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201421-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ehemaliges Lubig-Gelände Lannesdorf; Stand Sanierung kontaminierter Boden und Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187"

Nummer
201421-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201421 Ehemaliges Lubig-Gelände Lannesdorf; Stand Sanierung kontaminierter Boden und Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201421-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ehemaliges Lubig-Gelände Lannesdorf; Stand
Sanierung kontaminierter Boden und Stand
Bebauungsplanverfahren Nr. 7014-1
„Deutschherrenstraße 175-187"
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. In einem Sanierungsvertrag wurde unter anderem vereinbart,
dass auf dem Grundstück Deutschherrenstraße 175 bis 187 ein
Bodenaustausch durchgeführt wird. Es wurden drei Areale
ausgewiesen, in denen deutlich erhöhte Gehalte an
leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) und
Kohlenwasserstoffen vorlagen. Diese sind bis zu einer Tiefe von
maximal 9,3 m ausgehoben worden. Extern entsorgt wurden
etwa 8.400 Tonnen Aushub. Nach Verfüllung der Aushubgruben
erfolgte über einen Zeitraum von einem Jahr eine
Bodenluftabsaugung, um auf diesem Wege Restbelastungen an
LHKW zu entfernen. Diese Phase endete im März dieses Jahres.
Der zwischenzeitlich, gemäß der städtebaulichen Maßgaben
(DS-Nr. 1710452) erarbeitete Planentwurf wird den politischen
Gremien in den nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung über
die Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1)
BauGB vorgelegt.
2. Die Planinhalte (Vollsortimenter mit ergänzender
Einzelhandelsfläche und ca. 140 WE) sind der oben genannten
Beschlussvorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
zu entnehmen. Der Anteil des geförderten Wohnraumes wird
mindestens 30% betragen, da es sich orientiert am Zeitpunkt der
Planungsvereinbarung mit dem Investor um einen sogenannten
Altfall handelt.
3. Durch das Vorhaben wird ein zusätzlicher Kfz- Verkehr in einer
Größenordnung von 370 Fahrten in der nachmittäglichen
Spitzenstunde an Werktagen erwartet.Seite 1 von 2

Seite 2
Eine erste Leistungsfähigkeitsprüfung der Anschlüsse an die
Paracelsusstraße und die Deutschherrenstraße ergab, dass
durch die Planung der Verkehrsfluss nicht wesentlich
beeinträchtigt wird. Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit werden auch die verkehrlichen Auswirkungen des
Vorhabens vorgestellt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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