201477-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Wittgesbach - Pflege des Regenrückhaltebecken und Bachlauf
Kerndaten
- Nummer
- 201477-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201477-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Wittgesbach - Pflege des Regenrückhaltebecken und Bachlauf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu Spiegelpunkt 1 Im Rahmen der Gewässerunterhaltung erfolgte zuletzt im Juli diesen Jahres 2020 eine Kontrolle des Wittgesbaches zwischen dem Hochwasserrückhaltebecken und dem Einlauf in die Verrohrung in der Grubenstraße. Für diesen Abschnitt sieht der Bebauungsplan die Anlage eines öffentlichen Grünzuges vor, jedoch sind weiterhin zahlreiche Grundstücke im privaten Besitz und vor allem gibt es keinen Zugang von der Grubenstraße aus. Die Verwaltung ist bereits wiederholt gegen die Ablagerung von Grünabfällen im Uferbereich vorgegangen. Durch die Verlegung des Einlaufgitters beim Hochwasser im Juni 2013 floss der Bach durch das angrenzende Wohnhaus und machte es für mehrere Monate unbewohnbar. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass die Nachbarn oberhalb wieder Gartenabfälle im Überflutungsbereich ablagern. Im Oberlauf ist der Bach in einem sehr natürlichen Zustand und soll nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nur sehr extensiv unterhalten werden. Dabei ist das Einbringen von Totholz sogar wünschenswert. Durch das zwischengeschaltete Rückhaltebecken gelangt dieses nicht bis zum Einlauf Grubenstraße. zu Spiegelpunkt 2 Nach dem Hochwasserereignis 2013 wurde ein Niederschlags-Abfluss-Modell für den Bach in Auftrag gegeben. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass das Becken damals überdimensioniert wurde und daher nun eine stärkere Drosselung des Abflusses möglich ist. Im Zuge der Umbauplanung mussten die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zur Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit mit betrachtet werden. Das hierfür vor 3 Jahren beauftragte Ingenieurbüro hat zunächst eine große Ausbaulösung verfolgt, die jedoch erhebliche Eingriffe in den verlandeten Dauerstau mit sich bringen würde. Daraufhin wurde eine reduzierte Lösung eines Umbaus, Anlage am Gewässer und nicht Gewässerausbau, vertieft. Dabei werden dann nur am vorhandenen Ablaufbauwerk Arbeiten erforderlich, oberhalb wird sich mit den Jahren die ehemalige Bachsohle auf natürliche Weise wieder einstellen. Das Büro hat die Planung noch nicht fertigstellt und somit konnte noch keinSeite 1 von 2 Seite 2 Antrag bei der Unteren Wasserbehörde gestellt werden. Zwischenzeitlich hat nicht nur der Dauerstau das Hochwasserrückhaltebecken vollständig verlandet, die Ablagerungen drohten zu einer Verlegung des Ablaufes zu führen. Daher wurden im Rahmen der Gewässerunterhaltung lediglich die Ablagerungen im Becken unmittelbar vor dem Ablauf ausgebaggert. Vor dem Hintergrund des aufgestellten Entwurfs für den Umbau des Beckenablaufs erfolgte kein Einstau, da sonst hier erneut Ablagerungen erfolgen. Vorübergehend wurde die dadurch gegebene Absturzhöhe durch einen Bauzaun gesichert. Dieser wurde bereits durch einen ortsfesten Zaun ersetzt. Das Becken erfüllt auch weiterhin den Hochwasserschutz, wie er genehmigt wurde. Zur Gefahrenabwehr wurde der Schlamm vor dem Beckenablauf entfernt, sodass eine Überströmung des Dammes nicht zu befürchten ist. zu Spiegelpunkt 3 Die Unterhaltung des Dammkronenweges wie auch der Gehölzflächen seitlich des Hochwasserrückhaltebeckens liegen in der Zuständigkeit der Revierförsterei. Eine Sperrung des Weges mit Absperrpfosten ist am mangelnden Rechtsverständnis einiger Nutzer bisher gescheitert. Mitarbeiter wurden bei Pflegearbeiten sogar aufgefordert, die Durchfahrt freizugeben und sich um eine Instandsetzung des Weges zu kümmern. Nur eine Vollsperrung auf einer Seite mittels Findlingen, die nur von einem Traktor überfahren werden können oder eine Schrankenlösung kann hier dauerhaft Abhilfe schaffen. Immer wieder Absperrpfosten zu setzen, ist nicht zielführend. zu Spiegelpunkt 4 Alleine die Kosten für eine vollständige Ausbaggerung des ehemaligen Dauerstaus, die nicht notwendig ist und darüber hinaus nur mit Eingriffsbewertung und Genehmigung durchgeführt werden dürfte, würden den Etat des Feuerwehrtopfes bei weitem übersteigen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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