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201373-1 AA · Änderungsantrag

Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen) Antrag zur Vorlage 201373

Nummer
201373-1 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 201373 Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035 (weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen)

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Änderungsantrag
öffentlich
201373-1 AA
Antragsteller/in:
Elisabeth Struwe
Hans Friedrich Rosendahl
Allianz für Bonn
17.08.2020
Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035
(weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss
200016 – Klimanotstand und Umsetzung
Klimamaßnahmen)
Antrag zur Vorlage 201373
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Entscheidung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Zum Erreichen des vorgegebenen Ziels der Klimaneutralität für die
kommunalen Einrichtungen bis 2035 wird ein externes Büro zur
Bestandsaufnahme der Treibhausgasemissionen nicht beauftragt,
sondern die bereits vorhandene städtische Bilanz der CO2-Emission wird
als Basis für konkrete Maßnahmen eingesetzt.
2. Die eingesparten Mittel für eine externe Beauftragung in Höhe von
120.000 € werden für Photovoltaikanlagen auf städtischen
Liegenschaften verwandt.
Begründung
Um eine Minderung der CO2-Emission durch städtische Einrichtungen zu
erreichen, fehlt es nicht an Erkenntnissen, wo die Probleme (z.B. veraltete
Heizungssysteme, undichte Fenster) liegen und welche Maßnahmen (z.B.
Photovoltaik, Solarthermie, Gebäudeisolierung) erforderlich sind, sondern es
fehlen die finanziellen Mitteln hierzu.
Eine Bestandsaufnahme der CO2- Emission aufgrund des Energieverbrauchs
der kommunalen Einrichtungen existiert bereits. Das in der Beschlussvorlage
201373 geforderte externe Gutachten in Höhe von 120.000 € soll darüber
hinaus noch Emissionen aus den Bereichen Beschaffung, Mobilität bei
Dienstreisen und Veranstaltungen untersuchen. Dass auch diese Bereiche
Energie verbrauchen, versteht sich von selbst. Eine Quantifizierung durch eine
externe Bestandsaufnahme ist allenfalls interessant aber nicht notwendig, um
die Aspekte der Umwelt und vor allem den CO2-Ausstoß auch bei Beschaffung,
Mobilität und Veranstaltungen zu berücksichtigen.Seite 1 von 2

Seite 2
Letztendlich sollten auch angesichts der kommunalen Verschuldung und der
Mindereinnahmen in diesem Jahr finanzielle Mittel nicht für ein Gutachten
ausgegeben werden, das nicht unbedingt nötig ist, sondern sie sollten
sinnvoller direkt in Maßnahmen zur CO2-Minderung eingesetzt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de