201430 · Beschlussvorlage
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2. Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 201430
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201430 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2. Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel Entscheidung Beschlussvorschlag Den von der Verwaltung vorgelegten Plänen zum barrierefreien Ausbau der folgenden Bushaltestellen wird zugestimmt: - Ramersdorf (Standort U-Bahnhaltestelle) - Gartenstraße, beide Fahrtrichtungen (Standort Gartenstraße) Begründung Gemäß Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 19.12.1995 und gemäß §8 des Personenbeförderungsgesetzes sollen alle Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut werden (gesetzliche Vorgabe bis 2022). Die vorgesehenen Bushaltestellen sind Teil des vom Rat am 18.04.2013 beschlossenen Fortführungsprogramms zur barrierefreien und fahrgastfreundlichen Umgestaltung der Bushaltestellen im Stadtgebiet – 2.Priorität, 1. Baustufe (DS 1310548EB8). Grundsätzlich sollen die Haltestellen auf eine Länge von 18 Metern und eine Höhe von mindestens 18 Zentimetern über Straßenoberkante barrierefrei ausgebaut werden. Nach Abstimmung mit der SWB Verkehrs GmbH werden die Haltestellen für eine bessere Anfahrbarkeit mit einem spurführenden Buskapstein (z.B. Kasseler Sonderbord) ausgestattet.Seite 1 von 5 Seite 2 Für Sehbehinderte ist die Einrichtung taktiler Leitsysteme vorgesehen. Die Wartehallen sollen so aufgestellt bzw. versetzt werden, dass ein barrierefreier Ein-Ausstieg insbesondere an der 2. Bustür möglich ist. Folgende Maßnahmen sind für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen vorgesehen: Ramersdorf Anhebung und fahrgeometrische Anpassung der Gehwegbereiche Gartenstraße Anhebung und fahrgeometrische Anpassung der Gehwegbereiche Für die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen werden beim NVR Fördergelder gemäß § 12 ÖPNVG NRW beantragt. Darüber hinaus erfolgt eine ergänzende Finanzierung durch Haushaltsmittel und § 11 (2) ÖPNVG NRW Mittel. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.01 Gemeindestraßen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 176.000 € 5660012019030/ 785200 2020 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen /Seite 2 von 5 Seite 3 Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Lageplan Haltestelle Ramersdorf (Standort U-Bahnhaltestelle) (öffentlich) 2 Lageplan Haltestelle Gartenstraße (Standort Gartenstraße) (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de