201403 · Mitteilungsvorlage
Evaluation von Kunstrasenplätzen
Kerndaten
- Nummer
- 201403
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201403 Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Evaluation von Kunstrasenplätzen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Kenntnisnahme Sportausschuss 20.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung ist durch Beschluss des Hauptausschusses (DS 1911914) beauftragt worden, dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Sportausschuss eine Evaluation von Kunstrasenplätzen vorzulegen (Ziffer 1.), einen Überblick über Studien zu von Kunstrasenplätzen ausgehenden Gefährdungen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu geben (Ziffer 2.) und ein Strategiekonzept für die weitere Entwicklung vorhandener Tennenplätze zu entwickeln (Ziffer 3.). Zu Ziffer 1. Die Matrix mit den gewünschten Kennzahlen ist als Anlage beigefügt. Erläuterungen zu weiteren gewünschten Kennzahlen Hinsichtlich der Einzäunungskosten verweist die Verwaltung auf die jeweiligen Beschlussvorlagen, die in den Bezirksvertretungen beraten wurden (z.B. DS 1912236). Die Kosten durch Vandalismus können nicht konkret beziffert werden, da Schäden i.d.R. im Rahmen der laufenden Unterhaltung durch den Sportstättenpflegedienst oder die Vereine beseitigt werden. Beispiele für Vandalismusschäden sind Brandlöcher in Kunstrasenflächen durch Zigaretten oder Grills, Graffiti, Verschmutzungen durch Müll und Unrat, Umpositionierung von Toren etc. Schulen nutzen die Plätze nach Wetterlage spontan und ohne Anmeldung. Eine offizielle Zuweisung wird nur bei Veranstaltungen (Bundesjugendspiele, Sportfeste etc.) beantragt. Daher ist der Verwaltung eine Bezifferung der Anzahl der nutzenden Schulen pro Platz nicht möglich. Der Auslastungsgrad der Sportplätze ist im Zusammenhang mit der Erstellung des Gutachtens zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn ermittelt worden. Die Ergebnisse sind in dem Gutachten unter Ziffer 3.4.1.1.2 veröffentlicht.Seite 1 von 5 Seite 2 Zu Ziffer 2. Der Verwaltung sind keine aktuellen Studien über von Kunstrasenplätzen ausgehenden Gefährdungen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit bekannt. Die Verwaltung hatte den Sportausschuss laufend über Anforderungen an den Umgang mit Kunststoffgranulat auf Kunstrasenplätzen informiert und wird diese Berichterstattung auch künftig fortsetzen. Zum aktuellen Stand des ECHA-Beschränkungsvorschlages ist auszuführen, dass am 11. Juni 2020 der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine Stellungnahme zum ECHA-Beschränkungsvorschlag für „bewusst zugesetztes“ Mikroplastik veröffentlicht hat, der u. a. ein Verbot von dem als Füllmaterial für Kunststoffrasenplätze verwendetem Mikroplastikgranulat vorsieht. Der RAC empfiehlt ein vollständiges Verbot von Mikroplastikgranulat als Füllmaterial für Kunststoffrasenplätze nach einer Übergangszeit von sechs Jahren. Risikomanagementmaßnahmen, die das Austragen des Granulats in die Umwelt minimieren könnten, sind laut RAC vor allem in Bezug auf Praxistauglichkeit und Durchsetzbarkeit weniger effektiv als ein vollständiges Verbot. Dies gelte auch mit Blick auf die Langfristigkeit der Verhinderung einer Umweltfreisetzung von Mikroplastik. Der ECHA- Ausschuss für sozioökonomische Analysen (SEAC) veröffentlichte zum gleichen Thema einen Entwurf einer Stellungnahme. Darin stellt der SEAC u. a. dar, dass Risikomanagementmaßnahmen zur Eindämmung des Austrags des Mikroplastikgranulats in die Umwelt weniger Kosten verursachen würden als ein vollständiges Verbot. Auf lange Sicht würde eine Freisetzung von Mikroplastik durch ein Verbot jedoch wirksamer verhindert werden. Eine angemessene Übergangszeit würde der