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201406-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umwandlung von städtischen Rasenflächen in bestäuberfreundliche Blühwiesen

Nummer
201406-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201406 Bürgerantrag: Umwandlung von städtischen Rasenflächen in bestäuberfreundliche Blühwiesen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201406-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Umwandlung von städtischen
Rasenflächen in bestäuberfreundliche Blühwiesen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen des Labeling-Verfahrens ‚StadtGrün naturnah‘ wurden und werden
aktuell im gesamten Stadtgebiet diverse Projekte realisiert. Einige dieser
Projekte werden in Zusammenarbeit mit der Initiative ‚Bonn Blüht und Summt‘
geplant und realisiert.
Neben Blühwiesen gibt es ebenfalls zahlreiche andere Formen, welche nicht
nur den blütenbesuchenden Insekten, sondern auch weiteren Insekten und
Tieren Lebensraum bieten. Nur durch die Entwicklung und Erhaltung von solch
diversen sich ergänzenden Lebensräumen kann eine entsprechende
Artenvielfalt gefördert und erhalten werden. Unterstützt werden wir hierbei
durch verschiedene Stellen, wie z.B. der Biologischen Station. So werden z.B.
bereits jetzt in der Rheinaue gut ein Drittel der Flächen extensiv gepflegt.
Darüberhinausgehende Maßnahmen sind schwer bis nicht durchführbar, da die
Rheinaue zum einen unter Denkmalschutz steht und hier zum anderen
Veranstaltungen stattfinden, deren Besucher Extensiv-Flächen zertreten.
Aber auch in Endenich gibt es bereits entsprechende Flächen.
Im Rahmen der Rezertifizierung des Labeling-Verfahrens sowie des hierauf
abgestimmten Grünflächenmanagements werden im Stadtgebiet stetig weitere
Flächen für eine solche Nutzung geprüft und umgewandelt. Hierbei sind
besonders schmale Flächen für eine einfache Blumenwieseneinsaat
ungeeignet, da die Ränder aus Verkehrssicherheitsgründen umlaufend in einer
Breite von ca. 50 cm kurzgehalten werden müssen und somit nichts mehr von
einer Blühwiese übrigbleibt. U.a. solche Bereiche müssen z.B. durch einen
Bodenaustausch abgemagert und mit heimischen Wildkräutern eingesät
werden, sodass sich hier eine stabile verkehrssichere Blumenwiese entwickeln
kann.
Die vorgeschlagenen Flächen werden im Rahmen des o.g.
Grünflächenmanagements geprüft.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung und Realisierung
durch die Anzahl von ca. 63.500 Grünflächen sowie dem hiermit verbundenen
finanziellen Aufwand eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird und nur
sukzessive umgesetzt werden kann.Seite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag :
Die Antragstellende wird über den Umfang der von der Verwaltung
befürworteten Umsetzung informiert , der Bürgerantrag ist mit der
Stellungnahme der Verwaltung erledigt und das formelle in § 24 GO NRW für
die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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