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201379-1 · Mitteilungsvorlage

Mittel für Sondermaßnahmen der Bezirksvertretung Hardtberg 2019/2020 (sogen. „Feuerwehrtopf“)

Nummer
201379-1
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 08.12.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201379 Mittel für Sondermaßnahmen der Bezirksvertretung Hardtberg 2019/2020 (sogen. „Feuerwehrtopf“)

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201379-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Mittel für Sondermaßnahmen der Bezirksvertretung
Hardtberg 2019/2020 (sogen. „Feuerwehrtopf“)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilung:
Die in der Sitzung vom 11.9.2018 (DS-Nr. 1811329AA4) beschlossene
Maßnahmen, die Freifläche an der Mehrzweckhalle Duisdorf mit
Rasengittersteinen zu belegen und die Stützmauer zum angrenzenden
Grundstück der St. Rochus-Kirchengemeinde zu befestigen und dies aus dem
Ansatz für Sondermaßnahmen der BV Hardtberg („Feuerwehrtopf“) in Höhe
von 40.000 € bis Ende 2020 zu finanzieren ist aus den unten aufgeführten
Gründen nicht möglich.
Möglich bis Ende 2020 ist eine Umsetzung der in einem Antrag 191091 vom
28.1.2020 ebenfalls gewünschten Maßnahmen an der Schmitthalle, hier die
Verbesserung der Außenbeleuchtung (Kosten ca. 5.000 €) und die Installation
einer Fahrradabstellanlage (Kosten ca. 8.000 bis 10.000 €).
Die Verwaltung wurde zur Schmitthalle gemäß Antrag 191091 zur BV
Hardtberg am 28.1.2020 gebeten, zu prüfen und mitzuteilen, ob und unter
welchen Voraussetzungen und Kosten
1.) die Außenbeleuchtung der Schmitthalle und des angrenzenden
Parkbereichs verbessert werden kann:
Im Bereich des befestigten Parkplatzes und entlang der Hallenumfahrt befinden
sich bereits Straßenleuchten. Diese können an der westlichen Hallenseite
durch Strahler ergänzt werden. Für die Installation von 2 Leuchten sind 5.000,-
Euro zu veranschlagen .
2.) im Parkbereich eine Fahrradabstellanlage mit einem erhöhten
Sicherheitsstandard installiert werden kann:
Die Anzahl der bestehenden Fahrradständer liegt deutlich unterhalb
empfohlener Richtwerte. Für eine Erweiterung geeignet ist der westliche Teil
des Vorplatzes, der gut einsichtig ist und sich in unmittelbarer Nähe zum
Haupteingang befindet.
Das vor Ort bereits vorhandene Reihensystem mit Hoch-Tief-Fahrradständer
der Fa. Orion Typ Beta entspricht weitestgehend den Anforderungen des
ADFC. Gemäß der Einschätzung des ADFC ermöglichen einfache Anlehnbügel
zwar ebenfalls ein sicheres Ansperren, können aber nicht verhindern, dass ein
nicht angesperrtes Fahrrad umfallen oder wegrollen kann. ReihenanlagenSeite 1 von 3