Industrie zudem genug Zeit geben, alternative Füllmaterialen zu finden und zu implementieren. Bis zum 1. September 2020 kann zu dem Entwurf der SEAC-Stellungnahme im Rahmen einer Konsultation Rückmeldung gegeben werden. Nach dem Zeitplan des ECHA- Beschränkungsvorschlags soll eine gemeinsame finale Stellungnahme im vierten Quartal 2020 an die EU-Kommission übermittelt werden. Eine mögliche Beschränkung soll dann, ggf. mit Übergangszeiträumen, im Jahr 2022 verabschiedet werden. . Zu Ziffer 3. Hinsichtlich der Umwandlung der jetzigen Tennenplätze an der Bertolt- Brecht-Gesamtschule und der Kessenicher Straße (F.A.-Schmidt-Platz) wird auf die Beschlüsse DS 200510 und 200762 verwiesen. Hinsicht des Tennenplatzes an der IGS Beuel (Platz 2) schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu prüfen, ob dieser Standort für die Errichtung einer Dreifachsporthalle geeignet istSeite 2 von 5 Seite 3 (DS 201195). Damit werden auch die letzten drei Tennenplätze umgewandelt. Anlage/n 1 Evaluation von Kunstrasenplätzen in Bonn 2020 (öffentlich)Seite 3 von 5 Kunstrasenplätze in Bonn Fläche Jahr der Inbetriebnahme Herstellungskosten € / m² Erneuerung Reparatur Kosten Erneuerung davon Entsorgung Kosten Reparatur Pflegekosten je m² Kosten je Spielstunde Anzahl Vereine m² € € € € € € * (s.u.) Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium Spielfeld 3.071 2006 322.500 105,01 2016 0,87 1,27 0 Finkenberg Sportplatz 6.060 2008 485.000 80,03 2020 300.000,00 32.000,00 1,59 3,31 2 V + BKV Tannenbusch, Hohe Straße Sportplatz 5.664 2008 345.000 60,91 2020 2013 380.000,00 75.000,00 12.017,58 1,88 6,56 2 V + BKV Schulzentrum Hardtberg Sportplatz 7.314 2006 400.000 54,69 2018 2016 189.000,00 20.000,00 14.199,53 3,76 5,33 4 V + DFB + BKV Sportpark Pennenfeld Sportplatz 7.630 2006 375.000 49,15 2014 5.870,87 2,00 7,48 2 V + BKV Friesdorf Sportplatz 6.901 2009 463.000 67,09 2020 2014 309.500,00 53.500,00 Gewährleistung 2,10 5,32 1 V Wasserland Sportplatz 7.314 2009 546.000 74,65 2020 1,29 4,28 1 V Buschdorf Sportplatz 7.099 2011 734.000 103,39 1,66 7,57 3 V + BKV Ippendorf Sportplatz 6.969 2011 585.000 83,94 2018 182.000,00 19.000,00 1,81 4,91 1 V + BKV Kleinspielfeld (vereinseigen) 968 0,00 Roleber Sportplatz 5.978 2011 605.000 101,20 2,13 5,32 1 V + BKV Kleinspielfeld (vereinseigen) 975 2011 0,00 Plittersdorf Sportplatz 7.645 2014 732.567 95,82 3,05 5,57 1 V + BKV Oberkassel Sportplatz 6.468 2015 772.017 119,36 1,67 4,63 1 V Lessenich (vereinseigen) Sportplatz 6.272 2015 0,00 1 V Kleinspielfeld 1.053 2015 0,00 Franz Elbern Stadion Platz 1 5.856 2016 795.132 135,78 1,59 4,83 2 V + BKV Endenich Sportplatz 7.580 2017 1.342.720 177,13 4,05 12,97 1 V An der Josefshöhe Platz 2 7.925 2017 1.382.710 174,47 1,18 6,33 3 V + BKV Integrierte Gesamtschule Beuel Platz 1 8.136 2018 1.108.186 136,21 2,67 6,24 2 V + BKV Röttgen Sportplatz 6.272 2018 964.899 153,84 2,48 7,82 2 V + BKV Kleinspielfeld (vereinseigen) 1.053 2018 0,00 Mehlem Sportplatz 6.336 2018 988.000 155,93 1,70 5,93 1 V + BKV Graurheindorf Sportplatz 6.197 2018 767.100 123,78 1,49 5,85 1 V + BKVSeite 4 von 5 Wesselheideweg Sportplatz 7.487 2018 1.083.000 144,65 1,46 8,40 1 V + BKV Kleinspielfeld 1.215 2018 0,00 Andreas-Schönmüller- Anlage Sportplatz 5.828 2019 586.597 100,65 3,61 12,43 4 V + BKV Schwarz Rheindorf Sportplatz 7.133 2019 761.110 106,70 2,37 5,39 3 V + BKV Kleinspielfeld 1.305 2019 0,00 An der Josefshöhe Platz 1 8.136 2020 2.100.000 258,11 Kleinspielfeld 1.372 2020 0,00 Lengsdorf Kleinspielfeld 924 2019 229.713 248,61 1 V Altes Godesberger Stadion Sportplatz 5.828 2020 0,00 Kleinspielfeld 968 2020 0,00 * V=Verein BKV=Betriebssport Kreisverband DFB=DFB-StützpunktSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de