201482-04 AA · Änderungsantrag
Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 201482-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 201482-04 AA Antragsteller/in: Dr. Ulrich Martin Barth Gabriel Kunze SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg 24.11.2020 gez. Jansen Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der von der SPD gestellte Änderungsantrag 201482-2-AA wird wie folgt geändert: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen Teile der Stadthalle unverzüglich wieder zu eröffnen, bei denen nicht aus Sicherheitsgründen eine Schließung zwingend erforderlich ist. Bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten soll zumindest ein Minimalbetrieb mit Hausmeister, Reinigungs-Service und zentraler Terminvergabe, beispielsweise über die Bezirksverwaltungsstelle, ermöglicht werden. Begründung Nach der Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag 201482-2-AA sind keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen für den weiteren Betrieb der Stadthalle Bad Godesberg erforderlich. Die beantragte Erstellung eines Sicherungskonzepts hat sich damit erledigt, stattdessen kann die Stadthalle schlicht direkt wieder in Betrieb genommen werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, ohne schuldhaftes Zögern die Voraussetzungen zu schaffen, um die Stadthalle zumindest in einem Minimalbetrieb umgehend wieder zu öffnen. Dazu wird die Stadthalle zunächst im Eigenbetrieb geführt werden müssen, da sich der Pächter in der Insolvenz befindet. Bis auf Weiteres erscheint es ausreichend, die Stadthalle ähnlich einer Schulturnhalle, also mit Hausmeister und Reinigungskräften, zu führen sowie eine einfache Buchungsmöglichkeit zu schaffen. Diese Vorarbeiten sollten bis Mitte Januar zu erledigen sein. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs des Stadthallen-Betriebs ist erstrebenswert, soweit dies mit den Vorarbeiten für die anstehende Sanierung vereinbar ist. Durch den vorliegenden Antrag soll nicht ausgeschlossen werden, die Stadthalle bis zum Sanierungsbeginn erneut zu verpachten, sofern der Stadtverwaltung ein entsprechender Vertragsschluss gelingt. Allerdings darf die Wiedereröffnung dadurch nicht verzögert werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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