201431 · Beschlussvorlage
Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für das Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 201431
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201431 Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für das Jahr 2021 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 12.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Kinder- und Jugendring Bonn e. V. (s. Beschluss unter der DS-Nr.: 191039) fortzusetzen und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Um die Arbeit des Kinder- und Jugendrings Bonn e. V. bis zum Abschluss der Verhandlungen abzusichern, erhält der Kinder- und Jugendring Bonn e. V. für das Jahr 2021 – vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel - einen Zuschuss in Höhe von bis zu 23.000 Euro zu den nachgewiesenen Personal- und Sachkosten. 3. Die Förderung nach den neu verhandelten Kriterien tritt nach Beschlussfassung durch den JHA zeitnah, d.h. je nach Termin auch im Laufe des Jahres 2021 in Kraft. Die unter Ziff. 2 beschriebene Förderung wird dadurch abgelöst. Begründung Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. (KJRB) ist der Zusammenschluss der Bonner Jugendverbände, Jugendgruppen und anderer Träger der freien Jugendhilfe. In Anlehnung an § 12 SGB VIII bündelt er die Interessen der verbandlichen Jugendarbeit und ist die politische Interessenvertretung Jugendlicher. Der KJRB dient somit dem fachlichen Austausch, setzt Impulse für die inhaltliche Weiterentwicklung der verbandlichen Jugendarbeit und übernimmt eine Lobbyfunktion für die Anliegen der Jugendlichen und ihrer Organisationen. Mit Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 19.12.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung jeweils einer Vertreterin bzw. eines Vertreters des Landesjugendamtes und desSeite 1 von 3 Seite 2 Landesjugendrings mit dem Vorstand des KJRB Gespräche zur zukünftigen Finanzierung des KJRB zu führen. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Kontaktverbote konnte die erste Verhandlungsrunde erst am 15. Juli 2020 geführt werden. Vorbereitend zu dieser Sitzung hat der KJRB der Verwaltung seine Forderungen schriftlich übermittelt. Die Verwaltung hat allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an dem vorgenannten Termin ihre Stellungnahme zu den Forderungen des KJRB im Vorfeld der Sitzung zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen des Treffens wurde deutlich, dass sich beide Positionen in mehreren Bereichen decken. Ein Dissens besteht unter anderem noch bei den Adressaten der Arbeit des KJRB, im thematischen Umfang der Aufgaben sowie dem daraus resultierenden Personalbedarf/Personalqualifikation und den Fördermodalitäten. Trotz gegenseitiger Annäherungen konnte in dem oben genannten Gesprächstermin keine Einigung zur zukünftigen Finanzierung des KJRB erzielt werden. Um die Arbeit des KJRB auch zukünftig abzusichern, einigten sich der Vorstand des KJRB und die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung auf folgende Vorgehensweise: Der KJRB erhält für 2021 eine Förderung in der Höhe des Vorjahres (23.000 €) Dieser Beschluss dient der finanziellen Absicherung des Jugendrings auch über den 31.12.2020 hinaus. Die Gespräche über den Auftrag und Umfang der geförderten Tätigkeit des KJRB, sowie die künftigen Fördervertragskonditionen (inklusive bedarfsgerechter Förderung zur Erfüllung der vereinbarten Aufgaben) werden zeitnah fortgesetzt. An den Gesprächen werden weiterhin Vertreter des Landesjugendamtes und des Landesjugendrings beteiligt, die ihre Bereitschaft hierzu bereits erklärt haben. Das Ergebnis wird umgehend nach Abschluss der Verhandlungen zur Beratung und Beschlussfassung in die politischen Gremien eingebracht und soll den vorsorglich zur finanziellen Absicherung des KJRB geschlossenen Fördervertrag für das Jahr 2021 – unter der Voraussetzung evtl. zusätzlich benötigter Finanzmittel - ersetzen. Die für die im Beschluss genannte Förderung erforderlichen Haushaltsmittel sind zum Haushalt 2021 angemeldet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.03 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- u. Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen freier Träger sowie Zuschüsse an sonstige Einrichtungen freier Träger Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 23.000,00 EUR 151000603/ 73.1000 2021Seite 2 von 3 Seite 3 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 23.000,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de