201497 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich " Am Noßbacher Weg"
Kerndaten
- Nummer
- 201497
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 29.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201497 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 27.07.2020 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich " Am Noßbacher Weg" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag, der von bisher fünf in der Straße „Am Noßbacher Weg“ wohnenden Familien unterstützt wird, beinhaltet den Wunsch nach verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich des Ortseingangs aus Richtung Wachtberg-Ließem. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 5 Bürgerantrag Online Datum 27.07.2020 Institution / Verein Interessensgemeinschaft/Anwohner "Am Noßbacher Weg", 53179 Bonn Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Beseitigung der erheblichen Gefährdung durch Unfälle in Folge unangepasster Geschwindigkeit Seite 1 von4 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 Q8TK9eV1 27.07.20 21:11Seite 2 von 5 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, "Lannesdorfer haben genug von Autos im Vorgarten", unter dieser Headline lancierte der GA-Bonn am 23.07.2020 auf den Punkt gebracht die Gefährdungen an unserer Straße, die mit dem jüngsten Unfall am 08.07.2020 ein nicht länger zu tolerierendes Ausmaß angenommen haben. https://ga.de/bonn/bad-godesberg/lannesdorfer-haben-genug-von-autos-im-vorgarten_aid-52343361 https://ga.de/bonn/bad-godesberg/transporter-in-lannesdorf-kommt-ins-schleudern-und-rammt-hauswand_aid- 52097341 Im Vordergrund steht dabei die Gefahr um Leib und Leben aller Verkehrsteilnehmer an unserer Straße: die Anwohner, alle Fahrzeuge samt Fahrer auf unserer Straße, Fußgänger, Gassigänger, Kinder, Senioren, teilweise an Rollatoren, Bonnorange Mitarbeiter bei der Verrichtung ihres Dienstes, Paketboten, Pizza Lieferanten, Stadt Grünflächenamt Mitarbeiter. Beim jüngsten Unfall sind drei Kinder just vom Spielplatz gekommen, aus dem parkenden Auto ausgestiegen, welches zuerst vom Transporter touchiert wurde, bevor dieser Transporter dann in das Haus der Familie raste. Nicht auszudenken, wenn dabei jemand zu Tode gekommen wäre. Dieser Unfall ist nicht der erste Unfall an unserer Straße, wird auch nicht der letzte bleiben, wenn sich nichts ändert. Bislang sind größere Personenschäden glücklicherweise ausgeblieben. Wie viele Unfälle müssen noch passieren, und wie viele Personenschäden, bevor reagiert wird und unsere Straße endlich für alle sicher wird? Vor vielen Jahren gab es bereits einen Bürgerantrag (1999-2002), der zwar seitens der Stadt Bonn bewilligt wurde (Tempo 30), letztlich aber von der Bezirksregierung Köln abgewiesen wurde. In den letzten rund 20 Jahren ist unsere Straße zunehmend unsicherer geworden und führt zur Belastung und Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer. Warum? Inzwischen ist unsere Straße viel, viel stärker frequentiert als damals: - Neubaugebiete in Wachtberg-Berkum - Neubaugebiete in Wachtberg-Villip - Einkaufszentrum in Wachtberg-Berkum, welches von Anwohnern aus Lannesdorf, Pennenfeld, Mehlem aus über unsere Straße aufgesucht wird - Neubaugebiete in Ließem - zukünftiges Neubaugebiet in Lannesdorf (In den Schleiden) - Berufspendler via Mehlem-Bahnhof und der Fähre sowie Autobahnzubringer Richtung Koblenz und Bonn - Kinder an weiterführenden Schulen aus den Neubaugebieten, die von ihren Eltern zu Schulen in Bad Godesberg gefahren werden sowie umgekehrt zur Gesamtschule in Berkum - viel mehr Paketzusteller (DHL, Hermes & Co) durch Online-Shopping - mehr Busverkehr durch geänderte Fahrpläne - Zunahme des LKW Verkehrs. In 2018 haben wir uns bereits an die Stadt Bonn und die Polizei gewandt, es wurden Messungen durchgeführt, die zu einer Bodenmarkierung 50 sowie einem Verkehrsschild "Fußgänger kreuzen" geführt haben. Diese beiden Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus wie der jüngste Unfall zeigt. Initiiert durch diesen Unfall wurden in der letzten Woche erneut Messungen seitens der Stadt Bonn durchgeführt. Die Messtechniker stellten durch Selbsterfahrung fest, dass 50 km/h (sowie die tolerierten 59 km/h) zu schnell sind bei der unüberschaubaren Straße durch die Kurven- wie auch Gefällelage. Zusätzlich nimmt die Gefahrenlage bei Nässe nochmal deutlich zu, wo die Anwohner regelmäßig schlitternde Autos beobachten können und denen ausweichen müssen. Ein gefahrloses Verlassen der beim Bau vorzuweisenden Ausfahrten ist auf den Grundstücken kaum möglich, ebenso kein gefahrloses Überqueren der Straße, aufgrund der Kurven- und Gefällelage. Darüber hinaus ist inzwischen auch die Unfallhäufungslinie erfüllt. Daher fordern wir für den Abschnitt "Ortseingang aus Richtung Ließem kommend bis hinter der Bushaltestelle Seite 2 von4 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 5 "Ließemer Straße" (Linie 856) in beide Richtungen Tempo 30 (vgl. https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Themen/Verkehrssicherheit/Tempo_30/Tempo30_Soforth ilfe-Papier_09_2018.pdf,; B: Streckenbezogene Temporeduzierung; § 45 Abs. 9 StVO) sowie weitere effektive und erforderliche Maßnahmen, um unsere Straße für alle Verkehrsteilnehmer ab sofort sicher zu machen. Wir bitten unserem Antrag zu entsprechen. Mit freundlichen Grüßen für die Anwohner "Am Noßbacher Weg" Seite 3 von4 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 5 Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. 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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de