201405-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Lärmschutz beim Ausbau der Brücke B56 im Zuge des Ausbaus der S 13 in Vilich
Kerndaten
- Nummer
- 201405-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201405-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Lärmschutz beim Ausbau der Brücke B56 im Zuge des Ausbaus der S 13 in Vilich Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Entsprechend den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes zum Bau bzw. zur wesentlichen Änderung von Schienenwegen stellen die Planfeststellungsunterlagen für den Neubau der S 13 Troisdorf – Oberkassel zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen auf die Errichtung von 2,5 - 7,5 m hohen Lärmschutzwänden entlang der DB-Trasse, eine Reduzierung der Lärmemissionen beim Rad-Schienen-Kontakt (überwachtes Gleis) sowie auf ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen am Immissionsort ab. Im Ergebnis ist in weiten Bereichen des Trassenverlaufs gegenüber dem heutigen Bestand mit einer deutlich niedrigeren Immissionsbelastung zu rechnen. Ein aktiver Schallschutz an der im Zuge des S13-Baus in gleicher Lage und ohne zusätzliche Fahrspuren neu errichteten Straßenüberführung der Sankt Augustiner Straße (B 56) über die Trasse der DB ist nicht Bestandteil der Planfeststellung. Die DB als Vorhabenträger schreibt dazu: Den Berechnungsergebnissen ist zu entnehmen, dass an keinem Immissionspunkt eine wesentliche Änderung vorliegt. Da somit die Grundvoraussetzung (§1 – Anwendungsbereich) der 16. BImSchV nicht erfüllt ist, ergibt sich aus den Umbaumaßnahmen der B56 kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen gemäß der 16. BImSchV.Alleine durch die Änderung der Abmessungen der Brücke ergibt sich kein erhöhter Lärmpegel, somit besteht auch kein Anspruch auf Schallschutz. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellende wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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