicht ausreichend. Auf
diesem hohen Lärmniveau ist Gesundheitsschutz, zugunsten der Anwohner
und der vielen Kinder und Jugendlichen in etlichen sozialen Einrichtungen, nur
noch mit einer (Tempo 30) ergänzenden Tonnagebegrenzung zu erzielen. Die
Alternativen wären z. B. ein aufwendiger Straßenumbau der Josefshöhe bzw.
eine Ortsumgehung.
Fehlanzeige auch bzgl. einer Prognose der zusätzlichen Verkehrsbelastung mit
geplanten Großbauprojekten über mehr als ein Jahrzehnt (Verbreiterung der
Stadtautobahn, Sanierung und Abriss der Nordbrücke sowie die mögliche
Klärschlammverbrennung im Bonner Norden). Und „Bonn macht mit" lässt die
Josefshöhe derzeit nicht mitmachen.
Anlage/n
1 Email der Antragstellerin (nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de