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201477-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wittgesbach - Pflege des Regenrückhaltebecken und Bachlauf

Nummer
201477-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201477 Wittgesbach - Pflege des Regenrückhaltebecken und Bachlauf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201477-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Wittgesbach - Pflege des Regenrückhaltebecken
und Bachlauf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu Spiegelpunkt 1
Im Rahmen der Gewässerunterhaltung erfolgte zuletzt im Juli diesen Jahres
2020 eine Kontrolle des Wittgesbaches zwischen dem
Hochwasserrückhaltebecken und dem Einlauf in die Verrohrung in der
Grubenstraße.
Für diesen Abschnitt sieht der Bebauungsplan die Anlage eines öffentlichen
Grünzuges vor, jedoch sind weiterhin zahlreiche Grundstücke im privaten
Besitz und vor allem gibt es keinen Zugang von der Grubenstraße aus. Die
Verwaltung ist bereits wiederholt gegen die Ablagerung von Grünabfällen im
Uferbereich vorgegangen. Durch die Verlegung des Einlaufgitters beim
Hochwasser im Juni 2013 floss der Bach durch das angrenzende Wohnhaus
und machte es für mehrere Monate unbewohnbar. Vor diesem Hintergrund ist
nicht nachvollziehbar, dass die Nachbarn oberhalb wieder Gartenabfälle im
Überflutungsbereich ablagern.
Im Oberlauf ist der Bach in einem sehr natürlichen Zustand und soll nach den
Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nur sehr extensiv unterhalten werden.
Dabei ist das Einbringen von Totholz sogar wünschenswert. Durch das
zwischengeschaltete Rückhaltebecken gelangt dieses nicht bis zum Einlauf
Grubenstraße.
zu Spiegelpunkt 2
Nach dem Hochwasserereignis 2013 wurde ein Niederschlags-Abfluss-Modell
für den Bach in Auftrag gegeben. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis,
dass das Becken damals überdimensioniert wurde und daher nun eine stärkere
Drosselung des Abflusses möglich ist.
Im Zuge der Umbauplanung mussten die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie
zur Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit mit betrachtet werden.
Das hierfür vor 3 Jahren beauftragte Ingenieurbüro hat zunächst eine große
Ausbaulösung verfolgt, die jedoch erhebliche Eingriffe in den verlandeten
Dauerstau mit sich bringen würde. Daraufhin wurde eine reduzierte Lösung
eines Umbaus, Anlage am Gewässer und nicht Gewässerausbau, vertieft.
Dabei werden dann nur am vorhandenen Ablaufbauwerk Arbeiten erforderlich,
oberhalb wird sich mit den Jahren die ehemalige Bachsohle auf natürliche
Weise wieder einstellen.
Das Büro hat die Planung noch nicht fertigstellt und somit konnte noch keinSeite 1 von 2

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Antrag bei der Unteren Wasserbehörde gestellt werden.
Zwischenzeitlich hat nicht nur der Dauerstau das Hochwasserrückhaltebecken
vollständig verlandet, die Ablagerungen drohten zu einer Verlegung des
Ablaufes zu führen. Daher wurden im Rahmen der Gewässerunterhaltung
lediglich die Ablagerungen im Becken unmittelbar vor dem Ablauf
ausgebaggert.
Vor dem Hintergrund des aufgestellten Entwurfs für den Umbau des
Beckenablaufs erfolgte kein Einstau, da sonst hier erneut Ablagerungen
erfolgen. Vorübergehend wurde die dadurch gegebene Absturzhöhe durch
einen Bauzaun gesichert. Dieser wurde bereits durch einen ortsfesten Zaun
ersetzt.
Das Becken erfüllt auch weiterhin den Hochwasserschutz, wie er genehmigt
wurde. Zur Gefahrenabwehr wurde der Schlamm vor dem Beckenablauf
entfernt, sodass eine Überströmung des Dammes nicht zu befürchten ist.
zu Spiegelpunkt 3
Die Unterhaltung des Dammkronenweges wie auch der Gehölzflächen seitlich
des Hochwasserrückhaltebeckens liegen in der Zuständigkeit der
Revierförsterei. Eine Sperrung des Weges mit Absperrpfosten ist am
mangelnden Rechtsverständnis einiger Nutzer bisher gescheitert. Mitarbeiter
wurden bei Pflegearbeiten sogar aufgefordert, die Durchfahrt freizugeben und
sich um eine Instandsetzung des Weges zu kümmern.
Nur eine Vollsperrung auf einer Seite mittels Findlingen, die nur von einem
Traktor überfahren werden können oder eine Schrankenlösung kann hier
dauerhaft Abhilfe schaffen. Immer wieder Absperrpfosten zu setzen, ist nicht
zielführend.
zu Spiegelpunkt 4
Alleine die Kosten für eine vollständige Ausbaggerung des ehemaligen
Dauerstaus, die nicht notwendig ist und darüber hinaus nur mit
Eingriffsbewertung und Genehmigung durchgeführt werden dürfte, würden den
Etat des Feuerwehrtopfes bei weitem übersteigen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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