201402 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verkehrssituation Neubaugebiet Geislar (Auf der Rötschen/Liestraße
Kerndaten
- Nummer
- 201402
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 21.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 201402 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 01.07.2020 Bürgerantrag: Verkehrssituation Neubaugebiet Geislar (Auf der Rötschen/Liestraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Verkehrssituation im Neubaugebiet Geislar. Einzelheiten zu beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag und dem Schreiben vom 22.06.2020. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Sehr geehrte Frau Rosen, vielen Dank für Ihre Mail und die entsprechenden Hinweise. Hiermit beschweren wir uns noch einmal gem. § 24 GO NRW über die Verkehrssituation im Neubaugebiet Geislar West und an der Kreuzung Liestraße/ Niederkasseler Straße. Wir regen daher Folgendes an: 1. die zeitnahe Einführung verkehrsberuhigender Maßnahmen (etwa temporäre Bremsschwellen sowie das Aufstellen der Verkehrsschilder für den verkehrsberuhigten Bereich - StVO Anlage 3, Zeichen 325.1) im Neubaugebiet Geislar West noch VOR endgültiger Fertigstellung des Straßenausbaus sowie 2. die Erleichterung des Passierens der Kreuzung Liestraße/ Niederkasseler Straße für Fußgänger und Fahrradfahrer, etwa durch eine vorgeschriebene Geschwindigkeitsreduzierung von 70 auf 50 km/h sowie ggf. eine Ampelanlage oder aber den Ausbau des Trampelweges an der Unterführung entlang des Vilicher Bachs, sodass dieser auch für Fahrradfahrer passierbar wird. Bzgl. der Begründung unserer Anträge verweisen wir auf unser vorheriges postalisches Schreiben an den Oberbürgermeister und den Bezirksbürgermeister. Ergänzend merken wir zu der Passierbarkeit der Kreuzung Liestraße/ Niederkasseler Straße noch an, dass derzeit nicht einmal ein Fahrrad mit Fahrradanhänger auf die Verkehrsinsel passt. Zudem dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis dies auch für einige Kinder aus dem Neubaugebiet Geislar West der Schulweg zur weiterführenden Schule (z.B. Kardinal-Frings-Gymnasium) sein wird. Hinsichtlich der derzeitigen Bevölkerung des gesamtes Neubaugebietes Geislar West mit Kindern haben wir naturgemäß keine Statistik, allerdings können wir auf das Beispiel der Franz-Buchbender-Str. verweisen: In den dort derzeit zehn bewohnten Häusern wohnen insgesamt 20 Kinder, davon ist das älteste 10 Jahre alt. Wir bitten, diese Beschwerde und Anregung nach § 24 GO NRW in der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 11.08.2020 zu behandeln und werden von unserem Rederecht gerne Gebrauch machen. Sollte die Verwaltung in Vorbereitung der Sitzung am 11.08.2020 zu den Anträgen schriftlich Stellung nehmen, bitten wir darum, dass uns diese Stellungnahmen rechtzeitig zugesandt werden. Gerne sind wir auch gegenüber anderen Methoden, die den Verkehr im Neubaugebiet Geislar West und an der Kreuzung Liestraße/Niederkasseler Straße beruhigen, offen. Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4
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