201512 · Einwohnerfrage
Lärmgutachten zum Familienzentrum „Rheindorfer Burg“ und Tempo 30 im reinen Wohngebiet „An der Josefshöhe“
Kerndaten
- Nummer
- 201512
- Art
- Einwohnerfrage
- Veröffentlicht
- 05.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Einwohnerfrage öffentlich 201512 Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 29.07.2020 gez. Poppe-Reiners Lärmgutachten zum Familienzentrum „Rheindorfer Burg“ und Tempo 30 im reinen Wohngebiet „An der Josefshöhe“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme Zu 1) Anlass ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 08.07.2019, der, zulasten der Kindergartenkinder, leider immer noch nicht umgesetzt wurde. Ich erinnere an den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn DS 1910617EB8 Ziffer 2 „Im Außengelände des Familienzentrums „An der Rheindorfer Burg" Lärm- und Schadstoffmessungen durchzuführen. Ziffer 3 „Bei erkennbarem Bedarf zu 2) geeignete Präventionsmaßnahmen vorzuschlagen. Das Lärmgutachten liegt längst vor. Die Kinder und deren Eltern haben einen Anspruch auf Information, auf präventive Maßnahmen (bei Überschreitung der zulässigen Lärmwerte) und vor allem auf Gesundheitsschutz seitens des kommunalen Trägers. Auf die Einfriedung des Aussengeländes warten die Kinder auch bereits seit über einem Jahr. Dabei ist Bewegung in unbelasteter Luft so unendlich wichtig - gerade in Zeiten der Pandemie. Das Lärmgutachten der Kita steht stellvertretend für die prekäre Situation weiterer sozialer Einrichtungen „An der Josefshöhe". Ein Herz für Kinder! Zu 2) Es fehlen beispielsweise die folgenden Angaben: die erschreckenden Lärmwerten des reinen Wohngebiets bei Tag und Nacht (aus der Umgebungslärmkarte NRW)Seite 1 von 2 Seite 2 aktuelle Verkehrsdaten aus 2020 die Belastung mit Schwerlastverkehr mit Sonntagsverkehr Mautumgehungsverkehr von der A565 zu den Fahrtrouten des Hafenverkehrs mit Überseecontainern (durch den Hafengesellschafter „Stadt Bonn") zu der geblitzten höchsten Überschreitung in der Tempo-30-Zone (91 km/h!) den gefahrenen Geschwindigkeiten der über 1000 Dieselbusse (pro Woche) die Einschätzung unabhängiger Gutachter... Der (in der Mitteilungsvorlage) erwähnte Blitzeranhänger hatte nur ein kurzes Gastspiel/ist längst Geschichte. Ich freue mich, dass Stadt und Politik das Problem erkannt hat und Tempo 30 bestehen bleiben soll. Seit den 90er-Jahren schildert der Bonner General-Anzeiger die Lärm- und Abgasbelastung „An der Josefshöhe" informativ in Wort und Bild. Die 16. BImSchV setzt in einem reinen Wohngebiet - wie „An der Josefshöhe" - Grenzwerte fest: 49 dB(A) Nacht und 59 dB(A) Tag. Sie wurden nie eingehalten. Bürgeranträge sind Hilferufe. Tempo 30 (auf Beschluss der Bezirksvertretung Bonn) war ein Versuch - erweist sich aber nunmehr als nicht ausreichend. Auf diesem hohen Lärmniveau ist Gesundheitsschutz, zugunsten der Anwohner und der vielen Kinder und Jugendlichen in etlichen sozialen Einrichtungen, nur noch mit einer (Tempo 30) ergänzenden Tonnagebegrenzung zu erzielen. Die Alternativen wären z. B. ein aufwendiger Straßenumbau der Josefshöhe bzw. eine Ortsumgehung. Fehlanzeige auch bzgl. einer Prognose der zusätzlichen Verkehrsbelastung mit geplanten Großbauprojekten über mehr als ein Jahrzehnt (Verbreiterung der Stadtautobahn, Sanierung und Abriss der Nordbrücke sowie die mögliche Klärschlammverbrennung im Bonner Norden). Und „Bonn macht mit" lässt die Josefshöhe derzeit nicht mitmachen. Anlage/n 1 Email der Antragstellerin (nichtöffentlich)Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de