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201482-04 AA · Änderungsantrag

Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
201482-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 201482 Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

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Änderungsantrag
öffentlich
201482-04 AA
Antragsteller/in:
Dr. Ulrich Martin Barth
Gabriel Kunze
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
24.11.2020 gez. Jansen
Sanierung Stadthalle Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der von der SPD gestellte Änderungsantrag 201482-2-AA wird wie folgt
geändert:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen Teile der Stadthalle
unverzüglich wieder zu eröffnen, bei denen nicht aus Sicherheitsgründen eine
Schließung zwingend erforderlich ist. Bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten
soll zumindest ein Minimalbetrieb mit Hausmeister, Reinigungs-Service und
zentraler Terminvergabe, beispielsweise über die Bezirksverwaltungsstelle,
ermöglicht werden.
Begründung
Nach der Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag 201482-2-AA
sind keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen für den weiteren Betrieb der
Stadthalle Bad Godesberg erforderlich. Die beantragte Erstellung eines
Sicherungskonzepts hat sich damit erledigt, stattdessen kann die Stadthalle
schlicht direkt wieder in Betrieb genommen werden.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, ohne schuldhaftes Zögern die
Voraussetzungen zu schaffen, um die Stadthalle zumindest in einem
Minimalbetrieb umgehend wieder zu öffnen. Dazu wird die Stadthalle zunächst
im Eigenbetrieb geführt werden müssen, da sich der Pächter in der Insolvenz
befindet. Bis auf Weiteres erscheint es ausreichend, die Stadthalle ähnlich
einer Schulturnhalle, also mit Hausmeister und Reinigungskräften, zu führen
sowie eine einfache Buchungsmöglichkeit zu schaffen. Diese Vorarbeiten
sollten bis Mitte Januar zu erledigen sein.
Eine Erweiterung des Leistungsumfangs des Stadthallen-Betriebs ist
erstrebenswert, soweit dies mit den Vorarbeiten für die anstehende Sanierung
vereinbar ist. Durch den vorliegenden Antrag soll nicht ausgeschlossen werden,
die Stadthalle bis zum Sanierungsbeginn erneut zu verpachten, sofern der
Stadtverwaltung ein entsprechender Vertragsschluss gelingt. Allerdings darf die
Wiedereröffnung dadurch nicht verzögert werden.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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