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201374 · Beschlussvorlage: Einleitung

Erweiterung des Skatepark Bonn um den 2. Bauabschnitt auf der Fläche der ehemaligen Jugendverkehrsschule, Landgrabenweg 150

Nummer
201374
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
23.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Anhörung
  3. Sitzung des Sportausschusses 20.08.2020 Anhörung
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
201374
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Erweiterung des Skatepark Bonn um den 2.
Bauabschnitt auf der Fläche der ehemaligen
Jugendverkehrsschule, Landgrabenweg 150
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Anhörung
Sportausschuss 20.08.2020 Anhörung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Entwurfsplanung für die
Erweiterung des Skateparks Bonn auf dem Gelände der ehemaligen
Jugendverkehrsschule um den 2. Bauabschnitt mit der Errichtung zweier
Skate-Bowls fortzuführen und vorbehaltlich der Baugenehmigung
umzusetzen.
2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erweiterung des Skateparks Bonn
um den 2. Bauabschnitt Fördermittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm
zur Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020/2021
des Landes NRW zu beantragen.
Begründung
Auf Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 9.11.2017 (DS: 1712606) hatte
die Verwaltung das Gelände der ehemaligen Jugendverkehrsschule dem
Verein SubCulture e.V. zur Errichtung eines Skateparks überlassen. Es war
vorgesehen, dass ein attraktiver Park für verschiedene Trend- und Fun-
Sportarten in mehreren Bauabschnitten entstehen sollte. Im August 2018 wurde
der erste Bauabschnitt „Street“ fertiggestellt und der Skatepark eröffnet. Die
Finanzierung der Kosten in Höhe von 340.000 € für den ersten Bauabschnitt in
einer Größe von 900 m² wurde aus einem Eigenanteil des Vereins in Höhe von
70.000 € und einem Investitionskostenzuschuss der Stadt Bonn in Höhe von
270.000 € finanziert.
Der Verein SubCulture e.V. betreibt den Skatepark seitdem und öffnet ihn nicht
nur für Vereinsmitglieder, sondern für alle interessierten Nutzerinnen und
Nutzer.Seite 1 von 4

Seite 2
Die Anlage hat sich als außerordentlich beliebte Sporteinrichtung erwiesen und
schließt in Bonn eine große Lücke im Skatesport. Mit dem Verein SubCulture
ist es gelungen, die wachsende Sportart auch in Bonn stärker zu etablieren und
den Bereich der ehemaligen Jugendverkehrsschule im Freizeitpark Rheinaue
deutlich aufzuwerten. Kinder, Jugendliche und Erwachsene Fans des
Skatesports finden hier eine attraktive Sportfläche und ein interessantes
Angebot des Vereins. Dazu gehört zum Beispiel das Skate-College, in dem der
Verein Skatekurse für Anfänger und Fortgeschrittene ab 8 Jahren anbietet.
Um den Genehmigungsauflagen zum 1. Bauabschnitt gerecht zu werden,
werden noch die erforderlichen 50 Fahrradabstellplätze installiert.
Bereits in der ursprünglichen Planung und Beschlussfassung war vorgesehen,
dass der Skatepark nach einigen Jahren erweitert werden soll. Für den 2.
Bauabschnitt hat die Verwaltung nun eine Entwurfsplanung in Auftrag gegeben
(Anlage). Diese sieht die Gestaltung der restlichen Fläche in zwei Skate Bowls
vor. Diese Planung soll nicht zuletzt wegen der öffentlichen Nutzung in
Verantwortung des Sport- und Bäderamtes baulich umgesetzt und die
Entwicklung des Skateparks Bonn damit abgeschlossen werden.
Die in Betonbauweise gestalteten Flächen von ca. 700 m² werden über je eine
neue Rigole vor Ort in den anstehenden Kies-Untergrund entwässert.
Die Kosten für die Erweiterung der Anlage wurden im vorgelegten Entwurf
durch das Büro Ralf Maier- Landschaftsarchitektur, Köln ermittelt und betragen
insgesamt 355.000 € brutto. Zusätzlich hat sich SubCulture e.V. verpflichtet,
Eigenleistungen in Höhe von ca. 30.000 € fristgerecht zu erbringen.
Planungskosten:
Die Planungskosten belaufen sich gemäß der Kostenermittlung auf etwa
90.000 € brutto
Finanzierung:
Mittel stehen im Haushalt des Sport- und Bäderamtes bei der Pauschale
Sportstätten zur Verfügung, wobei auf Haushaltsreste des Vorjahres
zugegriffen wird. Für die Maßnahme wird die Verwaltung Fördermittel des
Landes NRW aus dem Sonderinvestitionsprogramm zur Förderung der
Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020/2021 beantragen.
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
TeilnahmewettbewerbSeite 2 von 4

Seite 3
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
52-xxxxxx x VOB UVgO VgV 2020/2021 355.000 EUR
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.08.01 Sportplätze und -aussenanlagen 78.5300 55208019000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein x ja nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
1 Plan Bonn Skatepark (öffentlich)Seite 3 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de