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201450-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umgestaltung des Wilhelmplatz

Nummer
201450-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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  1. 201450 Umgestaltung des Wilhelmplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201450-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Umgestaltung des Wilhelmplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1)
Die Maßnahmen zum Mikroklima, Artenschutz und zur besseren Versickerung
durch eine Umgestaltung des Wilhelmsplatzes werden wie in DS 200572
beschrieben umgesetzt. Ergänzend zur vorgesehenen Maßnahme schlägt die
Verwaltung vor, die zentrale Rasenfläche abzumagern. Da es sich um eine
Verkehrsfläche handelt, hat dies zum einen den Vorteil, dass die Blühwiese
nicht so hoch wächst und damit die Einsicht/Verkehrssicherheit beeinträchtigt,
andererseits lässt dies auch eine noch geringere Mahdanzahl zu. Hierdurch
können die ausgebrachten Blumen länger blühen. Des Weiteren erhöht man
durch eine Abmagerung die mögliche Artenvielfalt. Um die Kosten hierfür
genau zu ermitteln, holt die Verwaltung entsprechende Angebote ein.
Bei der Umsetzung ist zu beachten, dass der Rat in seiner Sitzung am
28.03.2019 die Teilnahme der Bundesstadt Bonn am Förderprogramm
“Kommunaler Klimaschutz. NRW“ – Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie
Innenstadt“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt hat entsprechende
Förderanträge einzureichen (DS-Nr. 1910687). Die Zuwendungsbescheide sind
mittlerweile bewilligt und im Zuge dessen werden rund 36 Mobilstationen im
Innenstadtbereich errichtet.
Am Wilhelmsplatz ist ebenfalls die Errichtung von Mobilstation-Elementen
vorgesehen. Auf einem Teil der zentral gelegenen Rasenfläche am
Wilhelmsplatz soll im Zuge dessen eine Fahrradüberdachung mit Stellplätzen
entstehen sowie eine Infostele und eine Luftpumpe am Rande der Rasenfläche
installiert werden (Richtung Kölnstraße).
Auf der restlichen Rasenfläche ist eine Anpflanzung blühender Geophyten
möglich.
Zu 2)
Die Mittel für die in DS 200572 ebenfalls aufgeführten Maßnahmen zum
Mikroklima, Artenschutz und zur besseren Versickerung sind für den
kommenden Doppelhaushalt angemeldet.
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