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201431 · Beschlussvorlage

Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für das Jahr 2021

Nummer
201431
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 12.08.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201431
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Förderung des Kinder- und Jugendring Bonn e.V.
für das Jahr 2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 12.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Kinder- und
Jugendring Bonn e. V. (s. Beschluss unter der DS-Nr.: 191039)
fortzusetzen und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie das
Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Um die Arbeit des Kinder- und Jugendrings Bonn e. V. bis zum
Abschluss der Verhandlungen abzusichern, erhält der Kinder- und
Jugendring Bonn e. V. für das Jahr 2021 – vorbehaltlich der
Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel - einen Zuschuss in
Höhe von bis zu 23.000 Euro zu den nachgewiesenen Personal- und
Sachkosten.
3. Die Förderung nach den neu verhandelten Kriterien tritt nach
Beschlussfassung durch den JHA zeitnah, d.h. je nach Termin auch im
Laufe des Jahres 2021 in Kraft. Die unter Ziff. 2 beschriebene
Förderung wird dadurch abgelöst.
Begründung
Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. (KJRB) ist der Zusammenschluss der
Bonner Jugendverbände, Jugendgruppen und anderer Träger der freien
Jugendhilfe. In Anlehnung an § 12 SGB VIII bündelt er die Interessen der
verbandlichen Jugendarbeit und ist die politische Interessenvertretung
Jugendlicher. Der KJRB dient somit dem fachlichen Austausch, setzt Impulse
für die inhaltliche Weiterentwicklung der verbandlichen Jugendarbeit und
übernimmt eine Lobbyfunktion für die Anliegen der Jugendlichen und ihrer
Organisationen.
Mit Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom
19.12.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung jeweils einer
Vertreterin bzw. eines Vertreters des Landesjugendamtes und desSeite 1 von 3

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Landesjugendrings mit dem Vorstand des KJRB Gespräche zur zukünftigen
Finanzierung des KJRB zu führen. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie
bedingten Kontaktverbote konnte die erste Verhandlungsrunde erst am 15. Juli
2020 geführt werden. Vorbereitend zu dieser Sitzung hat der KJRB der
Verwaltung seine Forderungen schriftlich übermittelt. Die Verwaltung hat allen
Teilnehmerinnen und Teilnehmern an dem vorgenannten Termin ihre
Stellungnahme zu den Forderungen des KJRB im Vorfeld der Sitzung zur
Kenntnis gegeben.
Im Rahmen des Treffens wurde deutlich, dass sich beide Positionen in
mehreren Bereichen decken. Ein Dissens besteht unter anderem noch bei den
Adressaten der Arbeit des KJRB, im thematischen Umfang der Aufgaben sowie
dem daraus resultierenden Personalbedarf/Personalqualifikation und den
Fördermodalitäten.
Trotz gegenseitiger Annäherungen konnte in dem oben genannten
Gesprächstermin keine Einigung zur zukünftigen Finanzierung des KJRB erzielt
werden. Um die Arbeit des KJRB auch zukünftig abzusichern, einigten sich der
Vorstand des KJRB und die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung auf
folgende Vorgehensweise:
Der KJRB erhält für 2021 eine Förderung in der Höhe des Vorjahres (23.000 €)
Dieser Beschluss dient der finanziellen Absicherung des Jugendrings auch
über den 31.12.2020 hinaus. Die Gespräche über den Auftrag und Umfang der
geförderten Tätigkeit des KJRB, sowie die künftigen Fördervertragskonditionen
(inklusive bedarfsgerechter Förderung zur Erfüllung der vereinbarten Aufgaben)
werden zeitnah fortgesetzt. An den Gesprächen werden weiterhin Vertreter des
Landesjugendamtes und des Landesjugendrings beteiligt, die ihre Bereitschaft
hierzu bereits erklärt haben. Das Ergebnis wird umgehend nach Abschluss der
Verhandlungen zur Beratung und Beschlussfassung in die politischen Gremien
eingebracht und soll den vorsorglich zur finanziellen Absicherung des KJRB
geschlossenen Fördervertrag für das Jahr 2021 – unter der Voraussetzung evtl.
zusätzlich benötigter Finanzmittel - ersetzen.
Die für die im Beschluss genannte Förderung erforderlichen Haushaltsmittel
sind zum Haushalt 2021 angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- u. Jugendarbeit außerhalb
von Einrichtungen freier Träger
sowie Zuschüsse an sonstige
Einrichtungen freier Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
23.000,00 EUR 151000603/
73.1000
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Seite 3
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
23.000,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de