201458 · Mitteilungsvorlage
Vorläufiger Zuwendungsbescheid beim Breitband-Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser
Kerndaten
- Nummer
- 201458
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 29.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201458 Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Vorläufiger Zuwendungsbescheid beim Breitband- Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung teilt mit, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beim Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser die Fördersumme von 6.135.000 Euro vorläufig bewilligt hat. Die Vorläufigkeit beruht darauf, dass das Ausschreibungsverfahren zur Bestimmung des ausführenden Telekommunikationsunternehmens noch erfolgen wird und somit auch noch kein Konkretisierungsantrag gestellt werden kann. Dieser Betrag stellt 50 % der insgesamt beantragten Förderung dar. Die Verwaltung hat die Kofinanzierung in der gleichen Höhe vom Land NRW beantragt, da für Kommunen in der Haushaltssicherung der sonst übliche Eigenanteil von 10 % entfällt. In der DS 190076 bestand noch die Annahme, dass 8.200.000 Euro akquiriert werden können. Nach aktuellem Stand der Förderbescheide wird von einem maximalen Förderbetrag von 12.270.000 Euro ausgegangen. Die Konzessionsvergabe ist europaweit auszuschreiben. Da das Bonner Stadtgebiet im Vergleich zu anderen Kommunen über eine gute Netzinfrastruktur auf Basis von Kupfertechnologie verfügt, werden im Rahmen des bereits laufenden Projektes im Bundesförderprogramm Breitband (Flächenantrag) bisher verhältnismäßig wenige Anschlüsse (263) mit einer aktuellen Versorgung unter 30 Mbit/s gefördert und ausgebaut werden. Durch eine Änderung in der Breitbandförderrichtlinie können nun im Rahmen des Sonderförderprogramms insbesondere Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser zusätzlich gefördert werden, die im ursprünglichen Förderprogramm oberhalb der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s lagen und damit nicht förderfähig waren. Dieses Sonderförderprogramm stellt insbesondere eine weitere Möglichkeit dar, Bonn als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort hervorzuheben. Bei diesem Sonderförderprogramm gelten nun individuelle Aufgreifschwellen, welche die Anzahl der Beschäftigten oder Maschinen, verfügbare Bandbreite pro Schulklasse oder Anzahl der Krankenbetten und Abteilungen in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen. Zu den identifizierten Adressen gehören nach derzeitigem Stand 991 Anschlüsse im gesamten Bonner Stadtgebiet, davon 13 Krankenhäuser, 51 Bildungseinrichtungen, 927 Unternehmen in 16 Gewerbegebieten.Seite 1 von 2 Seite 2 Mit den beiden geförderten Ausbauvorhaben kommen im Regelfall 1.254 Anschlüsse, soweit realisierbar bei gleichzeitigem Anschluss sämtlicher Immobilien zwischen den Adresspunkten im Idealfall mehr Adresspunkte hinzu. Neben dem geförderten Ausbau ist es daher wichtig, Anreize zum eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die am Markt beteiligten Telekommunikationsunternehmen zu schaffen. Zum einen spielen naturgemäß die Global Player eine bestimmte Rolle, aber auch lokale kleinere Anbieter und auch die stadtnahen Versorgungsbetriebe sind prädestiniert, infrastrukturelle Aufbauarbeit zu leisten. Eine solche Wettbewerbssituation stellt aus der Sicht der Verwaltung eine sehr gute Ausgangsbedingung dar. Eine bestmögliche Breitband-Versorgung ist elementare Voraussetzung zur Digitalisierung und ein weiterer Schritt der Bundesstadt Bonn zur "Smartest City in NRW". Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de