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201413 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalsanierung in der Witterschlicker Allee

Nummer
201413
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
22.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner in der Witterschlicker Allee in Bonn
Kanalsanierung in der Witterschlicker Allee zwischen Hubertusallee und Haus-Nr. 309
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn investiert 2020 rund 20 Millionen Euro in die Sanierung und
den Ausbau des Bonner Kanalnetzes. Davon profitieren auch die Abwasserkanäle in der
Witterschlicker Allee. Hier soll die Sanierung des Kanals grabenlos im Schlauchliningverfahren
erfolgen. Die Sanierungsarbeiten an den Schächten und an den Sinkkastenleitungen müssen aber
in offener Bauweise durchgeführt werden. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem
vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt.
Der Baubeginn ist für den 12. August 2020 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09. November 2017
unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts durchgeführt. Es
handelt sich um die im Abwasserbeseitigungskonzept unter der ABK-Nummer 184016 aufgeführte
Maßnahme.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Sanierungsarbeiten sind Teilsperrungen
im Fahrbahn- und Gehwegbereich erforderlich. Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Straßenausbaubeiträge von den Eigentümern und
Erbbauberechtigten der von der Witterschlicker Allee zwischen Im Wolfsgraben und Hubertusallee
erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der
betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der
Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung ermittelt:Seite 1 von 2

- 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR)
- 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR)
- 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR)
- 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger
Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR)
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Mitte September 2020 fertiggestellt sein. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen oder durch schlechtes
Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, Etage 1E
Irmtraut Rachor, Telefon 0228 - 77 41 88
irmtraut.rachor@bonn.de
Alle Fragen zu den Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt
Straßenausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, Etage 5C
Jessica Fuhrmann, Telefon 0228 - 77 35 51
jessica.fuhrmann@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu er-
ledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Juli 2020
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de