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201459 · Mitteilungsvorlage

Einrichtung zusätzlicher Messstellen für NO2 durch das Land NRW

Nummer
201459
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
28.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201459
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Einrichtung zusätzlicher Messstellen für NO2 durch
das Land NRW
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In den Vergleichen des Landes NRW und den jeweiligen
Kommunen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Bezug auf
die Überschreitung von NO2-Grenzwerten wurde u.a.
vereinbart, dass das Land NRW Eingaben der DUH zu weiteren
Messstandorten prüft.
Betreffend die Stadt Bonn hat die DUH dem Land
vorgeschlagen, eine Messstation an der Sankt Augustiner
Straße im Bereich der Hausnummern 47 / 50 einzurichten.
Das Landes-Umweltministerium hat daraufhin eine Abstimmung
mit der Stadtverwaltung Bonn vorgenommen.
Die Stadt Bonn hat dabei dem Ministerium am 10.07.2020
mitgeteilt, dass sie den Standort an der Sankt Augustiner
Straße für ungeeignet hält und stattdessen eine zusätzliche
Messstelle in der Straße Belderberg vorgeschlagen. Die
Einschätzung für die ablehnende Haltung zum Standort Sankt
Augustiner Straße beruht im Wesentlichen auf der Erkenntnis,
dass an diesem Standort aufgrund eines fehlenden
Straßenschluchtcharakters und der Ergebnisse eines Ende 2017
durch die Stadtverwaltung durchgeführten Screenings nicht mit
einer Überschreitung des Grenzwertes von 40μg/m³ als
Jahresmittelwert zu rechnen ist. Im selben Schreiben hat die
Stadtverwaltung aber vor dem Hintergrund des Beschlusses des
Hauptausschusses vom 31.10.2019 die Einrichtung einerSeite 1 von 3

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Messstelle in der Straße Belderberg angeregt. Dies war vom
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
am 24.01.2020 abgelehnt worden.
Das Landes-Umweltministerium hat der DUH mit Schreiben
vom 17.07.2020 in Bezug auf Bonn wie folgt geantwortet:
„Im Bereich der Sankt Augustiner Straße in Bonn wurde von
uns die Einrichtung einer zusätzlichen Messstelle bereits im
vergangenen Jahr nach sorgfältiger Prüfung im Rahmen der
Fortschreibung des Luftreinhalteplans und einer Petition
abgelehnt. Screening-Ergebnisse aus dem Jahr 2016 zeigten
mit 40 μg/m³ für einen unmittelbar angrenzenden Abschnitt
keine Grenzwertüberschreitung. In dem von Ihnen
vorgeschlagenen Bereich ist die Sankt Augustiner Straße nur
einseitig bebaut, so dass hier nicht von einer höheren
Belastung auszugehen ist.“
Die Stadtverwaltung begrüßt dies.
Bezogen auf den Vorschlag der Stadt Bonn für eine Messstation
am Belderberg – entsprechend dem Beschluss vom 31.10.2019
– teilt das Landes-Umweltministerium in separatem Schreiben
vom 17.07.2020 mit:
„Zu Ihrer Anregung einer zusätzlichen Messstelle am
Belderberg gehe ich davon aus, dass mit den in dem
Luftreinhalteplan Bonn und in dem Vergleich vorgesehenen
Maßnahmen der Grenzwert eingehalten ist. Insoweit halte ich
eine Messung für nicht erforderlich. Auch haben sich die
bisherigen Prognosen dort, wo sie mit Messwerten verglichen
wurden, als hinreichend belastbar erwiesen. Gleichwohl bin ich
gerne bereit, auf Basis des neuen HABEFA 4.1 [Handbuch für
Emissionsfaktoren] die Prognosen für den Belderberg zu
aktualisieren. Ich weise allerdings darauf hin, dass für Bereiche
ohne Messstelle aktuell noch Anpassungen in der Modellkette
notwendig sind und Ergebnisse vermutlich erst im kommenden
Jahr vorliegen können.“
Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass
die Auswahl der Messstandorte dem Land Nordrhein-Westfalen
obliegt.Seite 2 von 3

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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de