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201505 · Mitteilungsvorlage

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2020

Nummer
201505
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.09.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 20.08.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201505
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 2. Quartal 2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 20.08.2020 Kenntnisnahme
Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Nach Ablauf des zweiten Quartals 2020 legt die Verwaltung den Bericht zur
haushaltswirtschaftlichen Lage auf Basis der Kostenarten der Bundesstadt
Bonn vor.
Der Inhalt umfasst u.a.:
 Ausführungen und Darstellungen über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen des Haushalts 2020 im Vergleich zu 2019.
 Erläuterungen zu besonderen Veränderungen einzelner Erträge und
Aufwendungen.
 Soweit möglich, Aussagen zur voraussichtlichen Über- bzw. Unter-
schreitung von Haushaltsansätzen am Jahresende 2020.
 Ausführungen über den Schuldenstand.
Der Bericht wird nachgereicht.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 2. Quartal 2020 (öffentlich)Seite 1 von 22

Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 2. Quartal 2020
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ....................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2020 ......................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 6
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 6
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 6
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 8
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 9
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .............................................. 10
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ........................................................... 10
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a.
für laufende Zwecke ............................................................... 11
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 11
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 13
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 13
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 14
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 15
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 15
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 15
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 16
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 16
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 18
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 19
2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 19
3 Schuldenstand .................................................................................................... 20Seite 3 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2019/2020 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz-
planung sowie der zweiten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum
Jahr 2024 wurde in der Ratssitzung am 09.10.2018 verabschiedet. Die Ergebnisplanung
für die Jahre 2020 bis 2024 stellt sich danach wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
- 45,7 5,2 5,6 10,5 20,6
Somit konnte die Auflage der Bezirksregierung, ab 2021 wieder einen ausgeglichenen
Haushalt zu erreichen, eingehalten werden.
Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Einbringung des nächsten Doppelhaushaltes
2021/2022. In Anlehnung an den Entwurf des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetztes und
nach Abstimmung mit der Bezirksregierung wurde der ursprünglich vorgesehene Termin
01.09.2020 verschoben, damit die finanziellen Auswirkungen aus der COVID-19-
Pandemie möglichst genau berücksichtigt werden können. Der Entwurf des Haushaltes
soll nunmehr in die Sitzung des Rates im Dezember 2020 eingebracht werden. Die
Verabschiedung könnte dann – nach einem verkürzten Beratungsverfahren – im Februar
2021 erfolgen, so dass die vom Land vorgesehene verlängerte Frist für die Anzeige der
Haushaltssatzung bis zum 01.03.2021 eingehalten werden kann (vgl. DS 201030).
2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2020
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das laufende Haushaltsjahr
folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:
Bezeichnung Planansatz Abweichung +/- Prognose
Steuern u ähnl. Abgaben 640,3 Mio. EUR - 27,1 Mio. EUR  613,2 Mio. EUR
Zuwend. u. allgem. Umlagen 271,5 Mio. EUR + 27,2 Mio. EUR  298,7 Mio. EUR
Sonst. Transfererträge 11,5 Mio. EUR + 7,6 Mio. EUR  19,1 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 208,0 Mio. EUR - 15,4 Mio. EUR  192,6 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 32,6 Mio. EUR - 8,5 Mio. EUR  24,1 Mio. EUR
Kostenerst. u. -umlagen 119,5 Mio. EUR - 10,3 Mio. EUR  109,2 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Erträge 55,5 Mio. EUR + 3,3 Mio. EUR  58,8 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 1,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR  1,0 Mio. EUR
Summe
Ordentliche Erträge 1.340,0 Mio. EUR - 23,2 Mio. EUR

 1.316,8 Mio. EUR
Personal- u. Vers.aufwend. - 378,7 Mio. EUR + 1,0 Mio. EUR  - 377,7 Mio. EUR
Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. - 204,7 Mio. EUR + 0,1 Mio. EUR  - 204,6 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen - 67,9 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR  - 67,9 Mio. EUR
Transferaufwendungen - 559,1 Mio. EUR - 14,9 Mio. EUR  - 574,0 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Aufwend. - 149,2 Mio. EUR - 12,1 Mio. EUR  - 161,3 Mio. EUR
Summe
Ordentl. Aufwendungen - 1.359,6 Mio. EUR - 25,9 Mio. EUR

 - 1.385,5 Mio. EURSeite 4 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 4
Bezeichnung Planansatz Abweichung +/- Prognose
Finanzergebnis - 26,0 Mio. EUR + 4,5 Mio. EUR

 - 21,5 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 45,7 Mio. EUR - 44,6 Mio. EUR

 - 90,3 Mio. EUR
Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mindererträgen von rd. 23,2 Mio.
