← Vorlagen

201470-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Melbbad

Nummer
201470-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 582,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201470 Melbbad

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.924 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201470-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
27.07.2020
Melbbad
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. Klimagutachten
a) Wurde im Gutachten von PEUTZ CONSULT (Nov. 2019) die für die Stadt
Bonn vorliegende Stadtklimaanalyse von ZURES (Mai 2018)
berücksichtigt?
Die Klimaanalysekarten von ZURES weisen für das Rechengebiet eine
Auflösung von 10x10m auf, PEUTZ jedoch in den äußeren Bereichen des
Rechengebietes nur eine horizontale Gitterauflösung von 22,5m und
lediglich im Nestingbereich ist eine Gitterauflösung von 4,5m realisiert (vgl.
PEUTZ, S. 10). Gibt es dafür eine Erklärung?
b) Wie sind die Schrebergärten am Ausgang des Engelbachtals, Parkplätze
der benachbarten Hochhäuser und die Wasserfläche berücksichtigt
worden?
Gibt es eine differenzierte Reliefdarstellung?
c) Wurden die möglichen Hindernisse von Kaltluftabflüssen und die dann
möglichen Strömungsabbrüchen durch den geplanten Baukörper
ausreichend untersucht?
Da Kanalisierungseffekte eingeräumt wurden, sollte die Frage geklärt
werden, ob durch die Trierer Straße im Planfall flankierenden
Gebäuderiegel je nach Windrichtung und Windstärke bei bestimmten
großräumigen Wetterlagen nicht verstärkte Schleuseneffekte bis hin zu
Starkwindereignissen auftreten können?
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Einschätzungen und die Aussagen
vom Deutschen Wetterdienst schriftlich zur Verfügung stellen.
Die Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes ist der Stellungnahme als
Anlage beigefügt.
Zu 2. Baumbestand
Wie viele Bäume müssen gefällt werden und wo sind ggf. Ersatzpflanzungen
geplant?
Die Anzahl der zu fällenden Bäume ist der Bundesstadt Bonn nicht bekannt.
Diese Frage –auch bezüglich der zu fordernden Ersatzpflanzungen- kann erst
im Baugenehmigungsverfahren abschließend geklärt werden.
Zu 3. Lärmgutachten
Frage 1:Seite 1 von 5

Seite 2
Welche Lärmemissionen wurden berücksichtigt? Flossen die Lautstärke von
Lautsprecherdurchsagen und Sonderveranstaltungen (z.B. Musik zu Zumba-
Kursen) in die Berechnung mit ein?
Grundsätzlich ist hierzu anzumerken, dass hinsichtlich der Lärmemissionen
nicht die Stadt Bonn die prüfende Behörde ist, sondern die Bezirksregierung
Köln zuständig ist, da es sich um ein städtisches Grundstück handelt. Somit ist
auch dort das Gutachten geprüft und lediglich die Zustimmung an die Stadt
weitergeleitet worden.
Insofern ist es auch von hier nicht möglich zu den Detailfragen Stellung zu
nehmen.
Zu Frage 2:
Liegen der Verwaltung Beispiele vor, wonach nach einer Wohnbebauung
Fussball-, oder andere Sporteinrichtungen geschlossen werden mussten
wegen Anwohnerbeschwerden?
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach Fußball- oder andere
Sporteinrichtungen aufgrund von Anwohnerbeschwerden geschlossen werden
mussten.
Zu Frage 3:
Kann die Stadtverwaltung das Lärmgutachten zur Verfügung stellen?
Die Verwaltung kann das Gutachten mit Zustimmung des Bauherren, also der
Vebowag, sowie des Gutachters zur Verfügung stellen.
Zu Frage 4:
Was kostet die Abrutschsicherung der Hangkante?
Hierzu liegen der Verwaltung noch keine Erkenntnisse vor.
Zu 5. Versiegelung von Flächen
Wieviel Fläche wird im Rahmen des Bauvorhabens zusätzlich versiegelt?
Die zuvor versiegelte Fläche beträgt ca. 3.400 m². Durch das Bauvorhaben
werden nun insgesamt ca. 4.000 m² versiegelt, daher beläuft sich die zusätzlich
versiegelte Fläche auf ca. 600 m².
Zu 6. Verkehr
Welche Reduzierungseffekte sind in Bezug auf den Pendlerverkehr und auf den
Verkehr zum Uniklinikum durch die Realisierung des Bauvorhaben zu
erwarten?
Im Rahmen der Berechnung des notwendigen Stellplatzbedarfs für die
geplanten Wohneinheiten wird eine Reduzierung des Stellplatznachweises
aufgrund der günstigen ÖPNV – Anbindung des Objektes Berücksichtigung
finden. Die in unmittelbarer Nähe liegende Bushaltestelle wird in kurzen
Taktabständen von den Linien 602 + 603 angefahren.
Inwieweit die zukünftigen Bewohner alternativ den ÖPNV nutzen bzw. auf das
Fahrrad zurückgreifen, vermag die Verwaltung derzeit nicht abzuschätzen.
Anlage/nSeite 2 von 5

