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201482-2 AA · Änderungsantrag

Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 201482

Nummer
201482-2 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201482 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

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Änderungsantrag
öffentlich
201482-2 AA
Antragsteller/in:
Lutz Beine
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
29.09.2020 gez. Jansen
Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
Antrag zur Vorlage 201482
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Antrag wird um Punkt 3. ergänzt:
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, kurzfristig ein Konzept für die Absicherung des
Großen Saals zu erarbeiten, um die Wiedereröffnung der übrigen Gebäudeteile der
Stadthalle bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten zu ermöglichen. Dazu soll auch eine
Kostenschätzung vorgelegt werden.
Begründung
Die Schließung der Stadthalle verursacht einen tiefen Einschnitt in das gesellschaftliche
Leben Bad Godesbergs. Insbesondere Vereine stehen vor erheblichen Schwierigkeiten,
Orte für Treffen zu finden. Die Stadtverwaltung scheint nach den Äußerungen von OB
Sridharan auf einen vollständigen Abriss und Neubau der Stadthalle zu zielen. Der Erfolg
eines solchen Unterfangens ist angesichts des bestehenden Denkmalschutzes und der
bislang zwar substantiellen, aber doch begrenzten Schäden an der Stadthalle
ausgesprochen zweifelhaft. Die Gefahr eines Scheiterns etwaiger Neubaupläne ist vor
rechtskräftiger Aufhebung des Denkmalschutzes erheblich.
Unabhängig davon, ob letztlich ein Neubau oder eine Sanierung erfolgt, werden für
Planung, Ausschreibung und Ausführung mindestens vier bis sechs Jahre vergehen. Es ist
für die Bad Godesberger Bürgerinnen und Bürger und ihre Vereine unzumutbar, für diesen
Zeitraum auf die verbliebenen Räume der Stadthalle zu verzichten. Insbesondere kann ein
Zelt kein adäquater Ersatz für die beheizten, mit funktionsfähigen Toiletten und ggf. sogar
einem Restaurant ausgestatteten Räume des Bestandsgebäudes sein, sondern allenfalls
eine Ergänzung.
Aus diesem Grund muss dafür Sorge getragen werden, dass die Stadtverwaltung
kurzfristig für eine Sicherung und Wiedereröffnung der Stadthalle sorgt, sofern dies
wirtschaftlich darstellbar ist. Mit diesem Antrag sollen die Grundlagen für diese
Entscheidung geschaffen werden.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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