EUR gerechnet. Dies ist insbesondere auf die coronabedingten Auswirkungen bei der
Einkommenssteuer sowie den Gebühreneinnahmen zurückzuführen, wobei die Einbußen
zum Teil durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen ausgeglichen werden können.
Bei der Gewerbesteuer wird ebenfalls mit einem Rückgang gerechnet. Diese Belastung
in Höhe von rund 9,2 Mio. Euro (netto) ist bei der Prognose allerdings bereits neutralisiert,
da der Bund angekündigt hat, die Ausfälle im Rahmen eines Solidarpaktes pauschal zu
kompensieren.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird mit einem Mehrbedarf von rd. 25,9 Mio.
EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind neben coronabedingten Mehraufwendungen
insbesondere höhere Transferaufwendungen für Sozialleistungen wie z.B. die Eingliede-
rungshilfe sowie eine höhere Landschaftsumlage.
Das Finanzergebnis wird sich aufgrund des weiterhin sehr niedrigen Zinsniveaus voraus-
sichtlich um rd. 4,5 Mio. EUR verbessern.
Insgesamt wird nach derzeitigem Erkenntnisstand davon ausgegangen, dass sich
das für 2020 in der Ergebnisrechnung veranschlagte Defizit in Höhe von -45,7 Mio.
EUR um rd. 44,6 Mio. EUR auf dann rd. -90,3 Mio. EUR verschlechtern wird.
- - -
Die Landesregierung hat im Juni den Entwurf eines Gesetzes zur Isolierung der aus
der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und
zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer
landesrechtlicher Vorschriften in den Landtag eingebracht (Drucksache 17/9829). Mit
dem vorliegenden Entwurf sollen die Ziffern 1 und 2 des von Seiten des Landes-
kabinetts beschlossenen „Kommunalschutz-Paket" Umsetzung erfahren. Angesichts
der durch die Corona-Pandemie bedingten außergewöhnlichen Lage ist es erforderlich,
die in den Kommunalhaushalten entstandenen bzw. entstehenden Mindererträge bzw.
Mehraufwendungen haushaltsrechtlich zu isolieren, um die kommunalen Haushalte
auch in den Folgejahren tragfähig zu halten, um so die kommunale Handlungsfähigkeit
abzusichern.
In § 5 des Gesetzesentwurfs zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-
19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) werden die Regelungen zum Jahresabschluss 2020
beschrieben. Danach sind die Belastungen, die sich aus der Pandemie ergeben zu
isolieren, zu bilanzieren und über einen Zeitraum von 50 Jahren abzuschreiben. Die
Verwaltung rechnet mit einer Verabschiedung des Gesetzentwurfes unmittelbar nach
der Sommerpause.Seite 5 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 5
Über die Fortentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Abmilderung der Folgen
für die Ergebnis- und Finanzrechnung wird die Verwaltung gesondert informieren.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die
Auswertungen für den vorliegenden Quartalsbericht wurden zum Stichtag 30.06.2020
vorgenommen. Hierbei ist zu beachten, dass noch nicht gebuchte Beträge – sofern
möglich und sie noch dem ersten Halbjahr zuzurechnen sind – bereits berücksichtigt
wurden. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.
Sofern aufgrund neuerer Informationen bzw. Entwicklungen mit Abweichungen von den
Planwerten gerechnet werden muss, wird hierauf im Text eingegangen. Dabei sind auch
die Ergebnisse aus der detaillierten Prognoseabfrage aller Fachämter eingeflossen.
Diese Abfrage erfolgte erstmalig mittels der webbasierten Anwendung IKVS, welche zur
Umsetzung des wirkungsorientierten Haushaltes bei der Stadt eingesetzt wird und weitere
Funktionalitäten wie den interaktiven Haushalt bietet. Die Daten wurden einem Plausibili-
tätscheck unterzogen, gleichwohl sind die Ergebnisse noch mit Unsicherheiten behaftet,
da sowohl die Kämmerei als auch die Fachämter zunächst Erfahrungen mit der neuen
gemeinsam mit IKVS entwickelten Anwendung sammeln müssen. Das Programm wird
zukünftig weiter verbessert und angepasst.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine belastbare Prognose für das laufende
Haushaltsjahr aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie zum jetzi-
gen Zeitpunkt kaum möglich ist, da insbesondere konkrete Angaben zu den in
Aussicht gestellten Bundes- und Landeshilfen derzeit noch fehlen.
