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201427 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung auf dem Friedhof Poppelsdorf

Nummer
201427
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
24.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
201427
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung auf dem Friedhof
Poppelsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung
„Baumersatzpflanzung auf dem Friedhof Poppelsdorf“ wird zugestimmt.
Begründung
Auf dem Friedhof Poppelsdorf mussten im Frühjahr 2020 ca. 160 Orientfichten
im Bereich des Urnenhains aufgrund des Borkenkäferbefalls gefällt werden.
Der waldartige Urnenhain war geprägt von einem dichten Bestand aus
Nadelgehölzen (vorwiegend Orientfichte) sowie Buchen und Eichen als
Solitärbäume.
Bei dieser Maßnahme handelt es sich nun um die landschaftsbautechnischen
Arbeiten zur Ersatzpflanzung von 56 Laubbäumen als Hochstämme mit einem
Stammumfang von 20-25 cm (Pflanzqualität wie bei Ersatzpflanzungen im
Verkehrsgrün).
Insgesamt sollen folgende Laubbäume im Urnenhain gepflanzt werden:
5 x Zerr-Eiche (Quercus cerris)
5 x Ungarische Eiche (Quercus frainetto)
10 x Feld-Ahorn (Acer campestre)
10 x Hopfenbuche (Ostrya carpinifolia)
5 x Krim-Linde (Tilia x euchlora)
5 x Silber-Linde (Tilia tomentosa)
5 x Italienischer Ahorn (Acer opalus)
5 x Essbare Kastanie (Castanea sativa)
5 x Walnuss (Juglans regia)
sowie
1 x Platane (Platanus x acerifolia) an der Hauptachse zur KapelleSeite 1 von 3

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Es wurde bei dieser Maßnahme bewusst auf klimaangepasste Baumarten
zurückgegriffen, die sich in Bonn bereits in den letzten Jahren als geeignet
herausgestellt, bzw. die sich nach derzeitigem Stand als zukunftsfähig erwiesen
haben.
Im Urnenhain zeigt sich eine natürliche Verjüngung des Orientfichtenbestandes
durch Aussaat. Derzeit sind noch nicht alle Fichten von Borkenkäfer befallen,
sodass der Charakter des waldartigen Bestandes mit Nadelbäumen weiterhin
zumindest in Teilbereichen gegeben ist.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass derzeit die weitere Ausbreitung des
Borkenkäferbefalls auf die restlichen Fichtenbestände nicht auszuschließen ist.
Der Befall ist von zahlreichen Faktoren, insbesondere jedoch von der
zunehmenden Trockenheit abhängig.
Um zukünftig einen großflächigen Ausfall an Gehölzen durch Schadfaktoren zu
minimieren, wurde bewusst eine breite Auswahl an Gehölzgattungen gewählt,
da zumeist jeweils eine Baumart bzw. Gattung von einem Schadfaktor befallen
wird (wie jetzt vom Borkenkäfer bei den Fichten). Das breite Artenspektrum
vermindert somit die großflächige Ausbreitung von Schädlingen und
Krankheiten, da eine Monokultur hier bewusst vermieden wird.
Zusätzlich zu dieser geplanten Pflanzung über Fachbetriebe des Garten- und
Landschaftsbaus sind in der Pflanzperiode 2020/2021 ergänzende Pflanzungen
von Nadelgehölzen und Strauchbeständen in Eigenregie geplant.
Die nach der Fällung verbliebenen Wurzelstubben wurden bereits im Juni
weitestgehend – soweit die Standorte maschinell erreichbar waren – ausgefräst
und stehen somit einer Neupflanzung nicht mehr im Weg.
Baumpflanzungen sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer
ökologischen und gestalterischen Funktion möglichst lange am Standort
entwickeln und etablieren können.
Bei den neuen Baumstandorten wird auf die vorhandenen und geplanten
Urnengräber Rücksicht genommen, um gegenseitige Beeinträchtigungen
zukünftig auszuschließen.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst die Herstellung einer
ausreichend bemessenen Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/
Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz
benachbarter Wege und Grabanlagen und natürlich – als finanziell kleinsten
Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus
Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Entwicklungs- und
Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und nach Erfordernis eine
jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im August 2020
ausgeschrieben und je nach Witterungsverlauf ab November begonnen
werden, so dass die Pflanzarbeiten noch in diesem Jahr abgeschlossen
werden.Seite 2 von 3

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Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2020-1621 X VOB UVgO VgV November 2020 -
Dezember 2020
85.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.13.03 Friedhöfe 78.5200 5680613031070
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein x ja nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de