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201425 · Mitteilungsvorlage

Erstellung eines kommunalen Mobilfunk-Standortkonzeptes für Ückesdorf und Röttgen (DS 200244)

Nummer
201425
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,7 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200244 Bürgerantrag: Erstellung eines kommunalen Mobilfunk-Standortkonzeptes für Ückesdorf und Röttgen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201425
Der Oberbürgermeister
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda
Dezernat:
Dez. III
Erstellung eines kommunalen Mobilfunk-
Standortkonzeptes für Ückesdorf und Röttgen (DS
200244)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat den Netzbetreibern die vorliegenden
Ergebnisberichte der Bundesnetzagentur (siehe Mitteilungsvorlage der
Verwaltung DS 200244) zur Verfügung gestellt, versehen mit der Bitte,
die Vorschläge des EMF-Experten zur Minimierung der
Strahlungsbelastung in Röttgen und Ückesdorf wohlwollend zu prüfen
und der Stadtverwaltung eine Stellungnahme zu einer möglichen
Umsetzung zukommen zu lassen.
Zusammenfassung der Stellungnahmen der Mobilfunkbetreiber:
Die Betreiber betonen, dass die Grenzwerte eingehalten und sehr
deutlich unterschritten werden.
Die in Deutschland gültigen Grenzwerte folgten einem internationalen
Standard (ICNIRP, letzte Publikation 03/2020) und würden auch von der
Weltgesundheitsorganisation und der Europäischen Union empfohlen.
Nach Aussagen des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes
für Strahlenschutz sei bei der Einhaltung der gesetzlich festgelegten
Grenzwerte davon auszugehen, dass sich durch den Betrieb der
Mobilfunkanlagen keine nachteiligen gesundheitlichen Wirkungen auf
den Menschen ergeben.
Es bestehe keine Notwendigkeit einer weiteren Feldstärkeminimierung
und es werde keinerlei Grundlage gesehen, (partielle) Verlagerungen der
vorhandenen Infrastruktur durchzuführen.
Auf der Grundlage der Rückmeldung der Mobilfunkbetreiber sieht die
Verwaltung keine Veranlassung und keine Möglichkeit die
Konzeptvorschläge des EMF-Instituts Dr. Nießen weiter zu verfolgen.Seite 1 von 9

Seite 2
Anlage/n
1 BMVI und BMU zu Mobilfunk und 5G (öffentlich)
2 Stellungnahmen der Mobilfunkbetreiber (öffentlich)Seite 2 von 9

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Stellungnahmen der Mobilfunkbetreiber (April / Juni 2020)
Vodafone GmbH:
„Hiermit übersenden wir Ihnen wie gewünscht unsere Bewertung der uns
zugesandten Unterlagen.
Die Ergebnisse der offensichtlich durch die Bundesnetzagentur im Mai 2019
durchgeführten Messungen zeigen nach unserer Erfahrung plausible und in der
Höhe durchaus übliche Feldstärken bzw. Leistungsflussdichten, zumal wir davon
ausgehen, dass die Messpunkte bereits nach den höchsten zu erwartenden
Immissionen ausgewählt worden sind. Sie bestätigen erneut, wie auch schon die
große Vielzahl von anderen unabhängigen Feldstärkemessungen auch, dass die in
Deutschland gültigen und anerkannten Grenzwerte eingehalten und regelmäßig sehr
deutlich unterschritten werden, wodurch selbst Vorsorgeaspekte ausreichend
berücksichtigt werden.
Die Summenleistungsflussdichten aller Netzbetreiber über alle eingesetzten
Funksysteme, zeigen selbst beim höchsten ermittelten Wert am Herzogsfreudenweg
35, die bereits Sicherheitszuschläge der Messung berücksichtigen, dass der
Grenzwert nur zu 14,8% ausgeschöpft wird. Somit kann hier nicht von erhöhten
Immissionen die Rede sein.
Wenn wir uns nun die konkret an den vier Messpunkten ermittelten Immissionen
ansehen ist festzuhalten, dass an den ersten beiden Messpunkten (Auf dem Weiler
und Casper David Friedrich Str. 4) keinerlei nennenswerte durch Vodafone erzeugte
Immissionen gemessen werden konnten. An den Messpunkten drei und vier
(Herzogsfreudenweg 35 und In der Wehrhecke) sind am Messpunkt drei für GSM
2,53 mW/m2 und für LTE800 25,3 mW/m2 bzw. am Messpunkt vier für GSM 0,016
mW/m2 und für LTE800 0,018 mW/m2 durch Vodafone erzeugte Flussdichten
ermittelt worden. Demnach sind die jeweiligen Grenzwerte am Messpunkt 3 für GSM
zu 0,054% (1828 Fach unter dem Grenzwert) und für LTE800 zu 0,64% (156 Fach
unter Grenzwert) und am Messpunkt vier für GSM zu 0,000345% (289062,5 Fach
unter Grenzwert) und für LTE 800 zu 0,00045% (219444,4 Fach unter Grenzwert)
ausgeschöpft.
Bei diesen für Vodafone ermittelten Messwerten und der damit einhergehenden
Unterschreitung der gültigen Grenzwerte bis zu einem Faktor von 289000 können wir
keinerlei Notwendigkeit einer weiteren Feldstärkenminimierung erkennen. Somit
werden auch keine Änderungsmaßnahmen von uns angestrebt und umgesetzt. Dafür
bitten wir aus nachvollziehbaren und hier geschilderten Gründen um Verständnis.
Zu dem angesprochenen neu geplanten Standort können wir uns nicht weiter äußern
da es sich hierbei um ein Projekt der Deutschen Telekom handelt.
Darüber hinaus halten wir die hier angestellten Vergleiche Ihres Experten mit
Grenzwerten, die keinerlei Bezug zu den in Deutschland anzuwendenden und immer
wieder bestätigten Grenzwerten haben, für wenig zielführend. Es handelt sich dabei
teilweise nicht um Grenzwerte sondern um willkürlich angenommene Werte, die auf
keiner wissenschaftlichen Grundlage beruhen und sich demnach nicht als
Vergleichswerte eignen. Solche Vergleiche suggerieren fälschlicherweise, dass esSeite 6 von 9