Hinweis:
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie den Rat
regelmäßig in separaten Mitteilungsvorlagen über die zu erwartenden (ausschließlich)
coranabedingten Plan-Ist-Abweichungen im städtischen Kernhaushalt (öffentlich) als
auch bei den städtischen Beteiligungen (nichtöffentlich).Seite 6 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 6
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung in den ersten sechs Monaten
insgesamt wie folgt dar, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Erträge nicht gleichmäßig
verteilt über das Jahr eingehen:
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
1.406,5 640,4 45,5 % 1.340,0 639,4 47,7 %
Damit sind bisher 47,7 % des Planwertes eingegangen. Derzeit wird davon ausgegangen,
dass der Ansatz um rd. 23,3 Mio. EUR unterschritten wird. Dies ist insbesondere auf
niedrigere Steuereinnahmen bei der Einkommenssteuer sowie geringere Gebühren-
einnahmen zurückzuführen, wobei die Gewerbesteuerverluste aufgrund der Ankündigung
von Bund und Land bei der Prognose bereits neutralisiert wurden.
Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden
Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.06.2020 auf rd. 282,3
Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 640,3 Mio. EUR einen
Anteil von 44,1 % aus.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
653,2 308,3 47,2 % 640,3 282,3* 44,1 %
* anteilige Abschlagszahlungen für das 2. Quartal mit Eingang Juli (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind
berücksichtigt.
2.1.1.1 Grundsteuer
Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund-
stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die
Grundsteuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B
680 v.H.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2020 mit einem Betrag in Höhe von 95,1 Mio. EUR
eingeplant. Sie erreichen in den ersten sechs Monaten mit Erträgen von rd. 46,6 Mio. EUR
eine Quote von 49,0 %.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
95,3 45,4 47,6 % 95,1 46,6 49,0 %Seite 7 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 7
Nach der aktuellen Aufkommenserwartung ist davon auszugehen, dass der Ansatz um
rd. 1,4 Mio. EUR überschritten wird.
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die
Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund
ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen
gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu
prognostizierende Ertragsquelle dar.
Im Vorjahr konnte - im Gegensatz zu 2017 und 2018 - der Planwert nicht erreicht werden.
Die Gewerbesteuereinnahmen betrugen rd. 242,9 Mio. EUR und lagen damit um 8,4 Mio.
EUR unter dem Planwert von 251,3 Mio. EUR.
Der Planwert für 2020 beläuft sich auf 226,3 Mio. EUR. Nach den ersten sechs Monaten
beträgt das Ist der Gewerbesteuer rd. 86,1 Mio. EUR und liegt damit bei einer Quote von
38,0 % gegenüber dem Planansatz.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
242,9 105,1 43,3 % 226,3 86,1 38,0 %
Aufgrund der Corona-Pandemie liegt derzeit ein hohes Stundungsvolumen von rd. 33 Mio.
EUR vor. Damit werden die tatsächlichen Zahlungseingänge in 2020 deutlich niedriger
ausfallen als geplant. Dennoch werden gestundete Beträge grundsätzlich im laufen-
den Jahr als Ertrag ausgewiesen, so dass die prognostizierten Ertragseinbußen
tatsächlich niedriger ausfallen werden als zunächst angenommen. Sie liegen aktuell
bei -10,3 Mio. EUR, wobei sich Effekte auf den Ertrag in nachfolgenden Jahren ergeben
können, wenn auf die gestundete Gewerbesteuer tatsächlich verzichtet werden muss.
Unter Berücksichtigung der Einsparungen bei der Gewerbesteuerumlage ergibt sich nach
derzeitigen Erkenntnissen eine Nettobelastung von -9,2 Mio. EUR.