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nutzen den verfügbaren Platz besser aus. Alternativ könnten auch
Fahrradbügel aufgestellt werden, die neben dem erhöhten Platzbedarf mit
einem höherem Kostenaufwand verbunden sind. Die Kosten für ca. 40
zusätzliche Fahrradstellplätze belaufen sich je nach System auf 8.000 bis
10.000 €.
"Geschlossene Systeme" mit einem „höheren Sicherheitsstandard“ sind für
Veranstaltungshallen grundsätzlich nicht geeignet.
3.) wann die als Parkraum genutzte Freifläche neben der Schmitthalle, wie
bereits beschlossen, mit Rasengittersteinen befestigt wird:
Auf Grundlage des bestehenden Beschlusses ist die Umsetzung der
Maßnahme konzeptionell, bautechnisch und finanziell unter Berücksichtigung
baurechtlicher Festsetzungen von der Verwaltung geprüft worden.
Unabhängig von der Ausführungsart ist der "Feuerwehrtopf"
für„Sondermaßnahmen der Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg“ in Höhe von
ca. 40.000 € nicht ansatzweise ausreichend.
Das oberflächlich eingebaute Material, dass im Rahmen eines
Baugrundgutachtes untersucht worden ist, ist weder für Rasengittersteine, noch
für andere Materialien (Asphalt, Pflaster) hinsichtlich Wasserdurchlässigkeit
und Froststabilität als Unterbau geeignet. Dieses müsste daher ausgetauscht
werden. Darüber hinaus sind Rasengittersteine als Befestigung dieser relativ
großen Fläche nicht geeignet. Rasengittersteine stellen für insbesondere für
körperlich eingeschränkte Menschen und in Bezug auf verschiedenes
Schuhwerk eine Stolpergefahr ("Knöchelbrecher")dar und sind auch nur
beschränkt barrierefrei.
Wenn eine Befestigung erfolgen sollte, wird deshalb eine Asphaltierung der
Fahrspuren und eine Ausführung der Stellplätze in wasserdurchlässiger
Bauweise (z.B. Schotterrasen oder Fugenpflaster) vorgeschlagen. Aufgrund
des ungünstigen, nicht rechtwinkligen Zuschnitts der Fläche könnten so ca. 50
Stellplätze entstehen.
Berücksichtigt ist hierbei auch der Erhalt der Bäume in Richtung
Kirchengelände. Die Gesamtkosten belaufen sich bei der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Variante auf ca. 300.000 € einschl. Planungskosten und
Beleuchtung. Unabhängig von den zuvor beschrieben Nachteilen bei einer
Ausführung mit Rasengittersteinen würden Kosten in Höhe von ca. 210.000 €
entstehen. Zu berücksichtigen ist, dass bei der Schaffung eines attraktiven
Parkraumes unmittelbar neben dem heute bereits bewirtschafteten
gepflasterten Parkplatz auch für die neuen Flächen eine
Parkraumbewirtschaftung vorzunehmen wäre.
4.) die Abstützmauer zwischen Freifläche und dem angrenzenden
Bereich der Rochuskirche saniert wird.
Mit der Sanierung der vorhandenen Stützmauer ist seitens der Verwaltung der
Erhalt der vorhandenen Bäume beabsichtigt, eine Erneuerung der Stützmauer
an gleicher Stelle ist daher nicht möglich.
Die Verwaltung hat bereits ein erstes Gespräch mit der Kirchengemeinde
geführt und den Vorschlag unterbreitet, eine neue Stützwand (z.B. als Gabione
ausgeführt) vor der bestehenden Stützmauer zu errichten, die dann auf demSeite 2 von 3

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Grundstück der Kirche steht. Es wird nunmehr eine konkrete Planung
einschließlich statischer Berechnung erstellt, welche der Kirchengemeinde zur
Entscheidung vorgelegt wird. Sobald die Zustimmung vorliegt, müssen noch die
vertraglichen Nutzungsrechte geklärt und fixiert werden. Sobald alle
vertraglichen Angelegenheiten abgestimmt sind, kann mit der Ausschreibung
der Leistungen
begonnen werden.
5.)Ausbau des Durchgangs zwischen Rosenhain und Spielplatz am
Nelkenweg mit Rasengittersteinen
Von einem Ausbau der verbindenden Grünfläche mit Rasengittersteinen zur
‚Verbesserung der Verkehrssicherheit‘ rät die Verwaltung ebenfalls dringlichst
ab, da Rasengittersteine - wie oben bereits erläutert - dafür bekannt sind, als
‚Knöchelbrecher‘ zu fungieren.
Der Grund ist, dass sich der Boden durch die Nutzung setzt bzw. abträgt und
so kein sicherer Tritt mehr möglich ist. Des Weiteren ist diese Form des
Ausbaus nicht Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl geeignet und es wird somit
die Barrierefreiheit eingeschränkt.
Die aktuelle Form des Trampelpfades entspricht in ihrer Verkehrssicherheit der,
eines Weges in wassergebundener Bauweise, bei der die Ränder
beigewachsen sind.
Es wird geraten, auf den Ausbau zu verzichten.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de