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201402 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verkehrssituation Neubaugebiet Geislar (Auf der Rötschen/Liestraße

Nummer
201402
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
21.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.07.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 11.08.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,7 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201402-1 ST Bürgerantrag: Verkehrssituation Neubaugebiet Geislar (Auf der Rötschen/Liestraße

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Text anzeigen (3.005 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201402
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
01.07.2020
Bürgerantrag: Verkehrssituation Neubaugebiet
Geislar (Auf der Rötschen/Liestraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Verkehrssituation im Neubaugebiet Geislar.
Einzelheiten zu beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich
aus beigefügtem Bürgerantrag und dem Schreiben vom 22.06.2020.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4

Seite 2 von 4

Seite 3 von 4

Sehr geehrte Frau Rosen,
vielen Dank für Ihre Mail und die entsprechenden Hinweise.
Hiermit beschweren wir uns noch einmal gem. § 24 GO NRW über die Verkehrssituation im
Neubaugebiet Geislar West und an der Kreuzung Liestraße/ Niederkasseler Straße. Wir regen daher
Folgendes an:
1. die zeitnahe Einführung verkehrsberuhigender Maßnahmen (etwa temporäre
Bremsschwellen sowie das Aufstellen der Verkehrsschilder für den verkehrsberuhigten Bereich -
StVO Anlage 3, Zeichen 325.1) im Neubaugebiet Geislar West noch VOR endgültiger
Fertigstellung des Straßenausbaus
sowie
2. die Erleichterung des Passierens der Kreuzung Liestraße/ Niederkasseler Straße für
Fußgänger und Fahrradfahrer, etwa durch eine vorgeschriebene Geschwindigkeitsreduzierung
von 70 auf 50 km/h sowie ggf. eine Ampelanlage oder aber den Ausbau des Trampelweges an
der Unterführung entlang des Vilicher Bachs, sodass dieser auch für Fahrradfahrer passierbar wird.
Bzgl. der Begründung unserer Anträge verweisen wir auf unser vorheriges postalisches Schreiben
an den Oberbürgermeister und den Bezirksbürgermeister. Ergänzend merken wir zu der
Passierbarkeit der Kreuzung Liestraße/ Niederkasseler Straße noch an, dass derzeit nicht einmal
ein Fahrrad mit Fahrradanhänger auf die Verkehrsinsel passt. Zudem dürfte es nur eine Frage der
Zeit sein, bis dies auch für einige Kinder aus dem Neubaugebiet Geislar West der Schulweg zur
weiterführenden Schule (z.B. Kardinal-Frings-Gymnasium) sein wird. Hinsichtlich der derzeitigen
Bevölkerung des gesamtes Neubaugebietes Geislar West mit Kindern haben wir naturgemäß keine
Statistik, allerdings können wir auf das Beispiel der Franz-Buchbender-Str. verweisen: In den dort
derzeit zehn bewohnten Häusern wohnen insgesamt 20 Kinder, davon ist das älteste 10 Jahre
alt.
Wir bitten, diese Beschwerde und Anregung nach § 24 GO NRW in der Sitzung der
Bezirksvertretung Beuel am 11.08.2020 zu behandeln und werden von unserem Rederecht gerne
Gebrauch machen.
Sollte die Verwaltung in Vorbereitung der Sitzung am 11.08.2020 zu den Anträgen schriftlich
Stellung nehmen, bitten wir darum, dass uns diese Stellungnahmen rechtzeitig zugesandt werden.
Gerne sind wir auch gegenüber anderen Methoden, die den Verkehr im Neubaugebiet Geislar West
und an der Kreuzung Liestraße/Niederkasseler Straße beruhigen, offen.
Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4

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