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201470 · Große Anfrage

Melbbad

Nummer
201470
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
27.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201470-1 ST Melbbad

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Große Anfrage
öffentlich
201470
Fragesteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Brigitta Poppe-Reiners
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
CDU-Stadtratsfraktion
Christian Gold
27.07.2020
Melbbad
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Klimagutachten
a) Wurde im Gutachten von PEUTZ CONSULT (Nov. 2019) die für die Stadt
Bonn vorliegende Stadtklimaanalyse von ZURES (Mai 2018)
berücksichtigt?
Die Klimaanalysekarten von ZURES weisen für das Rechengebiet eine
Auflösung von 10x10m auf, PEUTZ jedoch in den äußeren Bereichen des
Rechengebietes nur eine horizontale Gitterauflösung von 22,5m und
lediglich im Nestingbereich ist eine Gitterauflösung von 4,5m realisiert (vgl.
PEUTZ, S. 10). Gibt es dafür eine Erklärung?
b) Wie sind die Schrebergärten am Ausgang des Engelbachtals, Parkplätze
der benachbarten Hochhäuser und die Wasserfläche berücksichtigt
worden?
Gibt es eine differenzierte Reliefdarstellung?
c) Wurden die möglichen Hindernisse von Kaltluftabflüssen und die dann
möglichen Strömungsabbrüchen durch den geplanten Baukörper
ausreichend untersucht?
Da Kanalisierungseffekte eingeräumt wurden, sollte die Frage geklärt
werden, ob durch die Trierer Straße im Planfall flankierenden
Gebäuderiegel je nach Windrichtung und Windstärke bei bestimmten
großräumigen Wetterlagen nicht verstärkte Schleuseneffekte bis hin zu
Starkwindereignissen auftreten können?
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Einschätzungen und die Aussagen
vom Deutschen Wetterdienst schriftlich zur Verfügung stellen.
2. Baumbestand
Wie viele Bäume müssen gefällt werden und wo sind ggf. Ersatzpflanzungen
geplant?Seite 1 von 3

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Große Anfrage
öffentlich
201470
3. Lärmgutachten
Welche Lärmemissionen wurden berücksichtigt? Flossen die Lautstärke von
Lautsprecherdurchsagen und Sonderveranstaltungen (z.B. Musik zu Zumba-
Kursen) in die Berechnung mit ein?
Liegen der Verwaltung Beispiele vor, wonach nach einer Wohnbebauung
Fussball-, oder andere Sporteinrichtungen geschlossen werden mussten
wegen Anwohnerbeschwerden?
Kann die Stadtverwaltung das Lärmgutachten zur Verfügung stellen?
4. Was kostet die Abrutschsicherung der Hangkante?
5. Versiegelung von Flächen:
Wieviel Fläche wird im Rahmen des Bauvorhabens zusätzlich versiegelt?
6. Verkehr
Welche Reduzierungseffekte sind in Bezug auf den Pendlerverkehr und auf den
Verkehr zum Uniklinikum durch die Realisierung des Bauvorhaben zu
erwarten?
Begründung
Bei dem Bauprojekt Melbbad ist für die politische und gesellschaftliche
Legitimation entscheidend, dass eine Transparenz herrscht. Die formulierten
Fragen sind in ähnlicher Weise von der Initiative „Rettet das Melbbad“ gestellt
worden. Wir bitten um eine Beantwortungen, damit einer möglichst großen
Anzahl an Personen die relevanten Fakten zugänglich sind.
Nach der Bürgerinformationsveranstaltung am 26.06.2020 sind diese
noch Fragen offen geblieben. So war die Rede davon, dass es beim Klima- und
beim Lärmgutachten „Interpretationsspielräume“ gebe und die Grenzwerte nah
an den gesetzlichen Vorgaben lägen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de