sich um erhöhte Feldstärkewerte handelt obwohl diese die anerkannten und gültigen
Grenzwerte einhalten bzw. mehr als deutlich unterschreiten.
Solche Bewertungen und Interpretationen von Feldstärkewerten sind nicht vereinbar
mit den an die Mobilfunkbetreiber gerichteten Wünschen einer Vielzahl der Bürger
und den politischen Vertretern, eine flächendeckende und leistungsfähige mobile
Breitbandversorgung bereitzustellen. Zur Information, haben wir Ihnen die aktuellen
Aussagen der Bundesministerien für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hier noch einmal beigefügt.“ (Lumma,
2020)
Telefonica Germany GmbH:
„Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.04., in der sie um Prüfung von Maßnahmen zur
Immissionsminimierung bzgl. der Ortsteile Röttgen und Ückesdorf bitten. In diesem
Zusammenhang verweisen Sie auf die Ergebnisse einer durch die
Bundesnetzagentur durchgeführten Immissionsmessung (Dokumentation 09/2019),
sowie auf die nachgelagerte Auswertung dieser Messungen durch das EMF Institut
Dr. Niessen (Bericht 12/2019).
Zunächst möchten wir voranstellen, dass für uns als Netzbetreiber die für
Deutschland gültige Gesetzgebung und damit einhergehenden Verordnungen
bindend sind. So sind wir als Betreiber verpflichtet die 26. Verordnung zur Durch-
führung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektro-
magnetische Felder, 26. BImSchV) einzuhalten. Diese legt Grenzwerte für Hochfre-
quenzanlagen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder fest. Als zuständige Bundes-
oberbehörde überwacht die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Einhaltung der
Grenzwertregelungen unter Berücksichtigung der Verordnung über das Nach-
weisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Die in
Deutschland gültigen Grenzwerte folgen internationalem Standard (ICNIRP, letzte
Publikation 03/2020*), werden auch von der Weltgesundheitsorganisation und der
Europäischen Union empfohlen und sind in der überwiegenden Mehrheit aller
Staaten der Erde Grundlage gesetzlicher Regelungen zum Immissionsschutz. Nach
Aussagen des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Strahlenschutz
ist bei der Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte davon auszugehen,
dass sich durch den Betrieb der Mobilfunkanlagen keine nachteiligen
gesundheitlichen Wirkungen auf den Menschen ergeben. Diese gilt gleichermaßen
bei Verwendung von 5G-Technologien.
Im praktischen Betrieb unserer Funkanlagen zeigt sich, dass ein geringer
Ausschöpfungsgrad in Bezug auf die dargelegten Grenzwertregelungen vorliegt. Der
von Ihnen zitierte Messbericht der Bundesnetzagentur bestätigt dieses deutlich
anhand der aufgenommen Ortspunkte. Dieses gilt sowohl für die erfassten
Messwerte eines Betreibers, als auch für eine kumulierte Betrachtung der
betroffenen Anlagen.
Zusammenfassend möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir insgesamt keinerlei
Grundlagen sehen, (partielle) Verlagerungen unserer Infrastruktur durchzuführen, da
eine adäquate Wahrung des Personenschutzes gegeben ist. Ergänzend sei an
dieser Stelle angemerkt, dass Verlagerungen von Mobilfunksystemen aus den
eigentlichen dedizierten Versorgungsbereichen heraus, mit Verschiebung inSeite 7 von 9

