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201430 · Beschlussvorlage

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2. Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Beuel

Nummer
201430
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201430
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2.
Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel Entscheidung
Beschlussvorschlag
Den von der Verwaltung vorgelegten Plänen zum barrierefreien Ausbau der
folgenden Bushaltestellen wird zugestimmt:
- Ramersdorf (Standort U-Bahnhaltestelle)
- Gartenstraße, beide Fahrtrichtungen (Standort Gartenstraße)
Begründung
Gemäß Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 19.12.1995 und
gemäß §8 des Personenbeförderungsgesetzes sollen alle Bushaltestellen im
Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut werden (gesetzliche Vorgabe bis 2022).
Die vorgesehenen Bushaltestellen sind Teil des vom Rat am 18.04.2013
beschlossenen Fortführungsprogramms zur barrierefreien und
fahrgastfreundlichen Umgestaltung der Bushaltestellen im Stadtgebiet –
2.Priorität, 1. Baustufe (DS 1310548EB8).
Grundsätzlich sollen die Haltestellen auf eine Länge von 18 Metern und eine
Höhe von mindestens 18 Zentimetern über Straßenoberkante barrierefrei
ausgebaut werden.
Nach Abstimmung mit der SWB Verkehrs GmbH werden die Haltestellen für
eine bessere Anfahrbarkeit mit einem spurführenden Buskapstein (z.B.
Kasseler Sonderbord) ausgestattet.Seite 1 von 5

Seite 2
Für Sehbehinderte ist die Einrichtung taktiler Leitsysteme vorgesehen. Die
Wartehallen sollen so aufgestellt bzw. versetzt werden, dass ein barrierefreier
Ein-Ausstieg insbesondere an der 2. Bustür möglich ist.
Folgende Maßnahmen sind für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen
vorgesehen:
Ramersdorf
Anhebung und fahrgeometrische Anpassung der Gehwegbereiche
Gartenstraße
Anhebung und fahrgeometrische Anpassung der Gehwegbereiche
Für die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen werden beim NVR Fördergelder
gemäß § 12 ÖPNVG NRW beantragt. Darüber hinaus erfolgt eine ergänzende
Finanzierung durch Haushaltsmittel und § 11 (2) ÖPNVG NRW Mittel.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und -anlagen,
ÖPNV
1.12.01 Gemeindestraßen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 176.000 € 5660012019030/
785200
2020
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /Seite 2 von 5

Seite 3
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Lageplan Haltestelle Ramersdorf (Standort U-Bahnhaltestelle) (öffentlich)
2 Lageplan Haltestelle Gartenstraße (Standort Gartenstraße) (öffentlich)Seite 3 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de