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201488 · Antrag

Satzung zur klimafreundlichen Gestaltung der Fassaden von Bauvorhaben

Nummer
201488
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.07.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 01.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 27.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201488-1 ST Satzung zur klimafreundlichen Gestaltung der Fassaden von Bauvorhaben

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Antrag
öffentlich
201488
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Bernhard Wimmer
28.07.2020
Satzung zur klimafreundlichen Gestaltung der
Fassaden von Bauvorhaben
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 27.08.2020 Empfehlung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung legt eine Satzung vor, nach der künftig für die nachweislich
klimatisch besonders belasteten Teile des Bonner Stadtgebietes wie
Rheingraben, Innenstadt und Stadtteilzentren bei Bauvorhaben generell eine
Gestaltung der Hausfassaden in Klima-schützender Form (wie helle
Farbgebung, Reflektion der Sonnenstrahlen durch die Oberfläche statt
Speicherung der Erwärmung in der Oberfläche der Fassade,
Fassadenbegrünung, Dachbegrünung) auch außerhalb von den viel zu
wenigen bisherigen Festlegungen in Bebauungsplänen vorgeschrieben wird.
Begründung
Die Erhitzung des Stadtgebietes hat insbesondere in den klimatisch besonders
sensiblen Bereichen durch fortlaufende Bodenversieglung und bauliche
Verdichtung ständig zugenommen und einen kritischen Stand erreicht. Die
Möglichkeit, dieser für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bewohner
schädlichen Entwicklung allein durch Festlegungen in Bebauungsplänen zu
begegnen, ist nicht ausreichend. Denn die in Bonn übliche exzessive
Auslegung der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB erfasst so
zahlreiche umweltschädliche große Baumaßnehmen nicht. Ein exemplarisches
Beispiel dafür ist die massive und ohne Rücksicht auf Umweltbelange
genehmigte Bebauung des Nordfelds vor dem Hauptbahnhof: Eintönig graue
Fassaden, die die Wärme nicht reflektieren, nicht die geringste
Fassadenbegrünung (im Gegensatz zum benachbarten Ersatzbau für die
Südüberbauung) und kein Quadratzentimeter Dachbegrünung, statt dessen ein
zusätzlich aufgetürmtes Technikgeschoss mitten im Hitzezentrum der Bonner
Innenstadt. Dies lässt ebenso wie der unzureichende Ersatz für die auf diesem
Baufeld dort gefällten 18 satzungsgeschützten Bäume erkennen, dass
Umweltbelange im Baugenehmigungsverfahren in der lt. Ratsbeschluss unter
Klimanotstand leidenden UN-Stadt Bonn weiter keine abgemessene Rolle
spielen. Daher müssen neue Ansätze gefunden werden, dem abzuhelfen.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de