201501-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Rückkauf und Nachnutzung des Geländes der ehemaligen König Fahd Akademie
Kerndaten
- Nummer
- 201501-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201501-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB 29.07.2020 gez. Jansen Rückkauf und Nachnutzung des Geländes der ehemaligen König Fahd Akademie Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Ziffern 1-4: Die Liegenschaft steht im Eigentum des Königreichs Saudi-Arabien. Das Königreich Saudi-Arabien hat per 03.06.2020 über seine Rechtsvertreter verlauten lassen, dass es grundsätzlich verkaufsbereit sei und ein Kaufpreisangebot der Bundesstadt Bonn erwarte. Zur Ermittlung des Kaufpreises ist es nun zunächst erforderlich, den Grundbesitz - und hierbei insbesondere die Aufbauten - einer eingehenden Bewertung zu unterziehen. Diese Schritte sind inzwischen eingeleitet. Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen, welchem Verwendungszweck die Liegenschaft zugeführt werden sollte. Verwaltungsintern werden aktuell Nutzungsmöglichkeiten eruiert, deren Realisierungschancen im Einzelfall auf ihre planungs- und bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit hin zu prüfen sind. Vorstellbar wäre beispielsweise eine kulturelle Nutzung (siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage der SPD- Bezirksfraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 25.08.2020 – DS-Nr. 200986). Sobald die aktuellen Untersuchungen einschließlich der Erstellung des Wertgutachtens abgeschlossen sind, beabsichtigt die Verwaltung, eine politische Beschlussfassung über einen möglichen Ankauf der Immobilie einzuholen. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die Nutzungsvorstellungen der Antragsteller in die Prüfung eines möglichen Erwerbs miteinbeziehen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de