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201385-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Nachhaltiges Regenwassermanagement

Nummer
201385-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201385 Nachhaltiges Regenwassermanagement

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201385-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Nachhaltiges Regenwassermanagement
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Fragestellung
Welche Überlegungen, Initiativen oder Testbetrieb gibt es seitens der
Stadtverwaltung, für Stadt und Region ein nachhaltiges
Regenwassermanagement einzuführen und hierfür insbesondere
großvolumige Zisternen oder andere Wasservorratsbehälter zu errichten?
Stellungnahme
Ein nachhaltiges, gemeinsames und umfassendes Regenwassermanagement
für die Stadt Bonn und die Region gibt es bisher nicht. Bislang sind eher die
negativen Auswirkungen von Starkregenereignissen und deren Verhinderung
bzw. Abmilderung auch aufgrund der kurzen Wiederkehrzeiten dieser
Ereignisse in den vergangenen Jahren in den Fokus gerückt und mit
zahlreichen Maßnahmen bearbeitet worden. Das Thema
Regenwassermanagement ist in Bonn derzeit noch eher in Einzelprojekten
angesiedelt.
Insbesondere, wenn es um bauliche Maßnahmen zum
Regenwassermanagement geht, ist zu bedenken, dass ein Bau und Betrieb
von großvolumigen Zisternen bzw. Vorratsspeichern in kommunaler
Verantwortung kaum sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als auch aus
Platzmangel umsetzbar ist.
Mangelnde Flächenverfügbarkeit
Entsprechende Flächen in kommunalem Eigentum, die eine sinnvolle und
effiziente Umsetzung gewährleisten, sind innerhalb des Stadtgebietes kaum
vorhanden. Die wenigen kommunalen Flächen unterliegen zudem meist
unterschiedlichsten Nutzungsinteressen. Beispielsweise stellen Straßen und
Plätze einen erheblichen Anteil der abflussrelevanten Flächen dar. Ob hier eine
Entsiegelung sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei sind ein
möglicher erhöhter Unterhaltungsaufwand, Aspekte der Barrierefreiheit und
Umweltbelange zu beachten.
Kapazitäten im KanalnetzSeite 1 von 3

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Für die Schaffung sehr großvolumiger Becken und Kanäle fehlen ausreichend
große Flächen. Ebenso führen Bau und Unterhaltung solch großer Becken und
Kanalstauräume wirtschaftlich sowie betriebstechnisch zu erheblichem
Aufwand.
Nichtsdestotrotz wurden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in den
letzten Jahrzenten zahlreiche Volumina im Kanalnetz (Rückhaltebecken bzw.
große Kanalstauräume) geschaffen.
Angemerkt sei, dass die Schaffung von Stauräumen im Kanalnetz i.d.R. durch
Straßenausbaubeiträge und die Unterhaltung durch Abwassergebühren zu
finanzieren ist.
Beiträge für nachhaltiges Regenwassermanagement
Ansetzen muss ein nachhaltiges Management bereits im kleinräumigen
Maßstab im städtischen Raum, nämlich dort, wo Regenwasser auf Flächen
gesammelt werden kann.
Dies bedeutet i. d. R. Maßnahmen auf privaten Grundstücken in Eigenvorsorge,
die aber zumeist durch nachträgliche Planung schwer umsetzbar sind.
Für geplante Neubaugebiete werden bereits frühzeitig die Möglichkeiten für
Versickerung und Rückhaltung nach entsprechenden Vorgaben des
Tiefbauamts untersucht. Seit einigen Jahren muss bei jedem Neubaugebiet der
Nachweis erbracht werden, dass verbindlich innerhalb des Gebietes ein
ausreichendes Speichervolumen für Starkregenereignisse geschaffen wird. So
sind einige Niederschlagswasserversickerungsanlagen derzeit in Planung bzw.
bereits erstellt. Zu nennen sind hier u. a. der WohnPark II in Vilich-Müldorf, das
Neubaugebiet „Am Hölder“ oder am Quellenweg in Ippendorf.
Damit auch im Bestand das Risiko einer Überflutung rechtzeitig bekannt ist und
eine private Vorsorge erfolgen kann, hat das Tiefbauamt für das gesamte
Stadtgebiet entsprechende Untersuchungen durchführen lassen und die
Ergebnisse in Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten für die Bevölkerung
online veröffentlicht.
Im öffentlichen Raum sind es überwiegend größere Grünflächen, die bei
entsprechender Topographie als Speicherraum für Extremereignisse genutzt
werden könnten. So wird derzeit u. a. in Beuel-Limperich ein entsprechendes
Projekt konkret geplant. Auch die Anlage von Rückhaltebecken, wie zuletzt in
einem Neubaugebiet in Niederholtorf, sind praktizierte Vorsorgeprojekte.
Wasser hat eine tragende Rolle in der Stadtgestaltung und Stadtentwicklung.
Über wassersensitive Planungen lassen sich drängende Aufgaben aus
Klimaanpassungsmaßnahmen wirkungsvoll umsetzen. Die Vernetzung von
Grünzügen und Wasserachsen, temperaturregulierende Wasserflächen,
dezentrale Puffer- und Speicherräume zum Rückhalt von Starkregen, die
Gestaltung von urbaner Landschaft mit der Bewirtschaftung von Regenwasser
sind elementare Bestandteile in der ökologischen Stadtentwicklung und der
Anpassung und Minderung der Klimawandelfolgen. Integrale Planungen nutzen
die Chancen der Gestaltung mit Wasser und minimieren Risiken und
Belastungen wie Starkregen und Hitzeperioden aus dem Klimawandel.
Für eine zukunftsorientierte Entwicklung sollte künftig bei der Ausweisung von
Siedlungsflächen die Freiraumplanung mehr Gewicht bekommen. Mit den
Fachämtern wird hierbei im Zusammenhang mit einemSeite 2 von 3

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Regenwassermanagement u. a. auf ausreichende Flächenverfügbarkeit für
Fließgewässer, Wasserrückhaltung (Bachhochwasser, Starkregen) sowie
Notwasserwege zu achten sein. Eine multifunktionale Flächennutzung kann
dabei auch eine dezentrale Regenwasserspeicherung beinhalten.
Für die verwaltungsinterne Vernetzung als auch um entsprechende
Informationen für die Bürgerschaft bereit zu stellen, wurde im Tiefbauamt eine
Stabsstelle für Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement geschaffen.
Diese vertritt auch das Tiefbauamt bei der Erstellung von Konzepten, wie
künftige Niederschlagsentwässerungen ortsnah über Versickerung,
Zwischenspeicherung und Verdunstung erfolgen können. Solche
Schwammstadtkonzepte bedeuten vor allem mehr dezentrale Versickerung von
Regenwasser, eine Reduzierung der Flächenversiegelung und ausreichend
grüne Infrastruktur (bevorzugt Bäume, Dach-/Fassadenbegrünungen).
Auf nachfolgende Aktivitäten und Anreize im Zusammenhang mit der
Fragestellung wird hingewiesen:
 Fachamtsübergreifende Arbeitsgruppe mikroklimatische Förderung von
Kleinstflächen (Entsiegelung, Versickerung), Federführung:
Klimaleitstelle, DS-Nr. 1912296
 Beratungs- und Förderprogramm Begrünung, DS-Nr. 201342
 Reduzierung der Niederschlagswassergebühr nach der
Kanalabgabensatzung der Stadt Bonn bei der Begrünung von Dächern
in Abhängigkeit vom Abflussbeiwert bis zu maximal 50%
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de