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201482-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
201482-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201482-2 AA Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 201482

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201482-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung prüft die Frage eines Ersatzstandortes und gibt folgenden
Zwischenstand:
Auch wenn die Stadthalle Bad Godesberg weitestgehend ausgebucht war, so
ist die Nachfrage nach Ausweichflächen gegenüber der Verwaltung –
vermutlich auch coronabedingt – bisher eher verhalten.
Auch gegenüber der T&C ist die Nachfrage nach Ausweichflächen für die
Stadthalle Bad Godesberg eher verhalten. Punktuell haben die T&C einzelne
Anfragen von Veranstaltern erreicht. Die Entwicklung der Corona Pandemie
hat jedoch die gesamte Nachfragesituation für die Destination bestimmt.
Verhalten ist in diesem Zusammenhang auch die Nachfragesituation im
Kongressbereich. Coronabedingt ist das Kongressgeschäft gerade mit Blick
auf große Formate weggebrochen. Ferner ist festzustellen, dass sich das
Kongressgeschäft in einem Prozess der Veränderung befindet, der durch
Corona beschleunigt wurde und als Folge bewährte Formate in Frage stellt
sowie neue Formate hervorbringt. Hier sind z.B. hybride Formate als
beispielhaftes Zukunftsmodell zu nennen. Es ist aber darüber hinaus auch
festzustellen, dass es mit Blick auf die Entwicklung der Gesamtlage und der
damit einhergehenden Coronaschutzverordnungen in diesem Bereich, auch
zukünftig wieder B2B Formate, wie z.B. Kreativ-/Motivationsveranstaltungen,
Messen, Vollversammlungen usw., Zug um Zug unter den jeweils geltenden
Rahmenbedingungen wieder stattfinden werden. Laut dem Europäischen
Institut für Tagungswirtschaft (https://www.evvc.org/sites/default/files/2020-
05/20200506_Auswirkungen_Corona-Virus_Handout_0.pdf )benötigt dieSeite 1 von 3

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Veranstaltungswirtschaft Zeit um eine ähnlich gelagerte Nachfrage wie zu
Zeiten vor der Corona Pandemie zu entwickeln. In verschiedenen Szenarien
wird mit einer frühestens ab September, spätestens Dezember 2020
einsetzenden, spürbaren Erholung gerechnet. Vor diesem Hintergrund lässt
sich auch die Perspektive des Kongressgeschäftes beschreiben, welche
während Corona im Kern digital oder hybrid stattfindet, aber in der Folge mit
Abklingen der Pandemie wieder mit deutlich steigender Nachfrage nach
Veranstaltungsräumlichkeiten zu rechnen ist.
Für einen Alternativstandort geht die Verwaltung von zwei möglichen Varianten
aus:
- Variante A: Zelt-/ Leichtbauhalle
Der Aufbau einer Zelthalle im Umfeld der zur Sanierung anstehenden
Stadthalle ist grundsätzlich möglich. Anbieten würde sich hier der P&R-
Parkplatz an der Rigal’schen Wiese. Die Kosten für eine 2.000 qm
große Zelthalle liegen bei rd. 40.000 € Einmalzahlung zzgl. einer
monatlichen Miete von rd. 25.000 €. Hierin enthalten ist auch die
Aufstellung eines Sanitärcontainers sowie das benötigte Mobiliar.
Der wesentliche Nachteil dieser Alternative liegt neben den üblichen
Nachteilen einer Zeltbauweise (Geräuschimmissionen, mangelnde
Trennbarkeit für kleinere Veranstaltungen, Beheizung in Winter bzw.
Kühlung im Sommer u.a.) vor allem in langfristigen Einschränkungen
des stark frequentierten P&R-Parkplatzes.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine solche Zeltlösung eher für eine
kurzfristige Bereitstellung von Veranstaltungsflächen (z.B.
Karnevalszeit) geeignet. Sie empfiehlt daher, von diesem Gedanken
Abstand zu nehmen.
- Variante B: Langfristiger Standort
Da der Große Saal der Stadthalle für mehrere Jahre nicht verfügbar sein wird,
sieht die Verwaltung eher Bedarf nach einer langfristigen Ausweichstätte. Hier
wäre ein temporärer Bau einer Veranstaltungshalle bzw. die Anmietung einer
geeigneten Bestandsimmobilie denkbar. Die Verwaltung sondiert gerade
entsprechende Möglichkeiten; sobald die Prüfungen weiter gediehen sind, wird
sie berichten.Seite 2 von 3

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Stellungnahme zur Ergänzung (Punkt 3):
Eine gesonderte Absicherung des großen Saales ist nicht erforderlich, da die
nicht abgesperrten Bereiche grundsätzlich auch so genutzt werden können.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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