201396 · Mitteilungsvorlage
Sachstand für den Bereich des Schwerbehindertenrechts gem. SGB IX (Schwerbehindertenausweise)
Kerndaten
- Nummer
- 201396
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201396 Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Sachstand für den Bereich des Schwerbehindertenrechts gem. SGB IX (Schwerbehindertenausweise) Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 19.08.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen am 11.02.2020 berichtete die Verwaltung den Ausschussmitgliedern mündlich über den aktuellen Sachstand und angedachte Maßnahmen zur organisatorischen Verbesserung der Arbeitsabläufe im Bereich des Schwerbehindertenrechts. Die Maßnahmen haben zum Ziel, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Bonner Bürgerinnen und Bürger spürbar zu senken. Schriftlich wurde dies zusätzlich über eine Mitteilungsvorlage (DS 200231) in den Ausschuss eingebracht. Die Politik bat die Verwaltung (DS 200192) nach sechs Monaten erneut über den aktuellen Stand zu berichten. Nach der personellen Aufstockung in der Sachbearbeitung im Bereich des Schwerbehindertenrechts im Januar 2020 und der Besetzung der vakanten Sachgebietsleitung Anfang Februar 2020 konnte mit der Aufarbeitung der enormen Rückstände begonnen werden. Wie die unten aufgeführte Grafik darstellt ist die Anzahl der bearbeiteten Fälle deutlich gestiegen. Im Gegensatz zum Januar wurden in allen Folgemonaten wesentlich mehr Anträge bearbeitet. Die leichten Rückgänge in Februar und April sind den Karnevals- bzw. Ostertagen (mehr arbeitsfreie Tage) geschuldet. Im Juni konnten krankheits- und urlaubsbedingt ebenfalls weniger Fälle bearbeitet werden.Seite 1 von 9 Seite 2 Die Grafik spiegelt die Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen des Schwerbehindertenrechts wieder, die zur Bearbeitung auch freiwillig Überstunden geleistet haben. Die Rückstände sind soweit abgearbeitet, dass aktuell bei den Erstanträgen und bei den Änderungsanträgen der Posteingang vom 1. Juli 2020 (Stand 17.07.2020) bearbeitet wird. Trotz dieser sehr erfreulichen Entwicklung wirkt der Verlauf der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Erst- und Änderungsanträge auf den ersten Blick nicht ganz so erfolgreich. Monat Erstanträge Änderungsanträge Januar 5,96 Monate 7,04 Monate Februar 5,73 Monate 7,25 Monate März 6,14 Monate 7,55 Monate April 5,93 Monate 7,39 Monate Mai 6,94 Monate 6,00 Monate Juni 5,93 Monate 6,57 Monate 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 Januar Februar März April Mai Juni Erstanträge Änderungsanträge Nachprüfungen Widersprüche Bearbeitete Fälle 2020Seite 2 von 9 Seite 3 Dies lässt sich allerdings durch weitergehende Erklärungen nachvollziehbar darstellen: Die gesteigerten Fallzahlen führen im Umkehrschluss dazu, dass viele Anträge, die aufgrund der personellen Engpässe einige Monate auf ihre Bearbeitung warten mussten, nun erstmals in die Statistik eingeflossen sind und damit einen negativen Effekt produziert haben. So lange die Rückstände nicht vollständig aufgearbeitet sind, können auch die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten nicht nachhaltig gesenkt werden. Allerdings bleibt weiterhin zu berücksichtigen, dass sich die reguläre Bearbeitungszeit zwischen 4-6 Monaten bewegen wird. Um dies zu verdeutlichen, beschreiben wir im Folgenden die Genese eines regulären, nicht besonders komplizierten Antrages und die damit verbundenen durchschnittlichen Bearbeitungszeiten bei den am Verfahren zu beteiligenden Stellen: 1. Antragstellung 2. Erfassung (ca. 2 bis 3 Wochen nach Eingang) 3. Anforderung der Unterlagen von Ärzten, ggf. Krankenhäusern und Krankenkassen (Wiedervorlage