201388 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Kanalsanierungsarbeiten Auf der Kaiserfuhr
Kerndaten
- Nummer
- 201388
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 20.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner in der Straße Auf der Kaiserfuhr in Bonn Kanalsanierungsarbeiten Auf der Kaiserfuhr Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Jahr investiert die Stadt Bonn etwa 20 Millionen Euro in den umweltgerechten Ausbau des Kanalnetzes. Davon profitiert auch die Straße Auf der Kaiserfuhr mit einer Kanalsanierung. Das Tiefbauamt der Stadt Bonn lässt die Sanierung grabenlos im Schlauchliningverfahren ausführen. Die Sanierungsarbeiten an den Schächten und an den Sinkkastenleitungen sind in offener Bauweise vorgesehen. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt. Die Sanierungsabschnitte sind wie folgt aufgeteilt: Abschnitt 1: Von Haus-Nr. 16 bis Im Ellig Abschnitt 2: Von Haus-Nr. 30 bis Haus-Nr. 33 Der Baubeginn ist für den 03. August 2020 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09. November 2017 unter DS-Nummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts durchgeführt. Es handelt sich um die im Abwasserbeseitigungskonzept unter der ABK-Nummer 184009 aufgeführte Maßnahme. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Sanierungsarbeiten sind Teilsperrungen im Fahrbahn- und Gehwegbereich erforderlich. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Straßenausbaubeiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der von der Straße Auf der Kaiserfuhr erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.Seite 1 von 2 Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Straßenausbaubeiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Straßenausbaubeiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt: 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwie- gend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR) 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwie- gend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR) 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR) 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR) Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende September 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E André Branquinho, Telefon 0228 - 77 22 66 andre.branquinho@bonn.de Alle Fragen zu den Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt Straßenausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C Franz Manfred Büchel, Telefon 0228 - 77 36 30 franz.buechel@bonn.de Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu er- ledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Juli 2020 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de