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201454-02 AA · Änderungsantrag

Grüne/SPD/u.w.-AA: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823-1 "Siegburger Straße" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen Röhfeldstraße, Am Langen Graben, Siegburger Straße und A 59 Antrag zur Vorlage 201454

Nummer
201454-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201454 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823-1 "Siegburger Straße" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen Röhfeldstraße, Am Langen Graben, Siegburger Straße und A 59

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Änderungsantrag
öffentlich
201454-02 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Dr. Jan Stielike
SPD Bezirksfraktion Beuel
Maximilian Blesch
Achim Joest
11.01.2022 gez. Mohn
Grüne/SPD/u.w.-AA: Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 6823-1 "Siegburger Straße"
im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen
Röhfeldstraße, Am Langen Graben, Siegburger
Straße und A 59
Antrag zur Vorlage 201454
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
20.01.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Eine Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des
vorliegenden Entwurfs (Drucksache 201454) erfolgt nicht. Die Verwaltung wird
stattdessen beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulich hochwertigen
Entwurf zu erarbeiten, der folgende Eckpunkte beachtet:
 Eine bauliche Arrondierung erfolgt nur im Bereich westlich der
Verlängerung einer gedachten Linie entlang der ostwärtigen Bebauung
der Maria-Montessori-Allee. Die übrige Freifläche wird vor Bebauung
geschützt.
 Im Gebiet werden sowohl gewerbliche als auch Wohnnutzungen
realisiert. Die Gesamtzahl der Wohnungen bleibt gegenüber dem
bisherigen Entwurf gleich oder wird erhöht. Der gemäß Bonner
Baulandmodell vorgesehene Anteil der Bruttogrundfläche wird für
geförderten Wohnungsbau genutzt. An der Siegburger Straße kann
Einzelhandel unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit realisiert
werden, ggf. über einen Atypik-Nachweis.
 Die bauliche Dichte orientiert sich an der näheren Umgebung, geht aber
in verträglichem Maß darüber hinaus.Seite 1 von 3
Seite 2
 Die übrige Freifläche wird als öffentlich zugängliche Grünfläche gestaltet
und mit der existierenden Grünfläche nördlich der Siegburger Straße
verknüpft. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob hierzu an der
Siegburger Straße eine Querungsmöglichkeit geschaffen werden kann
(unter Berücksichtigung des geplanten Entfalls des Halbanschlusses
Pützchen).Die Grünfläche wird von der Röhfeldstraße aus zugänglich
sein. Insgesamt erfolgt eine ökologische Aufwertung der Freiflächen.
 Existierende Bäume werden nach Möglichkeit in die Planung integriert
und erhalten. Straßen werden mit Alleebäumen bepflanzt. Die
Versickerung von Niederschlagswasser erfolgt auf dem Gelände.
 Die Gebäude werden mindestens im KfW40-Standard errichtet. Dach-
und Fassadenflächen werden für Photovoltaik und / oder Solarthermie
genutzt und begrünt. Eine Dachbegrünung kann auch in Kombination
mit Photovoltaik- und / oder Solarthermieanlagen erfolgen.
 Das Gebiet wird verkehrsberuhigt. Der ruhende Kraftfahrzeugverkehr
wird über eine Quartiersgarage und / oder Tiefgaragen bewältigt.
Fahrradstellplätze werden gebäudenah an der Oberfläche geschaffen.
 Das Quartier wird mit dem bestehenden Gewerbe nördlich der
Siegburger Straße verknüpft, indem die gewerblichen Zugänge zur
Siegburger Straße hin orientiert werden.
Begründung
Die angestrebte Bebauung wird die städtebauliche Situation an der Siegburger
Straße auf lange Zeit prägen. Daher ist es jetzt geboten, die Weichen für eine
ökologisch und sozial verträgliche Gestaltung des Vorhabens zu stellen.
Die vorliegende Beschlussvorlage führt unter anderem aus, dass es eine
Bebauung in der bisher geplanten Form durch eine umfangreiche
Nachverdichtung und Neuversiegelung zu einem Verlust innerstädtischer
Grünflächen mit Baum- und Gehölzbeständen führe und dass ein Beitrag zur
innerstädtischen Erwärmung sowie zur Verschärfung der Folgen des
fortschreitenden Klimawandels nicht ausgeschlossen werden könne.
In den zurückliegenden Jahren hat sich die Notwendigkeit eines konsequenten
Klimaschutzes in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen zur Klimaanpassung
in aller Deutlichkeit gezeigt. Auch der Artenschutz und der Erhalt der
Biodiversität müssen höher als bisher gewichtet werden. Eine Umplanung, die
diese Aspekte stärker berücksichtigt, ist vor diesem Hintergrund aus Sicht der
Antragsteller unumgänglich.
Der Antrag schließt eine Bebauung der Fläche nicht aus, beschränkt diese aber
auf eine Arrondierung im westlichen Grundstücksbereich. Die im Antrag
genannte Grenze (Verlängerung einer gedachten Linie entlang der ostwärtigen
Bebauung der Maria-Montessori-Allee) markiert aus Sicht der Antragsteller eine
gerade noch akzeptable Bebauung. Durch eine in verträglichem Maß höhere
bauliche Dichte soll ein Teil der wegfallenden Grundfläche aufgewogen werden.
Auf diese Weise soll insbesondere die Zahl der entstehenden Wohnungen
konstant gehalten werden.Seite 2 von 3
Seite 3
Der Investor steht den aufgeführten Eckpunkten offen gegenüber und strebt
eine zügige Realisierung des Vorhabens an.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de