201482-2 AA · Änderungsantrag
Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 201482
Kerndaten
- Nummer
- 201482-2 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201482-2 AA Antragsteller/in: Lutz Beine SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg 29.09.2020 gez. Jansen Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 201482 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Antrag wird um Punkt 3. ergänzt: 3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, kurzfristig ein Konzept für die Absicherung des Großen Saals zu erarbeiten, um die Wiedereröffnung der übrigen Gebäudeteile der Stadthalle bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten zu ermöglichen. Dazu soll auch eine Kostenschätzung vorgelegt werden. Begründung Die Schließung der Stadthalle verursacht einen tiefen Einschnitt in das gesellschaftliche Leben Bad Godesbergs. Insbesondere Vereine stehen vor erheblichen Schwierigkeiten, Orte für Treffen zu finden. Die Stadtverwaltung scheint nach den Äußerungen von OB Sridharan auf einen vollständigen Abriss und Neubau der Stadthalle zu zielen. Der Erfolg eines solchen Unterfangens ist angesichts des bestehenden Denkmalschutzes und der bislang zwar substantiellen, aber doch begrenzten Schäden an der Stadthalle ausgesprochen zweifelhaft. Die Gefahr eines Scheiterns etwaiger Neubaupläne ist vor rechtskräftiger Aufhebung des Denkmalschutzes erheblich. Unabhängig davon, ob letztlich ein Neubau oder eine Sanierung erfolgt, werden für Planung, Ausschreibung und Ausführung mindestens vier bis sechs Jahre vergehen. Es ist für die Bad Godesberger Bürgerinnen und Bürger und ihre Vereine unzumutbar, für diesen Zeitraum auf die verbliebenen Räume der Stadthalle zu verzichten. Insbesondere kann ein Zelt kein adäquater Ersatz für die beheizten, mit funktionsfähigen Toiletten und ggf. sogar einem Restaurant ausgestatteten Räume des Bestandsgebäudes sein, sondern allenfalls eine Ergänzung. Aus diesem Grund muss dafür Sorge getragen werden, dass die Stadtverwaltung kurzfristig für eine Sicherung und Wiedereröffnung der Stadthalle sorgt, sofern dies wirtschaftlich darstellbar ist. Mit diesem Antrag sollen die Grundlagen für diese Entscheidung geschaffen werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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