Um die coronabedingten Belastungen der Kommunen abzufedern, haben Bund und Land
das „Investitionspakt Kommunen“ auf den Weg gebracht. Dieses umfasst insgesamt
Hilfen in Höhe von 3,93 Mrd. EUR, wovon der Bund 1,94 und das Land 1,99 Mrd. EUR
übernehmen werden. Dabei sollen u.a. mit einem Volumen von 2,8 Mrd. EUR die Ausfälle
bei den Gewerbesteuereinnahmen kompensiert werden. Geplant ist ein pauschalierter
Ausgleich, wobei Details der Verteilung auf die Kommunen noch nicht feststehen. Insofern
wird bei der Prognose bereits unterstellt, dass die Unterstützungsleistungen noch in
diesem Jahr fließen werden und Gewerbesteuerverluste kompensiert werden.Seite 8 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 8
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein
Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
201,9 101,9 50,5 % 212,6 97,5* 45,9 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli in Höhe von 43,5 Mio. EUR ist berücksichtigt.
Der Gemeindeanteil für das zweite Quartal 2020 wird Ende Juli überwiesen. Berück-
sichtigt man diese Zahlung i.H.v. 43,5 Mio. EUR, so unterschreitet das Ergebnis zum
30.06.2020 den Betrag des Vorjahres um rd. 4,4 Mio. EUR. Insgesamt sind 45,9 % des
Planansatzes von 212,6 Mio. EUR eingegangen.
Mit der Auszahlung für das zweite Quartal, die um 10,5 Mio. EUR geringer ausfällt als
noch im ersten Quartal, zeigen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie durch
erhöhte Arbeitslosigkeit und geringerer Einkommen. Da auch für die weiteren Monate
deutlich verminderte Einkommenssteuererträge erwartet werden, wird für das laufende
Jahr mit Mindererträgen von rd. 26,6 Mio. EUR gerechnet.
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für die ersten sechs Monate auf
23,2 Mio. EUR, womit 52,0 % des Ansatzes erreicht sind.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
48,4 24,2 50,0 % 44,6 23,2* 52,0 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt.
In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und
erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind im ersten
Halbjahr rd. 11,0 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten.
Auch bei der Umsatzsteuer zeigen sich die negativen Auswirkungen der Corona-
Pandemie. Aufgrund der Reduzierung der beiden Mehrwertsteuersätze für den Zeitraum
01.07. bis 31.12.2020 wird dieser Effekt noch verstärkt. Gegenläufig ergibt sich bezüglich
der Erreichung des Planansatzes allerdings eine Kompensation, da die Mittel aus der
Übernahme der Flüchtlings-KdU durch den Bund, diese war ursprünglich bis 2019 befris-
tet und wurde für 2020 und 2021 verlängert, nicht eingeplant waren. Dies führt zu einem
zusätzlichen Mittelzufluss von rund 5 Mio. EUR, welche die Umsatzsteuerverluste
kompensieren. Aktuell ist somit davon auszugehen, dass der Haushaltsansatz erreicht
werden kann, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass coranabedingt damit voraus-
sichtlich 5 Mio. EUR weniger vereinnahmt werden.Seite 9 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 9
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 30.06.2020 rd. 3,9 Mio. EUR.
Das sind 56,5 % des Haushaltsansatzes von 6,9 Mio. EUR.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
8,2 4,1 50,0 % 6,9 3,9 56,6 %
Derzeit wird bei den sonstigen Steuern damit gerechnet, dass die eingeplanten Erträge
aufgrund der coronabedingten Auswirkungen um rd. 1,3 Mio. EUR unterschritten werden.
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 18,6 Mio. EUR eingeplant. Die zweite Abschlagszahlung
erfolgt Ende Juli in Höhe von rund 5,0 Mio. EUR und wurde bereits berücksichtigt.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
19,1 9,5 49,7 % 18,6 9,6* 51,6 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt.
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 07.04.2019 ist bereits bekannt, dass die
Stadt Bonn im Jahr 2020 insgesamt rd. 19,6 Mio. EUR erhalten wird. Dies bedeutet eine
Überschreitung des Planansatzes von rd. 0,9 Mio. EUR.
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
37,3 18,1 48,5 % 36,2 15,4 42,5 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 36,2 Mio. EUR sind für die ersten sechs Monate
rd. 15,4 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 42,5 % vom Planwert.
Aufgrund von geringeren Fallzahlen geht das Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) bei
den KdU-Erstattungen von Mindererträgen i.H.v. rd. 0,4 Mio. EUR aus.
Allerdings sollen die Kommunen durch das aktuelle Konjunkturpaket des Bundes dauer-
haft bei den KdU-Kosten entlastet werden. Es ist geplant, dass der Bund die Kosten der
Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 % (undSeite 10 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 10
damit um weitere 25 %) übernimmt. Aufgrund noch offener Details kann diese Entlastung
bei der Prognose allerdings noch nicht berücksichtigt werden.
