201488 · Antrag
Satzung zur klimafreundlichen Gestaltung der Fassaden von Bauvorhaben
Kerndaten
- Nummer
- 201488
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 28.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.307 Zeichen)
Antrag öffentlich 201488 Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Bernhard Wimmer 28.07.2020 Satzung zur klimafreundlichen Gestaltung der Fassaden von Bauvorhaben Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung Hauptausschuss 27.08.2020 Empfehlung Rat 01.09.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung legt eine Satzung vor, nach der künftig für die nachweislich klimatisch besonders belasteten Teile des Bonner Stadtgebietes wie Rheingraben, Innenstadt und Stadtteilzentren bei Bauvorhaben generell eine Gestaltung der Hausfassaden in Klima-schützender Form (wie helle Farbgebung, Reflektion der Sonnenstrahlen durch die Oberfläche statt Speicherung der Erwärmung in der Oberfläche der Fassade, Fassadenbegrünung, Dachbegrünung) auch außerhalb von den viel zu wenigen bisherigen Festlegungen in Bebauungsplänen vorgeschrieben wird. Begründung Die Erhitzung des Stadtgebietes hat insbesondere in den klimatisch besonders sensiblen Bereichen durch fortlaufende Bodenversieglung und bauliche Verdichtung ständig zugenommen und einen kritischen Stand erreicht. Die Möglichkeit, dieser für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bewohner schädlichen Entwicklung allein durch Festlegungen in Bebauungsplänen zu begegnen, ist nicht ausreichend. Denn die in Bonn übliche exzessive Auslegung der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB erfasst so zahlreiche umweltschädliche große Baumaßnehmen nicht. Ein exemplarisches Beispiel dafür ist die massive und ohne Rücksicht auf Umweltbelange genehmigte Bebauung des Nordfelds vor dem Hauptbahnhof: Eintönig graue Fassaden, die die Wärme nicht reflektieren, nicht die geringste Fassadenbegrünung (im Gegensatz zum benachbarten Ersatzbau für die Südüberbauung) und kein Quadratzentimeter Dachbegrünung, statt dessen ein zusätzlich aufgetürmtes Technikgeschoss mitten im Hitzezentrum der Bonner Innenstadt. Dies lässt ebenso wie der unzureichende Ersatz für die auf diesem Baufeld dort gefällten 18 satzungsgeschützten Bäume erkennen, dass Umweltbelange im Baugenehmigungsverfahren in der lt. Ratsbeschluss unter Klimanotstand leidenden UN-Stadt Bonn weiter keine abgemessene Rolle spielen. Daher müssen neue Ansätze gefunden werden, dem abzuhelfen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de