nach 4 Wochen, ggf. 1. Erinnerung und 2. Erinnerung nach 6 Wochen erforderlich) 4. Gutachtenerstellung (Rücklauf vom ärztlichen Dienst in Köln nach ca. 4-6 Wochen) 5. Bescheid (ca. 2-3 Wochen nach Rücklauf aus Köln) 6. Ausweiserstellung und Versand durch einen externen Dienstleister (ca. 4-8 Werktage) Dieses Ablaufschema verdeutlicht, dass die Bearbeitung, Bewertung und Bescheidung (im Regelfall) etwa 4,5 Monate in Anspruch nimmt. Diese Berechnung beinhaltet aber keine krankheits- oder urlaubsbedingten Ausfälle, unbesetzte Stellen oder andere organisatorische Hindernisse, die letztendlich aber für die Verlängerung der Bearbeitungszeiten verantwortlich sind. Insbesondere die Anforderung von Befundunterlagen ist ein wesentlicher Faktor, der die Bearbeitungszeiten unvorhersehbar verlängert. An dieser Stellschraube soll in den nächsten Monaten weiter gearbeitet werden (siehe „Kurzfristige Maßnahmen, Ziffern 3 und 7). An dieser Stelle muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Einwirkungsmöglichkeiten der Verwaltung bei externen Stellen wie Ärzten, Krankenhäusern, etc. sehr begrenzt und nicht immer von Erfolg gekrönt sind. Neben der klassischen Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen werden im Bereich des Schwerbehindertenrechts zusätzlich ca. 162 Nachuntersuchungen 90 Widersprüche 428 Ausweisverlängerungen 646 Beiblätter 9 Beschwerden und 1376 Beratungen monatlich bearbeitet bzw. durchgeführt.Seite 3 von 9 Seite 4 Hinzu kommt die Notwendigkeit der Einarbeitung der insgesamt 5 neuen Kolleginnen (inkl. Führung), die aufgrund der Breite des für die Bearbeitung eines Antrages auf einen Schwerbehindertenausweis notwendigen Fachwissens einige Monate in Anspruch nimmt. Trotzdem wird mit einem hohen Engagement und mit einer sehr hohen Einsatzbereitschaft von der Belegschaft an der Aufarbeitung der Anträge und weiteren Anliegen gearbeitet. Es darf an dieser Stelle auch nicht vergessen werden, dass die Hürden für die Anerkennung einer Schwerbehinderung gesetzlich nicht ohne Grund an sehr hohe Anforderungen geknüpft sind, die sich in der Sachbearbeitung wiederfinden müssen und die daher eine sehr hohe Sorgfaltspflicht erfordern, damit jede Antragsbearbeitung vollumfänglich und unter Einbeziehung aller Aspekte erfolgen kann. Dies nimmt grundsätzlich – auch bei Externen – Zeit in Anspruch. In der o.g. Mitteilungsvorlage (DS 200231) hat die Verwaltung mögliche Optimierungsmaßnahmen aufgelistet, die geprüft, bewertet und ggf. umgesetzt werden sollten. Hierzu möchte die Verwaltung den aktuellen Stand mitteilen. Kurzfristige Maßnahmen 1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen gemeinsam mit Führungskräften auf freiwilliger Basis, im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit, Überstunden ableisten, um die Rückstände in der Registratur und in der Sachbearbeitung aufzuarbeiten. Aktueller Stand: siehe oben 2. Darüber hinaus soll in der Registratur zukünftig eine Vorsortierung stattfinden. Vorgänge, die in einer relativ kurzen Zeit bearbeitet werden können, sollen direkt erledigt und nicht erst in den regulären Kreislauf zur Abarbeitung gegeben werden. Aktueller Stand: Grundsätzlich ist eine Vorsortierung bei der Masse der eingehenden Anträge schwierig. Ebenfalls kann durch eine kurze Durchsicht der Anträge inkl. der u. U. umfangreichen Unterlagen nur sehr schwierig ein verlässlicher Rückschluss auf die Komplexität der Angelegenheit gezogen werden. Folgende Prüfungen werden jedoch vorab getätigt: Bei Erstanträgen erfolgt eine direkte Zuordnung zu einem Sachbearbeiter, der für den Vorgang zuständig ist (siehe auch Ziffer 3.1). Sofern die eingereichten Unterlagen aussagekräftig genug sind (z.B. wenn eine Tumorformel vorliegt) wird der Vorgang direkt an den ärztlichen Dienst in Köln gesandt, ohne dass weitere Unterlagen von den behandelnden Ärzten angefordert werden müssen. Als weitere beschleunigende Maßnahme werden offensichtlich fehlende Unterlagen nunmehr auch telefonisch bzw. per E-Mail angefordert.Seite 4 von 9 Seite 5 3. Eine Kraft im Bereich des Schwerbehindertenrechts wird täglich die Erstanträge erfassen und versendet in diesem Arbeitsschritt direkt eine Eingangsbestätigung an den/die Antragsteller/in. Gleichzeitig soll die textliche Formulierung der Eingangsbestätigung dahingehend angepasst werden, die Bürger darauf hinzuweisen, dass die Ärzte/Einrichtungen angeschrieben werden und sie ggf. bei ihrem behandelnden Arzt anfragen, ob die Übersendung beschleunigt werden kann. Aktueller Stand: 3.1 Erstanträge: Zu allen Erstanträgen werden umgehend die Stammdaten durch die Registratur erfasst, so dass die Vorgänge für mögliche Auskünfte aufgefunden werden können. Weiterhin werden alle Erstanträge unmittelbar einem Sachbearbeiter zugeordnet und von diesem zeitnah bearbeitet. 3.2 Eingangsbestätigung: Coronabedingt enthielt die Eingangsbestätigung in den vergangenen Monaten bereits umfangreiche, von der Bezirksregierung Münster, vorgegebene Informationen, so dass weitere Hinweise nicht sinnvoll gewesen wären. Darüber hinaus wurde von der Bezirksregierung im April 2020 verfügt, dass die niedergelassenen Ärzte aufgrund der erwarteten Mehrbelastung durch Corona nicht zusätzlich durch Erinnerungen unter Druck gesetzt werden sollen (siehe Ziffer 7 der Mitteilungsvorlage). Die Formulierung ist allerdings nach Aufhebung der Regelungen durch das Land bzw. die Bezirksregierung zwischenzeitlich in die Eingangsbestätigung eingefügt worden. 4. Um den Beschwerden über die fehlende telefonische Erreichbarkeit entgegenzuwirken, soll die zentrale Telefonnummer zukünftig auf mehrere Kollegen verteilt werden und darüber hinaus bei einer besetzten Leitung eine Bandansage geschaltet werden. Die technische Machbarkeit wurde zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage geprüft. Aktueller Stand: Zu den telefonischen Sprechzeiten sind je nach Personaldecke bis zu 4 Sachbereiter*innen in einen telefonischen Sammelkreis eingeschaltet, so dass „bei Besetzt“ der nächste freie Ansprechpartner das Gespräch annimmt. Wenn alle Leitungen besetzt sind, wird für die Bürgerin/den Bürger eine Bandansage abgespielt.Seite 5 von 9 Seite 6 5. Während der Aufarbeitung der Rückstände soll eine einzelfallbezogene Betrachtung von Diagnosen stattfinden, so dass besonders dringende Fälle schwerkranker Menschen beschleunigt entschieden werden. Aktueller Stand: Sofern aus dem Antrag ersichtlich ist, dass es sich z.B. um eine schnell fortschreitende Erkrankung oder um einen Menschen im erwerbsfähigen Alter (zusätzliche Urlaubstage etc.) handelt, werden die Anträge vordringlich bearbeitet. Sofern mit dem Antrag bereits die Diagnose eines Arztes vorliegt und die Bemessung des GdB eindeutig ist, wird der Fall ebenfalls vorrangig bearbeitet. 6. Darüber hinaus wird ein wöchentliches Berichtswesen erstellt, um die Maßnahmen engmaschig evaluieren zu können. Aktueller Stand: Im alltäglichen Geschäft hat sich gezeigt, dass mit der Organisation sowie der Fallverteilung und –bearbeitung die Personalkapazitäten ausgeschöpft sind. Es wird jede Arbeitskraft in die Aufarbeitung der Rückstände investiert. Allerdings werden der Erfolg und die Entwicklung der Sachbearbeitung in einer monatlichen Statistik nachgehalten. Die Fallzahlen haben bisher zu keinen Beanstandungen geführt. Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird kontinuierlich an einer Prozessoptimierung gearbeitet, weil die Ideen der Kolleginnen und Kollegen aus dem aktiven Geschäft resultieren, aus dessen Erkenntnissen ein großer Nutzen gezogen werden kann. Vor allem auch, weil dort der direkte Bürgerkontakt vorhanden ist. 7. Die niedergelassenen Ärzte werden über die Kassenärztliche Vereinigung dringend gebeten, mit einer möglichst schnellen Bearbeitung zur Erleichterung des Alltags schwerkranker Menschen einen wichtigen Beitrag zu leisten. Aktueller Stand: Mit Verfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 23.03.2020 wurde geregelt, dass die niedergelassenen Ärzte nicht an ausstehende Befundberichte zu erinnern sind. Diese Regelung endete mit der Verfügung vom 4. Mai 2020. Bisher wurde dennoch von einer Versendung eines entsprechenden Schreibens abgesehen, da zunächst die Rückstände abzuarbeiten waren. Früher eingehende Befundberichte hätten das Verfahren nicht beschleunigt, da ältere Vorgänge zunächst abgearbeitet werden mussten. Aufgrund des aktuellen Bearbeitungsstand ist ein entsprechendes Schreiben nun sinnvoll und wird kurzfristig erstellt.Seite 6 von 9 Seite 7 Mittelfristige Maßnahmen 8. Bei der Sachbearbeitung soll zukünftig verschärft darauf geachtet werden, nur zwingend notwendige Befundunterlagen anzufordern. Anträge, die bisher befristet wurden, werden bis zur Abarbeitung der Rückstände unbefristet erteilt, wenn bei der Ersterteilung objektiv und belastbar erkennbar ist, dass die Behinderung entweder dauerhaft gleichbleibend oder sogar schlimmer wird. Hierzu wird eine verbindliche Handlungsanweisung erstellt werden, damit in solchen Fällen in der Sachbearbeitung das vorhandene Ermessen einheitlich angewandt wird. Aktueller Stand: 8.1 erforderliche Unterlagen: Es wurden in der Vergangenheit und auch aktuell nur die ausdrücklich erforderlichen Unterlagen angefordert. Es ist jedoch unbedingt erforderlich, die Befundberichte der Ärzte sehr sorgfältig und vollständig auszuwählen. Andernfalls kann bei nicht ausreichenden Unterlagen der ärztliche Dienst in Köln lediglich eine sog. unvollständige Stellungnahme fertigen, mit der Folge, dass der Vorgang zurückgesandt wird. Anschließend müssen weitere Unterlagen eingeholt und der Vorgang erneut nach Köln gesandt werden. Ebenfalls kann im Widerspruchs- und Klageverfahren eine nicht ausreichende Sachverhaltsaufklärung zu nachträglichen Gutachten und Kosten für die Kommune führen. Welche Unterlagen erforderlich sind, wird innerhalb der Sachgruppe regelmäßig kommuniziert und ggf. angepasst, so dass eine weitestgehend einheitliche Vorgehensweise gesichert ist. Auch die Art und Weise wie z.B. an Unterlagen erinnert wird, (z.B. telefonisch) wird laufend optimiert. 8.2 Befristung der Ausweise: In der Regel werden die Schwerbehindertenausweise unbefristet ausgestellt. Nur in Fällen, in denen z.B. der Heilungsverlauf abzuwarten ist oder bei Minderjährigen wird ein befristeter Ausweis erteilt, mit der Folge, dass vor Ablauf der Befristung eine Nachprüfung angestoßen wird. Sofern eine Nachprüfung aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht möglich war, wurde das Datum der Nachprüfung nach hinten verschoben. Aktuell können die Nachprüfungen wieder zeitnah durchgeführt werden. Weitergehende Regelungen zur Erstellung von unbefristeten Ausweisen sind nicht möglich, da laut § 152 Abs. 5 SGB IX die Gültigkeitsdauer eines Schwerbehindertenausweises befristet werden soll.Seite 7 von 9 Seite 8 9. Ebenfalls wird geklärt, ob es rechtlich zulässig ist und welche Kosten entstehen könnten, wenn die für die Bescheiderteilung notwendigen medizinischen Gutachten zukünftig ergänzend oder alternativ zum Medizinischen Dienst durch beauftragte niedergelassene