201471 · Beschlussvorlage
Endenicher Allee - Straßenplanung zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565
Kerndaten
- Nummer
- 201471
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (11.887 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201471 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Endenicher Allee - Straßenplanung zwischen Alfred-Bucherer-Straße und BAB 565 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Die aufgrund der Corona-Krise verzögerte Beschlussfassung der erforderlichen Anliegerversammlung, die aufwändigere Organisation dieser Versammlung sowie eine detaillierte Prüfung der zahlreich im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangenen Rückfragen und Anregungen haben eine fristgerechte Eingabe der Vorlage verhindert. Eine Beschlussfassung im August ist dringend erforderlich, um einen lückenlosen Übergang zu den aktuell laufenden Kanal- und Leitungsverlegungen, die zu Beginn des nächsten Jahres fertiggestellt werden, zu gewährleisten. Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 26.08.2020) Der Straßenplanung der Endenicher Allee im Abschnitt zwischen Alfred- Bucherer-Straße und BAB 565 wird gemäß Variante 1 entsprechend dem beigefügtem Plan zugestimmt. Begründung Aufgrund der umfassenden Eingriffe in den Straßenkörper während der Kanal- und Leitungsbaumaßnahmen wurde die Verwaltung damit beauftragt eine Neugestaltung des Straßenraumes der Endenicher Allee im Abschnitt zwischen BAB 565 und Alfred-Bucherer-Straße vorzunehmen (DS-Nr. 1812659NV 19, Ziff. 4-6).Seite 1 von 9 Seite 2 Bestandteil einer Neuplanung sollte die Herstellung eines durchgängigen Alleencharakters sein. Des Weiteren sind die vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten sowie eine farblich ausgebildete Radverkehrsführung in beiden Richtungen zu markieren. SWB und ADFC wurden, wie im o.g. Beschluss unter Ziffer 6 beschlossen, zwecks Abstimmung zur Stellungnahme aufgefordert. Außerdem erfolgte eine Beteiligung von Polizei und Behindertenverband. Die in der Bezirksvertretung Bonn am 19.05.2020 beschlossene Anliegerversammlung (vgl. DS-Nr. 200577) wurde am 30.06.2020 als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Ca. 40 Personen nahmen an der Veranstaltung teil. In einer konstruktiven Diskussion wurden Ideen und Anregungen der Anliegerinnen und Anlieger aufgenommen. Zusätzlich erfolgte eine Bürgerbeteiligung über das städtische Beteiligungsportal „Bonn-macht-mit“ im Zeitraum vom 22.06.2020 – 12.07.2020. Alle Anregungen wurden geprüft und teilweise auch in den Plänen aufgenommen. Planungsvarianten: Bei der Anliegerversammlung wurden u.a. die Beibehaltung der aktuellen Einbahnstraßenregelung sowie die Einrichtung einer Umweltspur in einer Fahrtrichtung als Vorschlag genannt. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf die Stellungnahmen zu zwei Bürgeranträgen (vgl. DS 190291 und DS 201236), die diese Anregung bereits thematisieren. Da der Straßenquerschnitt im zu überplanendem Abschnitt variiert und die verschiedenen Verkehrsträger Nutzungsansprüche erheben, wurden auf Basis des Planungsauftrages seitens der Politik (DS 1812659NV19) sowie der eingegangenen Stellungnahmen die vorgelegten Varianten entwickelt. Darüber hinaus wurden noch verschiedene Untervarianten, die z.B. den Erhalt der Bestandsbäume vorsahen, geprüft, jedoch aus fachlicher Sicht verworfen, da dies deutliche Einschnitte bzw. Einengungen im Gehweg- sowie Fahrbahnbereich zur Folge gehabt hätte. Zudem setzt der Erhalt der Bestandsbäume aufwendige Maßnahmen zum Wurzelschutz voraus, welche jedoch letztlich die Unversehrtheit der Bäume nicht garantieren können. Daher wird die Neupflanzung von Bäumen in Verbindung mit dann optimierten Baumscheiben aus fachlicher Sicht bevorzugt. Eine Pflanzung von Bäumen auf der nördlichen Straßenseite ist aufgrund der dort liegenden Gasleitung grundsätzlich