201459 · Mitteilungsvorlage
Einrichtung zusätzlicher Messstellen für NO2 durch das Land NRW
Kerndaten
- Nummer
- 201459
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201459 Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Einrichtung zusätzlicher Messstellen für NO2 durch das Land NRW Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: In den Vergleichen des Landes NRW und den jeweiligen Kommunen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Bezug auf die Überschreitung von NO2-Grenzwerten wurde u.a. vereinbart, dass das Land NRW Eingaben der DUH zu weiteren Messstandorten prüft. Betreffend die Stadt Bonn hat die DUH dem Land vorgeschlagen, eine Messstation an der Sankt Augustiner Straße im Bereich der Hausnummern 47 / 50 einzurichten. Das Landes-Umweltministerium hat daraufhin eine Abstimmung mit der Stadtverwaltung Bonn vorgenommen. Die Stadt Bonn hat dabei dem Ministerium am 10.07.2020 mitgeteilt, dass sie den Standort an der Sankt Augustiner Straße für ungeeignet hält und stattdessen eine zusätzliche Messstelle in der Straße Belderberg vorgeschlagen. Die Einschätzung für die ablehnende Haltung zum Standort Sankt Augustiner Straße beruht im Wesentlichen auf der Erkenntnis, dass an diesem Standort aufgrund eines fehlenden Straßenschluchtcharakters und der Ergebnisse eines Ende 2017 durch die Stadtverwaltung durchgeführten Screenings nicht mit einer Überschreitung des Grenzwertes von 40μg/m³ als Jahresmittelwert zu rechnen ist. Im selben Schreiben hat die Stadtverwaltung aber vor dem Hintergrund des Beschlusses des Hauptausschusses vom 31.10.2019 die Einrichtung einerSeite 1 von 3 Seite 2 Messstelle in der Straße Belderberg angeregt. Dies war vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) am 24.01.2020 abgelehnt worden. Das Landes-Umweltministerium hat der DUH mit Schreiben vom 17.07.2020 in Bezug auf Bonn wie folgt geantwortet: „Im Bereich der Sankt Augustiner Straße in Bonn wurde von uns die Einrichtung einer zusätzlichen Messstelle bereits im vergangenen Jahr nach sorgfältiger Prüfung im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans und einer Petition abgelehnt. Screening-Ergebnisse aus dem Jahr 2016 zeigten mit 40 μg/m³ für einen unmittelbar angrenzenden Abschnitt keine Grenzwertüberschreitung. In dem von Ihnen vorgeschlagenen Bereich ist die Sankt Augustiner Straße nur einseitig bebaut, so dass hier nicht von einer höheren Belastung auszugehen ist.“ Die Stadtverwaltung begrüßt dies. Bezogen auf den Vorschlag der Stadt Bonn für eine Messstation am Belderberg – entsprechend dem Beschluss vom 31.10.2019 – teilt das Landes-Umweltministerium in separatem Schreiben vom 17.07.2020 mit: „Zu Ihrer Anregung einer zusätzlichen Messstelle am Belderberg gehe ich davon aus, dass mit den in dem Luftreinhalteplan Bonn und in dem Vergleich vorgesehenen Maßnahmen der Grenzwert eingehalten ist. Insoweit halte ich eine Messung für nicht erforderlich. Auch haben sich die bisherigen Prognosen dort, wo sie mit Messwerten verglichen wurden, als hinreichend belastbar erwiesen. Gleichwohl bin ich gerne bereit, auf Basis des neuen HABEFA 4.1 [Handbuch für Emissionsfaktoren] die Prognosen für den Belderberg zu aktualisieren. Ich weise allerdings darauf hin, dass für Bereiche ohne Messstelle aktuell noch Anpassungen in der Modellkette notwendig sind und Ergebnisse vermutlich erst im kommenden Jahr vorliegen können.“ Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Messstandorte dem Land Nordrhein-Westfalen obliegt.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de