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201408 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Theaterplatz 26 - Nutzungsänderung des 2. Obergeschosses von einer Klinik in 5 Wohneinheiten Az.: 458915

Nummer
201408
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201408
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Theaterplatz
26
- Nutzungsänderung des 2. Obergeschosses von
einer Klinik in 5 Wohneinheiten
Az.: 458915
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag wird negativ beschieden, da das Vorhaben den Festsetzungen
des Bebauungsplanes widerspricht und somit gegen § 30 BauGB verstößt.
Begründung
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
Nr. 8117-38 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen.
Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück nach der Art der baulichen
Nutzung ein Kerngebiet fest. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung
von Handelsbetrieben sowie den zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der
Verwaltung und der Kultur. Da der Bebauungsplan weder Regelungen zu
sonstigen Wohnungen im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO noch
Wohnflächenbegrenzungen festsetzt, könnte eine allgemeine Wohnnutzung
ausnahmsweise zugelassen werden, wobei zwingend zu beachten ist, dass die
Zweckbestimmung des Kerngebietes erhalten bleibt.
Zuletzt wurden 2016 im Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes zwei
Umnutzungen von Gewerbe-/Büroeinheiten zu Wohnungen zugelassen. Im
Jahr 2017 wurde ein weiterer Antrag auf Nutzungsänderung eines Büros in ein
Wohnappartement abgelehnt. In diesem Zusammenhang wurde im Grundsatz
entschieden, im Bereich des in Rede stehenden Bebauungsplanes keine
zusätzlichen Wohneinheiten mehr zuzulassen, da angesichts der bereits
vorhandenen Wohnnutzung der Charakter des Kerngebietes verloren ginge.Seite 1 von 3

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Diese Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 191113) wurde zunächst dem
Unterausschuss Bauplanung zur Anhörung vorgelegt. In seiner Sitzung am
12.02.2020 beschloss der Unterausschuss, die Vorlage zunächst der
Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Beratung zuzuleiten.
Die Bezirksvertretung erörterte die Angelegenheit in ihrer Sitzung vom
06.05.2020 und folgte im Ergebnis dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Nach Rückverweisung befasste sich der Unterausschuss Bauplanung in seiner
Sitzung vom 27.05.2020 erneut mit der Beschlussvorlage (TOP 7.1). Die
abschließende Abstimmung des zu diesem Zeitpunkt nicht vollzähligen
Unterausschuss ergab 6 Stimmen für und 6 Stimmen gegen den
Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Nach § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn „sind
Beschlüsse nach Stimmenmehrheit zu fassen. Bei Stimmengleichheit ist der
Antrag oder die Vorlage abgelehnt.“ Dies bedeutet, dass dem Vorschlag der
Verwaltung, das oben genannte Bauvorhaben abzulehnen, seitens des
Unterausschusses Bauplanung nicht gefolgt wird.
Gemäß Nr. IV, 2.2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Ausschuss für
Planung, Verkehr und Denkmalschutz in Angelegenheiten des
Unterausschusses Bauplanung, sofern die Oberbürgermeisterin/der
Oberbürgermeister von dem Beratungsergebnis dieses Gremiums abweichen
will.
Die Verwaltung hält vollumfänglich an ihrem Beschlussvorschlag fest. Dies gilt
zum einen aus den oben genannten Ablehnungsgründen, zum anderen vor
allen vor dem Hintergrund, dass der Unterausschuss Bauplanung in derselben
Sitzung vom 27.05.2020 unter TOP 7.4 (Drucksachen-Nr. 200831) einer
vergleichbaren Vorlage im selben Baugebiet (Ablehnung eines Bauantrages zur
Nutzungsänderung einer Arztpraxis in Wohnen – Pfarrer-Minartz-Straße 4 –
Az.: 459200) zugestimmt hat.
Einer Ablehnung des nunmehr in Rede stehenden Bauvorhabens bedarf es
damit schon aus Gründen der Gleichbehandlung.
Anlage/n
1 Theaterplatz 26 Plan (öffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de