201374 · Beschlussvorlage: Einleitung
Erweiterung des Skatepark Bonn um den 2. Bauabschnitt auf der Fläche der ehemaligen Jugendverkehrsschule, Landgrabenweg 150
Kerndaten
- Nummer
- 201374
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 23.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Sportausschusses Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 201374 Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Erweiterung des Skatepark Bonn um den 2. Bauabschnitt auf der Fläche der ehemaligen Jugendverkehrsschule, Landgrabenweg 150 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Anhörung Sportausschuss 20.08.2020 Anhörung Rat 01.09.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Entwurfsplanung für die Erweiterung des Skateparks Bonn auf dem Gelände der ehemaligen Jugendverkehrsschule um den 2. Bauabschnitt mit der Errichtung zweier Skate-Bowls fortzuführen und vorbehaltlich der Baugenehmigung umzusetzen. 2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erweiterung des Skateparks Bonn um den 2. Bauabschnitt Fördermittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020/2021 des Landes NRW zu beantragen. Begründung Auf Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 9.11.2017 (DS: 1712606) hatte die Verwaltung das Gelände der ehemaligen Jugendverkehrsschule dem Verein SubCulture e.V. zur Errichtung eines Skateparks überlassen. Es war vorgesehen, dass ein attraktiver Park für verschiedene Trend- und Fun- Sportarten in mehreren Bauabschnitten entstehen sollte. Im August 2018 wurde der erste Bauabschnitt „Street“ fertiggestellt und der Skatepark eröffnet. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 340.000 € für den ersten Bauabschnitt in einer Größe von 900 m² wurde aus einem Eigenanteil des Vereins in Höhe von 70.000 € und einem Investitionskostenzuschuss der Stadt Bonn in Höhe von 270.000 € finanziert. Der Verein SubCulture e.V. betreibt den Skatepark seitdem und öffnet ihn nicht nur für Vereinsmitglieder, sondern für alle interessierten Nutzerinnen und Nutzer.Seite 1 von 4 Seite 2 Die Anlage hat sich als außerordentlich beliebte Sporteinrichtung erwiesen und schließt in Bonn eine große Lücke im Skatesport. Mit dem Verein SubCulture ist es gelungen, die wachsende Sportart auch in Bonn stärker zu etablieren und den Bereich der ehemaligen Jugendverkehrsschule im Freizeitpark Rheinaue deutlich aufzuwerten. Kinder, Jugendliche und Erwachsene Fans des Skatesports finden hier eine attraktive Sportfläche und ein interessantes Angebot des Vereins. Dazu gehört zum Beispiel das Skate-College, in dem der Verein Skatekurse für Anfänger und Fortgeschrittene ab 8 Jahren anbietet. Um den Genehmigungsauflagen zum 1. Bauabschnitt gerecht zu werden, werden noch die erforderlichen 50 Fahrradabstellplätze installiert. Bereits in der ursprünglichen Planung und Beschlussfassung war vorgesehen, dass der Skatepark nach einigen Jahren erweitert werden soll. Für den 2. Bauabschnitt hat die Verwaltung nun eine Entwurfsplanung in Auftrag gegeben (Anlage). Diese sieht die Gestaltung der restlichen Fläche in zwei Skate Bowls vor. Diese Planung soll nicht zuletzt wegen der öffentlichen Nutzung in Verantwortung des Sport- und Bäderamtes baulich umgesetzt und die Entwicklung des Skateparks Bonn damit abgeschlossen werden. Die in Betonbauweise gestalteten Flächen von ca. 700 m² werden über je eine neue Rigole vor Ort in den anstehenden Kies-Untergrund entwässert. Die Kosten für die Erweiterung der Anlage wurden im vorgelegten Entwurf durch das Büro Ralf Maier- Landschaftsarchitektur, Köln ermittelt und betragen insgesamt 355.000 € brutto. Zusätzlich hat sich SubCulture e.V. verpflichtet, Eigenleistungen in Höhe von ca. 30.000 € fristgerecht zu erbringen. Planungskosten: Die Planungskosten belaufen sich gemäß der Kostenermittlung auf etwa 90.000 € brutto Finanzierung: Mittel stehen im Haushalt des Sport- und Bäderamtes bei der Pauschale Sportstätten zur Verfügung, wobei auf Haushaltsreste des Vorjahres zugegriffen wird. Für die Maßnahme wird die Verwaltung Fördermittel des Landes NRW aus dem Sonderinvestitionsprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020/2021 beantragen. Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem TeilnahmewettbewerbSeite 2 von 4 Seite 3 Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 52-xxxxxx x VOB UVgO VgV 2020/2021 355.000 EUR Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.08.01 Sportplätze und -aussenanlagen 78.5300 55208019000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein x ja nein x freigegeben vorgesehen Anlage/n 1 Plan Bonn Skatepark (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de