nicht möglich. Die gewünschte Herstellung des Alleencharakters ist daher nur bedingt umsetzbar. Jedoch ist die Herstellung zusätzlicher Grünflächen, welche z.B. mit Staudenmischpflanzungen oder Rasen gestaltet werden können, möglich. Der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen ist nur im Bereich der Bebauung zu gewährleisten. Umbaumaßnahmen auf der Autobahnbrücke wurden durch den Landesbetrieb aufgrund der erforderlichen baulichen Eingriffe in das Brückenbauwerk abgelehnt. Durch die Wiederherstellung einer genehmigten Einfahrt im Bereich von Haus-Nr. 61 ist zudem eine Verlegung der Haltestelle Alfred-Bucherer-Straße erforderlich. Aufgrund der Verlegung bzw. der daraus folgenden geringen Abstände zwischen den Haltestellen Wiesenweg und Alfred-Bucherer-Straße und unter Berücksichtigung der Ein- und Ausstiegszahlen erscheint aus fachlicher Sicht eine Zusammenlegung zu einer Haltestelle zielführend.Seite 2 von 9 Seite 3 Des Weiteren haben Prüfungen ergeben, dass entweder die Markierung einer Radverkehrsanlage oder auch die Ausweitung der Tempo-30-Zone bis zur Autobahn möglich ist. Innerhalb einer Tempo-30-Zone ist die Markierung einer Radverkehrsanlage nicht zulässig, sodass jeweils nur eine Maßnahme umsetzbar ist. Eine weitere Betrachtung von Schutzstreifen wurde verworfen, da die beiden Varianten mit Radfahrstreifen oder Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit insgesamt mehr Vorteile bieten. Zur Förderung alternativer Mobilitätsformen werden neben herkömmlichen Stellplätzen für Kfz auch Fahrradstellplätze sowie E-Ladestationen eingerichtet. Ein Aufstellen von Fahrradboxen ist grundsätzlich möglich, sofern ein entsprechender Betreiber gefunden wird. An allen Einmündungen sind taktile Leitsysteme vorgesehen. Variante 1 Variante 2 Bäume vorher 11 11 Bäume nachher 11 10 Stellplätze vorher 38 38 Stellplätze nachher 33 16 Fahrradstellplätze vorher 0 0 Fahrradstellplätze nachher 19 14 Variante 1: Zentrale Bestandteile von Variante 1 sind die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone bis zur Brücke in Verbindung mit einer durchgängig auf 6,50m Breite reduzierten Fahrbahn. Eine Radverkehrsanlage wird nicht markiert, da diese -wie oben genannt- in Tempo-30-Zonen nicht zulässig ist. Grünflächen werden in Verbindung mit Stellplätzen auf beiden Straßenseiten errichtet, wenngleich Bäume durch die vorhandenen Versorgungsleitungen nur auf der südlichen Straßenseite gepflanzt werden können. Insgesamt ergibt sich in dieser Variante eine ausgeglichene Baumbilanz. Innerhalb der Stellplatzflächen sind jeweils zwei Plätze mit E-Ladesäulen integriert. Zusätzlich werden im Seitenbereich insgesamt 19 Fahrradstellplätze errichtet. Die Stellplatzbilanz ist leicht negativ, jedoch ergibt sich durch alternative Angebote eine ausgewogenere Verteilung zwischen den Verkehrsträgern. Der Standort der Haltestelle Alfred-Bucherer-Straße wird in beiden Fahrtrichtungen zwischen die Einmündungen der Max-Bruch-Straße sowie der Theodor-Brinkmann-Straße verlegt und barrierefrei ausgebaut. Die Haltestellen Wiesenweg entfallen. Variante 2: In Variante 2 erfolgt eine Unterteilung des Planbereichs in zwei Abschnitte, ähnlich dem ursprünglichen Zustand. Besonderheit dieser Variante ist die Markierung eines beidseitigen Radfahrstreifens zwischen der BAB 565 und der Theodor-Brinkmann-Straße. Eine Ausweitung der Tempo-30-Zone ist in dieser Variante somit nicht umsetzbar. Als Folge des erhöhten Flächenbedarfes fürSeite 3 von 9 Seite 4 die Fahrbahn inkl. der Radfahrstreifen und des erforderlichen Sicherheitstrennstreifen (Querschnittsbreite von 10,70m), ist nur die einseitige Errichtung von Grünflächen und öffentlichen Stellplätzen möglich. Die Baumbilanz ist daher leicht negativ. Innerhalb der vorgesehenen Stellplatzflächen sind analog zu Variante 1 zwei E- Ladestationen und 14 Fahrradstellplätze eingeplant. Die Kfz-Stellplatzbilanz