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201482-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
201482-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201482 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201482-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme (zu 201482-04 AA):
Aus Sicht der Verwaltung könnte der Änderungsantrag höchstens in Form
eines Prüfauftrags beschlossen werden, da sich bezüglich einer Umsetzung
des Änderungsantrages zahlreiche Fragestellungen ergeben, die vorher noch
zu klären wären:
1. Eine Nutzung durch Dritte in den nicht abgesperrten Bereichen ist
grundsätzlich möglich. Die möglicherweise erforderlichen technischen
Maßnahmen sind abhängig von der jeweils angedachten Nutzung.
Darüber hinaus wäre sicherzustellen, dass die gesperrten Bereiche
nicht durch Dritte betreten werden können. Für die Stadt entsteht ein
Haftungsrisiko bei der Nutzung durch Privatpersonen, da die
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht deutlich höher sind.
2. Bedarfsanfragen sind bislang nicht in nennenswerten Umfang an die
Verwaltung oder die T & C herangetragen worden. Es haben lediglich
bisher ein Verein und eine kirchliche Gemeinschaft um Unterstützung
gebeten.
3. Für einen laufenden Betrieb wären aus Sicht der Verwaltung
umfangreiche Klärungen erforderlich. Die Stadthalle ist mit dem Betrieb
einer Sporthalle nicht vergleichbar.
 Wer käme während einer Nutzung durch Dritte der Aufsichtspflicht und
Verkehrssicherungspflicht nach, so das gesperrte Bereiche auch nicht
betreten werden können?
 Wie könnte die Nutzung sicherheitstechnisch gewährleistet werden?
 Wer würde das Veranstaltungsbüro koordinieren? Wer wäre für die
Belegung zuständig? Wer würde regeln, welcher Nutzer die
Räumlichkeiten anmieten darf? Wer legt die Belegungsreihenfolge vor?
Gibt es priorisierte Zielgruppen? Wer prüft Anfragen auf unerwünschte
Nutzerkreise? Wer legt hierzu die Handlungsvorschriften fest?
 Wer überprüft den Versicherungsschutz der Mieter
(Veranstalterhaftpflicht)?
 Wer haftet bei Unfällen im Gebäude oder Beschädigungen des
Inventars?
 Wer koordiniert den Service für Bereitstellung von Technik und
Bestuhlung bei Anmietung der Räumlichkeiten?Seite 1 von 2

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 Wer koordiniert die Bereitstellung von Getränken und/oder Speisen?
Wird hierzu die Küche durch die Mieter genutzt? Wer kontrolliert hier die
gewerblichen Hygieneauflagen für die Zubereitung von Speisen?
 Wer überprüft die Hygienekonzepte und Einhaltung der Corona
Schutzverordnung bei individueller Anmietung?
 Wer koordiniert und kümmert sich um die Reinigung der Räume und der
Toilettenanlagen?
 Wie hoch wären die Kosten für einen derartigen Interimsbetreib?
4. Weiterhin wäre bei Annahme des Antrages durch die Verwaltung u.a. in
haushalterischer und steuerrechtlicher Hinsicht zu prüfen, ob die
Stadthalle als Eigenbetrieb geführt werden könnte, da sie bislang als
Betrieb gewerblicher Art geführt wurde.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Leerstands hat die Verwaltung eine Firma
mit der Bewachung des Objektes beauftragt. Die Überwachung erfolgt mittels
Hauswächter. Diese Art der Objektsicherung wurde bereits erfolgreich
seinerzeit bei dem Restaurant auf der Waldau eingesetzt. Die Verträge mit dem
Unternehmen sind kurzfristig kündbar.
Nach den vorgenannten Fragen bzgl. der Umsetzbarkeit des
Änderungsantrages muss festgehalten werden, dass in Anbetracht der
verhältnismäßig kurzen Zeit bis zum Sanierungsbeginn und der
voraussichtlichen hohen Kosten, die Verwaltung sich gegen eine interimsweise
Wiederinbetriebnahme der Stadthalle ausspricht. Auch die Pandemie und die
auch im Jahr 2021 zu erwartenden weiteren Einschränkungen für
Versammlungsstätten bzw. der sozialen Kontakte stehen einer Umsetzung des
Antrages entgegen. Ferner wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoller, die in
Betrieb befindlichen, von der Coronakrise in Mitleidenschaft gezogenen
Veranstaltungsstätten im Stadtbezirk von der Nachfrage nach
Veranstaltungsräumen im fraglichen Zeitraum profitieren zu lassen.
Anlage/n
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