201488-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Satzung zur klimafreundlichen Gestaltung der Fassaden von Bauvorhaben
Kerndaten
- Nummer
- 201488-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.322 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201488-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Satzung zur klimafreundlichen Gestaltung der Fassaden von Bauvorhaben Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme Hauptausschuss 27.08.2020 Kenntnisnahme Rat 01.09.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich wird der verstärkte Einsatz von Begrünungsmaßnahmen auf und an Gebäuden als eine sinnvolle Maßnahme zur Verringerung von Aufheizungseffekten angesehen. Die Ermächtigung des Landesgesetzgebers, durch örtliche Bauvorschriften besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zu begründen, muss nach § 89 (1) Nr. 1 BauO NRW der Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern dienen. Für eine satzungsmäßige Forderung heller, reflektierender Fassadengestaltungen in "Klima-schützender Form", wie von den Antragstellern formuliert, liegt dementsprechend keine Ermächtigungsgrundlage vor. In Anlage 2 der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 200165 zur Fassadenbegrünung von Gebäuden hatte die Verwaltung bereits Vor- und Nachteile von örtlichen Bauvorschriften nach § 89 (1) Nr. 7 BauO NRW im Vergleich mit Bebauungsplänen bzw. Förderprogrammen untersucht. Im Ergebnis hatte die Verwaltung in der Mitteilung als Option zur Förderung der Fassadenbegrünung einerseits die Auflage eines Förderprogramms und andererseits Festsetzungen von Fassadenbegrünungen in Bebauungsplänen bei geeigneten fensterlosen Bauprojekten vorgeschlagen. Zur Auflage eines Förderprogramms hat die Verwaltung die Beschlussvorlage "Beratungs- und Förderprogramm Begrünung" (DS-Nr. 201243) eingebracht. Darüber hinaus weist die Verwaltung in ihrer Stellungnahme (DS-Nr. 200997-2) zum Antrag "Förderprogramm zur klimafreundlichen Begrünung von Bauten in der klimatisch hochbelasteten Bundesstadt Bonn" auf Folgendes hin: Art und der Umfang einer Fassadenbegrünung stehen u.a. eng im Zusammenhang mit der architektonischen Gestaltung eines Gebäudes. Bereits bei Konzeption des Gebäudes sollte die Begrünung mitgedacht und in das gesamte städtebauliche Konzept integriert werden. Damit Fassadenbegrünungen in Bebauungsplänen konkret genug festgesetzt werden können, um deren rechtliche Verbindlichkeit zu sichern, müssten bereits zum Zeitpunkt der Regelung der Bodennutzung konkrete architektonische Entwürfe vorliegen. Insbesondere bei Angebotsplänen ist dies im Regelfall nichtSeite 1 von 2 Seite 2 gegeben. Standardisierte Festsetzungen zur Fassadenbegrünung, bei nicht bekannten Haustypen/-formen und deren Stellung erweisen sich regelmäßig als problematisch in der Umsetzung und ggf. auch hinderlich bei der weiteren Konkretisierung von Planungen. Die Einzelfallbegründung zum Verzicht einer Fassadenbegrünung kann bei Angebotsplänen aus diesen Gründen entfallen. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen kann die Fassadenbegrünung dagegen frühzeitig mitgedacht und auch ins Planungsrecht mit aufgenommen werden. Besonders eignen sich hierfür große Baukörper mit weitgehend fensterlosen Fassaden wie etwa Sport- und Gewerbehallen. Sollte keine Festsetzung getroffen werden können, wird die Verwaltung dies künftig begründen. Der Erlass einer örtlichen Bauvorschrift zur Fassadenbegrünung wurde also bereits geprüft und nicht befürwortet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de