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201458 · Mitteilungsvorlage

Vorläufiger Zuwendungsbescheid beim Breitband-Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser

Nummer
201458
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201458
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Vorläufiger Zuwendungsbescheid beim Breitband-
Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks,
Schulen und Krankenhäuser
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung teilt mit, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur beim Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und
Krankenhäuser die Fördersumme von 6.135.000 Euro vorläufig bewilligt hat.
Die Vorläufigkeit beruht darauf, dass das Ausschreibungsverfahren zur
Bestimmung des ausführenden Telekommunikationsunternehmens noch
erfolgen wird und somit auch noch kein Konkretisierungsantrag gestellt werden
kann. Dieser Betrag stellt 50 % der insgesamt beantragten Förderung dar. Die
Verwaltung hat die Kofinanzierung in der gleichen Höhe vom Land NRW
beantragt, da für Kommunen in der Haushaltssicherung der sonst übliche
Eigenanteil von 10 % entfällt. In der DS 190076 bestand noch die Annahme,
dass 8.200.000 Euro akquiriert werden können. Nach aktuellem Stand der
Förderbescheide wird von einem maximalen Förderbetrag von 12.270.000 Euro
ausgegangen. Die Konzessionsvergabe ist europaweit auszuschreiben.
Da das Bonner Stadtgebiet im Vergleich zu anderen Kommunen über eine gute
Netzinfrastruktur auf Basis von Kupfertechnologie verfügt, werden im Rahmen
des bereits laufenden Projektes im Bundesförderprogramm Breitband
(Flächenantrag) bisher verhältnismäßig wenige Anschlüsse (263) mit einer
aktuellen Versorgung unter 30 Mbit/s gefördert und ausgebaut werden.
Durch eine Änderung in der Breitbandförderrichtlinie können nun im Rahmen
des Sonderförderprogramms insbesondere Gewerbegebiete, Industrieparks,
Schulen und Krankenhäuser zusätzlich gefördert werden, die im ursprünglichen
Förderprogramm oberhalb der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s lagen und
damit nicht förderfähig waren. Dieses Sonderförderprogramm stellt
insbesondere eine weitere Möglichkeit dar, Bonn als Wirtschafts- und
Wissenschaftsstandort hervorzuheben. Bei diesem Sonderförderprogramm
gelten nun individuelle Aufgreifschwellen, welche die Anzahl der Beschäftigten
oder Maschinen, verfügbare Bandbreite pro Schulklasse oder Anzahl der
Krankenbetten und Abteilungen in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen.
Zu den identifizierten Adressen gehören nach derzeitigem Stand 991
Anschlüsse im gesamten Bonner Stadtgebiet, davon 13 Krankenhäuser, 51
Bildungseinrichtungen, 927 Unternehmen in 16 Gewerbegebieten.Seite 1 von 2

Seite 2
Mit den beiden geförderten Ausbauvorhaben kommen im Regelfall 1.254
Anschlüsse, soweit realisierbar bei gleichzeitigem Anschluss sämtlicher
Immobilien zwischen den Adresspunkten im Idealfall mehr Adresspunkte hinzu.
Neben dem geförderten Ausbau ist es daher wichtig, Anreize zum
eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die am Markt beteiligten
Telekommunikationsunternehmen zu schaffen. Zum einen spielen naturgemäß
die Global Player eine bestimmte Rolle, aber auch lokale kleinere Anbieter und
auch die stadtnahen Versorgungsbetriebe sind prädestiniert, infrastrukturelle
Aufbauarbeit zu leisten. Eine solche Wettbewerbssituation stellt aus der Sicht
der Verwaltung eine sehr gute Ausgangsbedingung dar. Eine bestmögliche
Breitband-Versorgung ist elementare Voraussetzung zur Digitalisierung und ein
weiterer Schritt der Bundesstadt Bonn zur "Smartest City in NRW".
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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