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2020 mit einem Ertrag in
Höhe von 271,5 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 263,2 Mio. EUR).
Derzeit sind insgesamt 186,4 Mio. EUR (= 68,7 %) ertragswirksam zugeflossen.
Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt
eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden
Positionen:
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
102,6 64,1 62,5 % 109,8 103,7 94,4 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2020 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation
dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2018 bis 30.06.2019.
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger
Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz)
dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der
Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer-
kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Derzeit sind bereits 103,7 Mio. EUR (= 94,4 %) eingegangen. Hierbei ist zu berücksich-
tigen, dass das Land zum 29.06. bereits zwei Drittel der Septemberrate an die Stadt aus-
gezahlt hat. Die vorzeitige Auszahlung erfolgte, um mögliche Liquiditätsengpässe
aufgrund der Corona-Pandemie bei den Kommunen abzufedern.
Auf Basis des Festsetzungsbescheids vom 23.01.2020 ist bekannt, dass die Stadt in 2020
rd. 130,1 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird. Dies bedeutet gegenüber
dem Planansatz eine Verbesserung um rd. 20,2 Mio. EUR.Seite 11 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 11
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2020 mit 143,6 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 76,6 Mio. EUR.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
134,1 59,5 44,4 % 143,6 72,0 50,1 %
Insgesamt sind bis zum 30.06.2020 rd. 72,0 Mio. EUR und damit 50,1 % eingegangen.
Im Saldo wird mit höheren Zuweisungen i.H.v. rd. 7,0 Mio. EUR u.a. aus Förderpro-
grammen gerechnet.
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 18,0 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 26,5 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Für das erste Halbjahr sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 10,7
Mio. EUR zu berücksichtigen. Dies entspricht einem Anteil von 59,4 % des Planansatzes.
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 11,5 Mio. EUR geplant sind
(Rechnungsergebnis Vorjahr 27,0 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen,
Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum
30.06.2020 sind hiervon rund 3,8 Mio. EUR bzw. 33,0 % ertragswirksam eingegangen.
Es wird von einer Einnahmeverbesserung i.H.v. rd. 7,6 Mio. EUR ausgegangen. Diese
resultiert insbesondere auf eine höhere Erstattung an das Amt 50 für die Integrations-
assistenz an Schulen und Kindertagesstätten aus dem Rechtskreis des SGB VIII, denen
allerdings auch höhere Transferaufwendungen beim Amt 51 gegenüberstehen.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrich-
tungen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen an-
fallen. Die Leistungsentgelte sind für das Jahr 2020 in Höhe von 208,0 Mio. EUR geplant.Seite 12 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 12
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 159,2 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
216,2 90,7 42,0 % 208,0 81,0* 38,9 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.
Für die ersten sechs Monate sind rd. 81,0 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen,
was einem Anteil von 38,9 % entspricht.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird auch mit verminderten Erträgen bei den Gebühren
gerechnet. Dies betrifft besonders die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und
Tagespflege (Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen im April und Mai, sowie zur
Hälfte im Juni und Juli) sowie die OGS-Beiträge. Darüber hinaus wird u.a. bei den Benut-
zungsgebühren für die Abfallwirtschaft und dem Rettungsdienst mit Mindereinnahmen
gerechnet. Im Saldo beläuft sich das prognostizierte Minus derzeit auf rd. 15,4 Mio. EUR.
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2020 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 32,6 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2019 rd. 34,1 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:
Bezeichnung Plan 2020 Ist 2020
(Jan. – Juni)
Erträge aus Mieten und Pachten 22,7 4,3
Erträge aus Verkauf 4,3 2,2
Sonstige privatrechtliche Leistungs-
entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…)
5,7 2,6*
* inkl. Erträge Konferenzzentrum, Planung i.H.v. 12,8 Mio. EUR erfolgte unter „Erträge aus Mieten u. Pachten“.
Damit sind bis einschließlich Juni 2020 insgesamt 9,2 Mio. EUR bzw. 28,2 % des An-
satzes vereinnahmt.
Aufgrund der coranabedingten Mindererträge u.a. beim Betrieb des WCCB, der VHS und
Bonn-Information werden Einnahmeverluste von rd. 8,5 Mio. EUR erwartet.Seite 13 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 13
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine
andere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2020 sind
hierfür Erträge in Höhe von 119,5 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
127,5 55,1 43,2 % 119,5 48,6* 40,7 %
* ohne Berücksichtigung der Forderungen i.H.v. 6,9 Mio. EUR für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge
aus den Jahren 2017 bis 2019.