Ärzte erstellt werden würden. Hiervon verspricht sich die Verwaltung ebenfalls eine Verkürzung der Bearbeitungszeit für einen Antrag. Aktueller Stand: Im Rhein-Sieg-Kreis (exemplarisch) werden die Gutachten ausschließlich von niedergelassenen Ärzten erstellt. Die Vergabe der Leistung erfolgte durch ein förmliches Ausschreibungsverfahren im Ärzteblatt. Das Rechnungsprüfungsamt sowie die kommunalen Gremien wurden an diesem Verfahren beteiligt. Rund 30 Ärzte sind daraufhin als sogenannte „Außengutachter“ verpflichtet worden. Darüber hinaus sind weitere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen betraut worden. Die Erfahrungen im Rhein-Sieg-Kreis zeigen, dass die Bearbeitung zwar schneller erfolgt, aber die Kommune die Kalkulation, die Abrechnung und die Qualitätssicherung eigenverantwortlich wahrnehmen muss; in Bonn übernimmt diese Aufgabe der ärztliche Dienst in Köln. Insbesondere die Qualitätssicherung erfordert nach Rücksprache mit der Sachgebietsleitung im Rhein-Sieg-Kreis enorme personelle Ressourcen bei der Verwaltung. Daher wird eine Umstellung des aktuellen Verfahrens derzeit als nicht sinnvoll oder ressourcenschonender bewertet. Langfristige Maßnahmen 10. Die E-Akte sollte sobald wie möglich eingeführt werden, um den erheblichen Aktenbestand zu reduzieren und die einzelnen aufwendigen Arbeitsschritte der Registratur abzuschaffen und die vorhandenen Arbeitsressourcen anderweitig einzusetzen. Zudem müssten Handakten nicht mehr durch die Registratur vorbereitet und geholt werden, da diese digital jederzeit einsehbar wären. Dies würde die telefonische Auskunft und den Bürgerservice vor Ort verbessern, weil jeder Mitarbeiter, jederzeit auf die Akten zugreifen könnte, ohne diese zu suchen oder ggf. erst aus dem Archiv holen zu müssen. Aktueller Stand: Ende Juni hat die Verwaltung mit der Bezirksregierung Münster, die für den Bereich des Schwerbehindertenrechts in NRW zuständig ist, vereinbart, dass die Stadt Bonn ab 01.01.2022 auf die elektronische Aktenführung umgestellt wird. Dies vereinfacht einige Prozessschritte und soll durch eine neue Anbindung der externen Dienstleister (wie ärtzlicher Dienst, etc.) zu einer zeitlichen Optimierung führen. Darüber hinaus werden mit dieser Maßnahme personelle Kapazitäten in der Registratur geschaffen, die bisher nicht vorhanden waren und die die Arbeitsabläufe effizient begleiten und dieSeite 8 von 9 Seite 9 Bürgerfreundlichkeit, die Serviceorientierung und sowohl die Qualität wie Quantität der Antragsbearbeitung nochmals beeinflussen kann. Fazit Die für die Bearbeitung der Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis zuständige Sachgruppe hat die Rückstände teilweise aufarbeiten können. An dieser Stelle muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass mit der Bearbeitung der Posteingänge von Anfang Juli noch kein Abschluss der Rückstandsbearbeitung angenommen werden darf. Denn mit der Erfassung und Erstbearbeitung der Anträge sind noch nicht alle erforderlichen Verfahrensschritte vollzogen. Trotzdem befindet sich der Prozess auf einem positiven Weg. Dafür spricht auch der Vergleich der Fallzahlen für bearbeitete Vorgänge und der Anzahl von Posteingängen auf Monatssicht. Hier können wir mittlerweile eine Entwicklung verzeichnen, die aufzeigt, dass mehr Fälle abgearbeitet werden, als eingehen. So dass aktuell von einer Normalisierung der Bearbeitungszeiten in der Zukunft ausgegangen werden kann. Darüber hinaus verzeichnen wir im Bereich des Schwerbehindertenrechts spürbar weniger Beschwerden, so dass auch dieser Indikator dafürspricht, dass sich die Lage nach und nach entspannt. Anlage/n KeineSeite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de