201408 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Theaterplatz 26 - Nutzungsänderung des 2. Obergeschosses von einer Klinik in 5 Wohneinheiten Az.: 458915
Kerndaten
- Nummer
- 201408
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.688 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201408 Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Theaterplatz 26 - Nutzungsänderung des 2. Obergeschosses von einer Klinik in 5 Wohneinheiten Az.: 458915 Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Bauantrag wird negativ beschieden, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und somit gegen § 30 BauGB verstößt. Begründung Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 8117-38 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück nach der Art der baulichen Nutzung ein Kerngebiet fest. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie den zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Da der Bebauungsplan weder Regelungen zu sonstigen Wohnungen im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO noch Wohnflächenbegrenzungen festsetzt, könnte eine allgemeine Wohnnutzung ausnahmsweise zugelassen werden, wobei zwingend zu beachten ist, dass die Zweckbestimmung des Kerngebietes erhalten bleibt. Zuletzt wurden 2016 im Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes zwei Umnutzungen von Gewerbe-/Büroeinheiten zu Wohnungen zugelassen. Im Jahr 2017 wurde ein weiterer Antrag auf Nutzungsänderung eines Büros in ein Wohnappartement abgelehnt. In diesem Zusammenhang wurde im Grundsatz entschieden, im Bereich des in Rede stehenden Bebauungsplanes keine zusätzlichen Wohneinheiten mehr zuzulassen, da angesichts der bereits vorhandenen Wohnnutzung der Charakter des Kerngebietes verloren ginge.Seite 1 von 3 Seite 2 Diese Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 191113) wurde zunächst dem Unterausschuss Bauplanung zur Anhörung vorgelegt. In seiner Sitzung am 12.02.2020 beschloss der Unterausschuss, die Vorlage zunächst der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Beratung zuzuleiten. Die Bezirksvertretung erörterte die Angelegenheit in ihrer Sitzung vom 06.05.2020 und folgte im Ergebnis dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Nach Rückverweisung befasste sich der Unterausschuss Bauplanung in seiner Sitzung vom 27.05.2020 erneut mit der Beschlussvorlage (TOP 7.1). Die abschließende Abstimmung des zu diesem Zeitpunkt nicht vollzähligen Unterausschuss ergab 6 Stimmen für und 6 Stimmen gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Nach § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn „sind Beschlüsse nach Stimmenmehrheit zu fassen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag oder die Vorlage abgelehnt.“ Dies bedeutet, dass dem Vorschlag der Verwaltung, das oben genannte Bauvorhaben abzulehnen, seitens des Unterausschusses Bauplanung nicht gefolgt wird. Gemäß Nr. IV, 2.2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in Angelegenheiten des Unterausschusses Bauplanung, sofern die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister von dem Beratungsergebnis dieses Gremiums abweichen will. Die Verwaltung hält vollumfänglich an ihrem Beschlussvorschlag fest. Dies gilt zum einen aus den oben genannten Ablehnungsgründen, zum anderen vor allen vor dem Hintergrund, dass der Unterausschuss Bauplanung in derselben Sitzung vom 27.05.2020 unter TOP 7.4 (Drucksachen-Nr. 200831) einer vergleichbaren Vorlage im selben Baugebiet (Ablehnung eines Bauantrages zur Nutzungsänderung einer Arztpraxis in Wohnen – Pfarrer-Minartz-Straße 4 – Az.: 459200) zugestimmt hat. Einer Ablehnung des nunmehr in Rede stehenden Bauvorhabens bedarf es damit schon aus Gründen der Gleichbehandlung. Anlage/n 1 Theaterplatz 26 Plan (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de