Im ersten Halbjahr sind bisher rd. 48,6 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 40,7
% des Planansatzes entspricht. Unter dieser Position ist mit Mindereinnahmen von rd.
10,3 Mio. EUR auszugehen. Dies ist insbesondere auf geringere Kostenerstattungen beim
Amt für Soziales und Wohnen (u.a. Fallzahlenreduzierung bei den Asylbewerbern sowie
in den Bereichen Grundsicherung und Unterhaltsvorschussleistungen) und einer
geringeren Erstattung des Landes aus der Abrechnung der Einheitslasten (ELAG) zurück-
zuführen.
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2020 in Höhe von 55,5 Mio. EUR geplant
wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 84,1 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammenge-
fasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können.
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:
Bezeichnung Plan 2020 Ist 2020
(Jan. – Juni)
Erträge aus Konzessionen 19,6 9,6
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
9,6 3,4
Nebenforderungen,
Säumniszuschläge
5,9 4,8
Im Ist sind insgesamt Erträge in Höhe von 27,6 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einen
Anteil von 49,7 % am geplanten Jahreswert ausmacht.
Es wird davon ausgegangen, dass der Haushaltsansatz um rd. 3,3 Mio. EUR über-
schritten wird, was u.a. auf höhere Landeserstattungen zum Wohngeld beim Amt 50
zurückzuführen ist.Seite 14 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 14
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2020 ein Betrag von 1,0 Mio. EUR geplant
(Rechnungsergebnis 2019: 1,0 Mio. EUR).
Für die ersten sechs Monate sind bisher nur geringfügige Erträge ausgewiesen. Da die
aktivierten Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresab-
schlusses gebucht werden, ist zunächst die Hälfte des Planansatzes i.H.v. 500.000 EUR
berücksichtigt.Seite 15 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 15
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich zum 30.06.2020 auf rd. 664,3 Mio. EUR
und machen damit einen Anteil von 48,9 % an der Jahresplanung aus.
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
1.368,2 638,6 46,7 % 1.359,6 664,3 48,9 %
Insgesamt wird mit einer Ergebnisverschlechterung von derzeit rd. 26,0 Mio. EUR ge-
rechnet.
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
383,4 172,8 45,1 % 378,7 178,6* 47,2 %
* inklusive ½ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden.
Die Personalaufwendungen belaufen sich in den ersten sechs Monaten insgesamt auf rd.
178,6 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende
des Jahres exakt ermittelt, so dass die Hälfte der geplanten Zuführungen zu den
Personalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden.
Die Haushaltsansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen werden aus gegen-
wärtiger Sicht im Jahr 2020 voraussichtlich um rd. 1,0 Mio. EUR unterschritten. Dies ist auf
geringere Personalaufwendungen bei den sonstigen Beschäftigten zurückzuführen.
Die durch Corona bedingten Mehraufwendungen für Personalausgaben (z.B. Auszahlung
von Überstunden, zusätzliche externe Einstellungen bei Amt 53) können zum jetzigen Zeit-
punkt noch nicht vollständig genannt werden. Bisher stehen Mehraufwendungen für Über-
stundenauszahlungen (Maskenherstellung) in Höhe von 51.609,94 EUR fest. Die Aufwen-
dungen für Zeitausgleich betragen derzeit 172.946,78 EUR und werden sich teilweise bei
den Rückstellungen für Überstunden Ende des Jahres auswirken.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
201,2 84,1 41,8 % 204,7 84,8 41,4 %Seite 16 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 16
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für
materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen in Höhe von 204,7 Mio. EUR ist in den ersten sechs Monaten mit rd.
84,8 Mio. EUR ausgeschöpft worden. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 41,4 %.
Aufgrund der Ämterabfrage wird im Saldo damit gerechnet, dass der Planansatz ein-
gehalten werden kann. So können Mehrkosten bei der Stadtentwässerung sowie
coronabedingte Mehraufwendungen z.B. für den Betrieb des Diagnostigzentrums durch
coronabedingte Einsparungen in anderen Bereichen wie z.B. dem Betrieb des WCCB
kompensiert werden.
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 67,9 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 76,3 Mio. EUR)
p.a. geplant. Für das erste Halbjahr sind hierfür Aufwendungen von rd. 35,1 Mio. EUR zu
berücksichtigen (inkl. die Hälfte des Planwertes für Abschreibungen auf Finanzanlagen,
da diese erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden).
