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201501-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Rückkauf und Nachnutzung des Geländes der ehemaligen König Fahd Akademie

Nummer
201501-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
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  1. 201501 Rückkauf und Nachnutzung des Geländes der ehemaligen König Fahd Akademie

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201501-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
29.07.2020 gez. Jansen
Rückkauf und Nachnutzung des Geländes der
ehemaligen König Fahd Akademie
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Ziffern 1-4:
Die Liegenschaft steht im Eigentum des Königreichs Saudi-Arabien. Das
Königreich Saudi-Arabien hat per 03.06.2020 über seine Rechtsvertreter
verlauten lassen, dass es grundsätzlich verkaufsbereit sei und ein
Kaufpreisangebot der Bundesstadt Bonn erwarte. Zur Ermittlung des
Kaufpreises ist es nun zunächst erforderlich, den Grundbesitz - und hierbei
insbesondere die Aufbauten - einer eingehenden Bewertung zu unterziehen.
Diese Schritte sind inzwischen eingeleitet.
Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen, welchem Verwendungszweck
die Liegenschaft zugeführt werden sollte. Verwaltungsintern werden aktuell
Nutzungsmöglichkeiten eruiert, deren Realisierungschancen im Einzelfall auf
ihre planungs- und bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit hin zu
prüfen sind. Vorstellbar wäre beispielsweise eine kulturelle Nutzung (siehe
auch Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage der SPD-
Bezirksfraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am
25.08.2020 – DS-Nr. 200986). Sobald die aktuellen Untersuchungen
einschließlich der Erstellung des Wertgutachtens abgeschlossen sind,
beabsichtigt die Verwaltung, eine politische Beschlussfassung über einen
möglichen Ankauf der Immobilie einzuholen.
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die Nutzungsvorstellungen der
Antragsteller in die Prüfung eines möglichen Erwerbs miteinbeziehen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de