verschiedene Außenbereiche, im Sinne des Vorsorgegedankens kontraproduktiv ist.
Eine solche Netztopologie würde unnötig hohe Leistungen der Endgeräte in der
jeweiligen Nutzungssituation (Sprach- Datenverbindungen, etc.) hervorrufen.“
(Heidek, 2020)
Deutsche Telekom Technik GmbH:
„Mobilfunk ist ein fester Bestandteil in unserem täglichen Leben.
Damit die Mobilfunktechnologie sicher angewendet werden kann, werden
Grenzwerte von unabhängigen Gremien festgelegt.
Sie sind Teil eines Schutzkonzepts, das auch die Grundlage für die gesetzlichen
Regelungen in Deutschland ist.
Dieses Schutzkonzept wurde nun im März dieses Jahres erneut bestätigt.
Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) hat das Schutzkonzept für
elektromagnetische Felder, wie sie beim Einsatz der Mobilfunktechnik vorkommen,
erneut bestätigt.
Nach Aussagen der ICNIRP gewährleisten die Grenzwerte den umfassenden Schutz
von Mensch und Umwelt.
Diese Aussage gilt auch für die durch 5G genutzten Frequenzbereiche, da auch hier
die hohen Sicherheitsstandards – wie für die bisherigen Netze – gelten.
Somit ist der sichere Betrieb der Mobilfunktechnik in Deutschland gegeben.
Die geltenden gesetzlichen Grenzwerte, auf die sich die von der Bundesnetzagentur
ermittelten Sicherheitsabstände in einer Standortbescheinigung beziehen, wurden
erlassen durch das Bundesumweltministerium und basieren auf Empfehlungen der
internationalen (ICNIRP) bzw. deutschen Strahlenschutzkommission (SSK).
Die von der Bundesnetzagentur gemessenen Werte in Bonn Röttgen bzw. Ückesdorf
befinden sich auf einem sehr geringen Niveau und bestätigen das Schutzkonzept.
Die vorgeschlagene „Verlagerung der langreichweitigen Funksysteme“,
Mobilfunkanlagen für Sprachtelefonie aus den Ortsteilen heraus zu nehmen ist daher
nicht notwendig und auch nicht möglich.
Im Rahmen der im Jahr 2015 durchgeführten Versteigerung von
Mobilfunkfrequenzen wurden die zur Verfügung stehenden Frequenzblöcke zum
01.01.2017 technologieneutral vergeben.
Dies bedeutet, dass die Frequenzbereiche für den Mobilfunk bei seither beantragten
Standortbescheinigungen nicht weiter auf eine Technik (GSM, UMTS oder LTE)
festgelegt sein müssen.
Während im Frequenzband um 900 MHz zuvor beispielsweise nur GSM-
Funksysteme betrieben werden durften, dürfen hier nun auch UMTS- oder LTE-
Funksysteme betrieben werden.
Selbiges gilt auch für die weiteren Mobilfunk-Frequenzbereiche (beispielsweise 1800
MHz, 2100 MHz, 2600 MHz, etc.).
Voraussetzung hierfür ist, dass die Standortbescheinigung vom Betreiber
entsprechend für "Mobiles Breitband" (MB) beantragt und von der
Bundesnetzagentur erteilt wurde.
Die der Standortbescheinigung sowie dem festgelegten Sicherheitsabstand
zugrundeliegende erlaubte maximale Sendeleistung für den gegebenenSeite 8 von 9

Frequenzbereich kann in diesem Fall frei unter den möglichen Funksystemen (GSM,
UMTS oder LTE) aufgeteilt werden.
Auch ist für den Betreiber möglich, diese Aufteilung unter Berücksichtigung der
maximal erlaubten Sendeleistung an den jeweiligen Bedarf anzupassen.
Welches Funksystem im Frequenzbereich zum Einsatz kommt, hat bei gleicher
Sendeleistung keinen Einfluss auf die Größe des erforderlichen Sicherheitsabstands.
Bitte beachten Sie auch:
Im Mobilfunk passen Basisstationen und mobile Endgeräte ihre Sendeleistung
automatisch an die jeweiligen Übertragungsverhältnisse an.
Bei guter Verbindung verringert sich die Sendeleistung auf einen Bruchteil der
maximal möglichen Leistung.
Dies spart Akkukapazität und reduziert die elektromagnetischen Felder.
Entscheidend für eine gute Verbindung zwischen Handy und Basisstation ist die vor
Ort vorhandene Feldstärke.
Diese hängt wesentlich von der Sendeleistung und -charakteristik der Antenne ab
und verringert sich rasch mit zunehmendem Abstand.“ (Harksel, 2020)Seite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 19:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de