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die
Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen (Planwert rd.
20,9 Mio. EUR) sowie für Straßen, Wege und Plätze (Planwert rd. 21,2 Mio. EUR) dar.
Bis zum 30.06.2020 werden für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd.
10,5 Mio. EUR und für Straßen, Wege und Plätze ebenfalls rd. 10,5 Mio. EUR abgeschrie-
ben.
Zu berücksichtigen ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im
Wirtschaftsplan des SGB enthalten sind.
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 559,1 Mio. EUR in 2020 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den
ersten sechs Monaten rd. 291,9 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich
damit auf 52,2 %.
* inkl. Gewerbesteuerumlage und ohne Verbindlichkeiten Theater/SGB.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
543,1 276,5 50,9 % 559,1 291,9* 52,2 %Seite 17 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 17
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – Juni
%-Anteil
Ist/Ansatz
Landschaftsumlage 95,2 48,6 51,1 %
Gewerbesteuerumlage 16,2 6,2* 38,3 %
Städtisches Gebäudemanagement 20,6 16,7** 81,1 %
Theater 29,7 16,0** 53,9 %
Soziale Leistungen 123,3 70,9 57,5 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 167,1 81,7 48,9 %
* inkl. Gewerbesteuerumlage für das 2. Quartal mit Zahlung im Juli.
** ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber Theater 7,1 Mio. und SGB 10,0 Mio. EUR aus 2019.
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.06.2020 in Höhe von 48,6 Mio. EUR
zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 51,1 % abgeflossen. Der Umlagesatz für
2020 wurde auf 15,10 % (Vorjahr: 14,43 %) erhöht. Lt. Bescheid vom 02.04.2020 beträgt
die Landschaftsumlage insgesamt rd. 97,3 Mio. EUR. Dies bedeutet eine Mehrbelastung
von rd. 2,1 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsansatz.
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die ersten sechs Monate auf rd. 6,2 Mio. EUR.
Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfällt, beträgt der Vervielfältiger jetzt 35,0 v.H.
(Vorjahr: 64,0 v.H.). Der Haushaltsplanansatz wurde daher bereits gegenüber dem Vor-
jahr deutlich gesenkt (laufendes Jahr 16,2 Mio. EUR, Vorjahr 34,9 Mio. EUR). Die Höhe
der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerentwicklung. Da für das
Jahr 2020 mit geringeren Gewerbesteuererträgen gerechnet wird, ist davon auszugehen,
dass sich hierdurch die Umlagezahlungen um rd. 1,2 Mio. EUR reduzieren werden.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 20,6 Mio. EUR (Vorjahr: 24,0 Mio. EUR) geplant. In den ersten sechs Monaten wurden
bisher rd. 16,7 Mio. EUR benötigt. Hierbei sind bereits die notwendigen Umbuchungen
zum investiven Betriebskostenzuschuss berücksichtigt. Das gesamte konsumtive Budget
beträgt rd. 85,0 Mio. EUR und kann über den Deckungsring ausgeglichen werden. Es wird
derzeit davon ausgegangen, dass dieses Budget insgesamt ausreicht.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 29,7 Mio. EUR
(Vorjahr: 30,1 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der
Spielzeit 2019/2020 und die ersten Monate der Spielzeit 2020/2021. Im ersten Halbjahr
sind Mittel in Höhe von 16,0 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 53,9 %
entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale
Leistungen" auf 123,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 130,2 Mio. EUR), davon
sind nach dem ersten Halbjahr bereits 70,9 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transfer-
aufwendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 167,1 Mio. EUR
(Rechnungsergebnis Vorjahr 161,3 Mio. EUR) sind rd. 81,7 Mio. EUR in den ersten sechs
Monaten verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich
"Soziale Leistungen"/ "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" bei 52,2 %.
Bei den Transferaufwendungen wird derzeit mit einem Mehrbedarf von rd. 14,9 Mio. EUR
gerechnet. Dies ist insbesondere auf deutlich höhere Sozialleistungen für die Eingliede-
rungshilfe beim Amt für Soziales und Wohnen zurückzuführen.Seite 18 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 18
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil
2019 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Juni Ist/Ansatz
164,2 70,7 43,1 % 149,2 73,9 49,5 %
Zum Stichtag 30.06.2020 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 73,9 Mio.
EUR ausgewiesen. Dies sind 49,5 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen
in Höhe von 149,2 Mio. EUR.