ist verglichen mit dem Ursprungszustand negativ. Alle vier Haltestellen können an den vorgeschlagenen Standorten barrierefrei ausgebaut werden. Die Haltestelle Alfred-Bucherer-Straße wird in beiden Fahrtrichtungen zwischen die Einmündungen der Max-Bruch-Straße sowie der Theodor-Brinkmann-Straße verlegt. Bei der Haltestelle Wiesenweg bleibt der Standort in Richtung Innenstadt unverändert, wohingegen zwecks barrierefreiem Ausbau eine Verlegung der Haltestelle stadtauswärts vor die Bebauung erfolgen muss. Anliegerbeiträge: Die geplanten straßenbaulichen Maßnahmen lösen in beiden Varianten Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Die Endenicher Allee ist eine Haupterschließungsstraße. Von daher sind die Kosten der einzelnen Teileinrichtungen gemäß § 4 Abs. 3 der Straßenbaubeitragssatzung zu den nachfolgenden Anteilen umlagefähig: Teilanlage beitragsfähiger Aufwand umlagefähiger Aufwand umlagefähiger Aufwand abzüglich Landeszuschuss Fahrbahn 497.000,00 € 249.000,00 € 124.500,00 € Gehweg 313.000,00 € 219.000,00 € 109.500,00 € Parken 90.000,00 € 72.000,00 € 36.000,00 € Summe: 900.000,00 € 540.000,00 € 270.000,00 € Nach den Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in NRW (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) reduziert sich die auf der Grundlage der oben dargestellten Kostenanteile ermittelte Beitragsbelastung durch einen entsprechenden Landeszuschuss um 50%. Der geschätzte Beitrag pro m² Grundstücksfläche beträgt: bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen 15,00 - 16,00 EUR bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen 17,00 - 18,00 EUR bei einer Bebaubarkeit mit 4 bis 5 Vollgeschossen 19,00 - 20,00 EUR Diese geschätzte Beitragsbelastung berücksichtigt die zu erwartende Förderung durch das Land NRW. Die Beitragsschätzung beinhaltet nicht die Beiträge für die Erneuerung der Straßenentwässerung (zusätzlich ca. 1,00 EUR pro m² Grundstücksfläche).Seite 4 von 9 Seite 5 Über die Höhe der zu erwartenden Beitragsbelastungen wurde im Rahmen der Anliegerversammlung informiert. Fazit: Aus Sicht der Verwaltung ist Variante 1 die Vorzugsvariante. Die Verringerung der Fahrbahnbreite auf das notwendige Mindestmaß für Busbegegnungsverkehr (6,50m) ermöglicht eine Verbreiterung der Seitenbereiche, in dem Fußgänger ausreichend Raum erhalten und zusätzliche Grünflächen angelegt werden können. Die Grünflächen können auf der südlichen Straßenseite mit Bäumen und auf der nördlichen Seite z.B. mit Staudenmischungen bepflanzt werden. Des Weiteren wird die bestehende Tempo-30-Zone verlängert, wodurch die Verkehrssicherheit erhöht und Lärmemissionen verringert werden. Die Endenicher Allee ist im zu überplanenden Abschnitt als Belastungsachse im Lärmaktionsplan benannt. Eine gesonderte Radverkehrsanlage ist in diesem Zusammenhang nicht mehr notwendig. Auf Basis der vorliegenden Ein- und Aussteigerzahlen ist eine Zusammenlegung der Haltestellen vertretbar. Zumal durch die erforderliche Verlegung der Haltestelle Alfred-Bucherer-Straße, die ohnehin schon geringen Abstände unter den Haltestellen nochmals reduziert würden. Durch die Nähe zu den Einmündungen der Theodor-Brinkmann-Straße sowie der Max-Bruch- Straße bietet sich zudem eine gute Vernetzung mit den angrenzenden Straßen. Diese Variante fand auch auf der Anliegerversammlung eine breite Zustimmung.Seite 5 von 9 Seite 6 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 900.000 € 5660612011200/ 78.5200 2021 Einzahlungen 540.000 € 5630009041000 68.8100 Investiver Finanzsaldo 270.000 EUR Beiträge § 8 KAG und 270.000 EUR Landeszuschuss. Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich . Anlage/n 1 Lageplan Variante 1 (öffentlich) 2 Lageplan Variante 2 (öffentlich) 3 Übersicht Straßenquerschnitt (öffentlich)Seite 6 von 9 Seite 7 von 9 Seite 8 von 9 Seite 9 von 9
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de