201497-06 · Beschlussvorlage
Aufhebung: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich "Am Noßbacher Weg"
Kerndaten
- Nummer
- 201497-06
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201497-06 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Aufhebung: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich "Am Noßbacher Weg" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hebt den Beschluss vom 17.02.2021 hinsichtlich der Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Kurvenbereichs Am Noßbacher Weg auf. Begründung Die Verwaltung hat in der Straße Am Noßbacher Weg inzwischen einen rutschfesteren, griffigeren Fahrbahnbelag sowie Rüttelstreifen zur Temporeduzierung aufgebracht (vgl. DS-Nr. 201497-2). Seitdem haben sich bei der dort regulär geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h keine Unfälle ereignet. Zusätzlich wurde als weitere Maßnahme die Beschilderung aller Ortstafeln in diesem Bereich angepasst, um den Beginn des innerörtlichen Bereichs mit "Tempo 50" stärker deutlich zu machen. Zudem sollen Dialog-Displays Am Noßbacher Weg angebracht werden, sobald diese beschafft werden. Da eine Temporeduzierung auf 30 km/h Am Noßbacher Weg - aufgrund dessen Status als klassifizierte Straße mit überörtlicher Bedeutung für den Durchgangsverkehr - nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) rechtlich unzulässig ist und die Verkehrssicherheit durch ohnehin vorzuziehende bauliche und verkehrsrechtliche Veränderungen wirksam erhöht wurde, empfiehlt die Verwaltung, den Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 über die Anordnung einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aufzuheben. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de