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 92,9 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 88,9 Mio. EUR) für die Grund-
sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen-
hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten
sechs Monaten rd. 42,1 Mio. EUR abgeflossen sind.
Nach den Rückmeldungen der Fachämter wird insgesamt von einem Mehrbedarf von rd.
7,1 Mio. EUR ausgegangen. Dies ist zum einen auf coranabedingte Mehrausgaben für
Verbrauchsmaterialien zurückzuführen. Zudem werden im Bereich des Rettungsdienstes
für Ausbildungskosten der Notfallsanitäter und im Personalbereich für Ausgleichszah-
lungen höhere Aufwendungen erwartet.
Zudem wird sich das Ergebnis durch ungeplante Wertberichtigungen - nach aktuellem
Stand um rd. 5,0 Mio. EUR - verschlechtern. Dies resultiert insbesondere aus der
Aussetzung der Vollziehung zu Forderungen bei der Gewerbesteuer.
Im Saldo ergibt sich somit eine Verschlechterung von rd. 11,1 Mio. EUR.Seite 19 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 19
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert-
papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das
Finanzergebnis des Jahres 2020 wurde mit rund -26,0 Mio. EUR geplant (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr -28,6 Mio. EUR).
Nach den ersten sechs Monaten beträgt das Ergebnis rd. -10,7 Mio. EUR, was einem
Anteil von 41,2 % entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zinsaufwendungen
nicht gleichmäßig abfließen.
Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements
nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für das erste Halbjahr zusätzlich
rund 1,5 Mio. EUR addiert werden. Der Planansatz im Wirtschaftsplan des SGB beträgt
für die Zinsaufwendungen rd. 3,1 Mio. EUR.
Aufgrund des weiterhin extrem niedrigen Zinsniveaus werden Einsparungen bei den Zins-
aufwendungen i.H.v. rd. 7,6 Mio. EUR sowie zusätzliche Zinseinnahmen von rd. 1,4 Mio.
EUR erwartet. So erhält die Stadt für ein Volumen von fast 420 Mio. EUR an Liquiditäts-
krediten derzeit sogar Erträge (negative Zinsen).
Gegenläufig muss allerdings auch mit geringeren Erträgen aus den Gewinnanteilen
städtischer Beteiligungen gerechnet werden. So können die geplanten Gewinnausschüt-
tungen von den Stadtwerken (SWB GmbH) i.H.v. 4,0 Mio. EUR coranabedingt nicht
realisiert werden.
Insgesamt wird mit einer Verbesserung des Finanzergebnisses um rd. 4,5 Mio. EUR
gerechnet.
2.4 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 203,4 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 253,7 Mio. EUR) geplant, wobei Haushaltsreste aus 2019 in Höhe von
rd. 203,3 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von
53,0 Mio. EUR (Vorjahr 98,2 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus-
haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd.
7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:Seite 20 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 20
Bezeichnung Plan 2020 Ist 2020
(Jan. – Juni)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
5,1 1,1
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen über 800 EUR
11,0 3,8
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen bis 800 EUR
0,6 0,3
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen* 65,0 39,6
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 20,9 0,2
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 72,6 25,9
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 25,9 8,9
Sonstige Investitionsauszahlungen 2,5 0,0
* inklusive Anteile für SGB.
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 203,4 Mio. EUR in den
ersten sechs Monaten lediglich rd. 79,7 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht einem
Anteil von 39,2 % gegenüber dem Planansatz.
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 30.06.2020 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.153,9 Mio. EUR (inklusive
Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 113,7 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf 730,4 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 1.884,3 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.06.2020 beträgt damit 5.716 EUR, wobei die Einwohner-
zahl von 329.673 zum 31.12.2019 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011)
zugrunde gelegt wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:Seite 21 von 22

Quartalsbericht II/2020 Seite 21
Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über
Liquiditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen
werden.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit
begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von
bis zu 10 Jahren, abzuschließen.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Unsicherheiten wurde ab
Mitte März 2020 das immer noch vorhandene hohe Volumen im Tagesgeldbereich
deutlich reduziert und Termingelder mit verschiedenen Laufzeiten über mehrere Monate
aufgenommen, wobei auch hierfür noch negative Zinssätze erzielt werden konnten.
Insgesamt wurden im ersten Halbjahr rd. 875 TEUR an Zinserträgen vereinnahmt.Seite 22 von 22

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 21:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de