Seite 3
1 Rueckmeldung DWD_Melbbad (öffentlich)Seite 3 von 5

Von: Halbig Guido <Guido.Halbig@dwd.de>
Gesendet: Donnerstag, 25. Juni 2020 14:46
An: Löffler, Jessica (56-1) <Jessica.Loeffler@Bonn.de>
Cc: Helbig, Joachim (56-1) <joachim.helbig@bonn.de>
Betreff: AW: vergleichende Bewertung Kaltluftgutachten
Hallo Frau Löffler,
Sie hatten mich in der Mail vom 27.03.2020 um ein Einschätzung der Modellergebnisse in
den beiden Gutachten gebeten:
1) Kaltluftgutachten für das Bauvorhaben Melbbad in Bonn Bericht C 5229-4 vom 28.02.2020
(G1)
2) Bauvorhaben „Im Wingert“ in Bonn Poppelsdorf, Fachgutachten zu den lokalklimatischen
Auswirkungen, 05.11.2015 (G2)
Die Gutachten sowie die zugrundeliegenden Eingangsdaten hatten Sie mir zur Verfügung
gestellt.
Einschätzung:
1) Beide in den Gutachten verwendeten Rechenmodelle KALAS (G2) und KLAM_21 (G1 und
G2) entsprechen dem Stand von Wissenschaft und Technik und sind vielfach im Einsatz
(KLAM_21 siehe: https://www.dwd.de/DE/leistungen/klam_21/klam-21.html).
2) Numerische Rechenmodell, wie hier die Modelle zur Kaltluftmodellierung, bilden die
Wirklichkeit nicht exakt ab, sondern stellen eine Annäherung an die Wirklichkeit da. Dies liegt
zum einen an der verwendeten Modellphysik, der Güte und räumlichen Auflösung der
Eingangsdaten (Gebäude, Vegetation) und der Frage, inwieweit Einzelfallsimulationen
allgemeingültige Aussagen ermöglichen.
3) Die Aussagen zu den Kaltluftflüssen im Bereich des Melbtals, insbesondere die
Unterschiede, die im Vergleich zwischen Ist- uns Planungszustand (mit der neuen
Bebauung) anhand der Modellsimulationen im Bereich und Umfeld der Maßnahme
berechnet werden, erscheinen physikalisch plausibel.
4) Für die nächtlichen Kaltluftflüsse ist darauf zu achten, dass die neuen Gebäude des
Vorhabens keine wesentliche Behinderung der Katluftflüsse darstellen. Wichtig ist hier
besonders die Stelle, an der sich die bestehende Bebauung (nördlich der geplanten
Bebauung) und die geplante neue Bebauung am nächsten kommen (siehe Anhang). Der
Abstand (a) zwischen der bestehenden Bebauung (südlicher Bereich) und der neuen
Bebauung (nördlicher Bereich) sollte mindestens der Höhe (h) der Gebäude entsprechen: a
>= h. Auch ein Aufständern des nördlichsten Gebäudes der Neubebauung oder ein max.
Gebäudehöhe von 2 Stockwerken in diesem Bereich kann die Durchströmungssituation
verbessern.
5) Ein vertiefender Vergleich und eine Bewertung der Ergebnisse kann im Rahmen dieser
Einschätzung nicht erfolgen.
6) Zur Überprüfung der Kaltluftverhältnisse im Untersuchungsgebiet und damit auch zur
Verifizierung der Modellergebnisse können meteorologische Messungen vor Ort hilfreich
sein.Seite 4 von 5

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen hilfreich zu sein und verbleibe mit freundlichen
Grüßen
Guido Halbig
Guido Halbig
Deutscher Wetterdienst
Leiter der Niederlassung Essen
Leiter des Regionalen Klimabüros Essen
Stellv. Beauftragter für das QM im Deutschen Wetterdienst
Klimaberatung * Klimawandel * Stadtklima * IPCC
Know-How-Center technische Klimatologie (Heiz- und Klimatechnik)
Essener Klimagespräche http://www.uniqueearth.de/essener_klimagespraeche_01.html
Open Data https://www.dwd.de/DE/leistungen/opendata/opendata.html
Wallneyer Str. 10
45133 Essen
Tel.: +49 69 8062 6861 oder 6860
Mail: guido.halbig@dwd.de
Internet: www.dwd.de
Der DWD verarbeitet Ihre personenbezogene Daten im gesetzlich zulässigen Rahmen. Nähre
Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzinformation unter
https://www.dwd.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html
Any processing of your personal data by DWD is in compliance with current legislation. For more
information, see our data protection information at
https://www.dwd.de/EN/service/dataprotection/dataprotection.Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de