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201479-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aktuelle Situation der Bad Godesberger Vereine nach der Schließung der Stadthalle

Nummer
201479-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201479 Aktuelle Situation der Bad Godesberger Vereine nach der Schließung der Stadthalle

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201479-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Aktuelle Situation der Bad Godesberger Vereine
nach der Schließung der Stadthalle
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Die Verwaltung stellt den Vereinen in Bad Godesberg gerne entsprechende
Ersatzräume zur Verfügung. Im Internet ist auf der Seite der Bundesstadt Bonn
die Mietordnung „Temporäre Vermietung“ einsehbar.
Link: https://www.bonn.de/temporaere-vermietung
In der Mietordnung sind alle Räume etc. aufgeführt, die von den Vereinen
gebucht werden können, sofern entsprechende Termine frei sind. Auf der
Internetseite ist auch der jeweils zuständige Ansprechpartner für die Vereine
benannt.
Auf Wunsch eines Vereines ist die Verwaltung auch gerne bereit, die
Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten zu prüfen.
Darüber hinaus steht die Tourismus und Congress GmbH für die Suche nach
Räumen unterstützend zur Verfügung. Gespräche wurden z.B. mit dem Bridge
Club e.V. geführt.
2. Für Vereine - ebenso wie für alle anderen Veranstalter – gelten derzeit
erhebliche Einschränkungen für Veranstaltungen im Rahmen der geltenden
Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die Bezirksverwaltungsstelle
berät im Rahmen ihrer Zuständigkeiten örtliche Vereine bei der Durchführung
von Vereinsveranstaltungen und der Suche nach Räumlichkeiten. Mit einzelnen
Vereinen steht die Bezirksverwaltungsstelle diesbezüglich in Kontakt bzw. hat
entsprechende Anfragen beantwortet. Über zusätzliche finanzielle Belastungen
ist der Verwaltung darüberhinaus nichts bekannt. Die Bezirksverwaltungsstelle
Bad Godesberg wird der Bezirksvertretung in deren nächster Sitzung
vorschlagen, die Vereinszuschüsse auch in diesem Jahr in voller Höhe
auszuzahlen.
3. Die Prüfung ob und unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen die
Errichtung eines Festzeltes für die Karnevalssession 2020/ 2021 erfolgen kann,
ist bis jetzt nicht abgeschlossen. Die Entscheidung hängt unmittelbar davon ab,Seite 1 von 2

Seite 2
ob und welche Regelungen zur Durchführung von (Karnevals)Veranstaltungen
seitens der Bundes- oder Landesregierung getroffen werden.
Ein Angebot ist seitens der Verwaltung angefragt, liegt jedoch noch nicht vor.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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