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201372 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verdichtung der Wohnbebauung auf dem Grundstück Bonn-Friesdorf Rüdesheimer Str. 5 -13/ Eltviller Str. 2-14

Nummer
201372
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
20.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.07.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 17.02.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 92,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201269 Bürgerantrag: Bauvorhaben der Wohnbau GmbH in den Straßen Eltviller Straße und Rüdesheimer Straße

Untergeordnet

  1. 201372-1 ST Bürgerantrag: Verdichtung der Wohnbebauung auf dem Grundstück Bonn-Friesdorf Rüdesheimer Str. 5 -13/ Eltviller Str. 2-14

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201372
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
14.07.2020
Bürgerantrag: Verdichtung der Wohnbebauung auf
dem Grundstück Bonn-Friesdorf Rüdesheimer Str.
5 -13/ Eltviller Str. 2-14
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert das Bauvorhaben Rüdesheimer Straße 5-13/Eltviller
Straße 2-14 und beinhaltet eine ablehnende Haltung. Das Anliegen ist unter der
Drucksachennummer 201269 bereits Gegenstand eines inhaltlich
vergleichbaren Antrags. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus beigefügtem
Bürgerantrag online, der als Anlage Vorkorrespondenz beigefügt ist.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

Bürgerantrag Online
Datum
14.07.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Verdichtung der Wohnbebauung auf dem Grundstück Bonn-friesdorf, Rüdesheimer Straße 5-13 / Eltviller Straße
2-14
Ihr Antrag
Wir sind Eigentümer des unmittelbar angrenzenden Grundstücks Grüner Weg/Eltviller Straße/Rüdesheimer
Straße (WEG Hochkreuzallee) und insoweit von den Planungen zur Verdichtung der bestehenden
Wohnbebauung auf dem Grundstück zwischen der Rüdesheimer Straße 5-13 und der Eltviller Straße 2-14 mittels
Querriegeln als Ergänzung der vorhandenen lockeren Wohnbebauung direkt betroffen. Gegen diese Planungen
haben wir mit Schreiben an das bauordnungsamt Bonn und E-Mail vom 4.6. bzw. 17.6.2020 Widerspruch
erhoben. Kopien der mail und des Schreibens anbei.
Das Schreiben ist von der Stadt bislang nicht beantwortet worden. Wir bemängeln diesen bürgerunfreundlichen
Umgang mit Einwendungen seitehns der Stadtverwaltung.
In der Sache vertreten wir die Auffassung, dass der erteilte positive Bescheid zur Bauvoranfrage dem geltenden
Baurecht widerspricht . Da kein Bebauungsplan vorliegt, bestimmt sich die Zulässigkeit eines Vorhabens nach §
34 BauGB. Danach „…ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. …. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden“. Diese
Anforderungen erfüllt das Vorhaben nicht. Auf unsere Argumentation in unserem beigefügten Schreiben
verweise ich.
Insbesondere sind wir der Auffassung, dass das Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks nach der
Verdichtung weit über dem der umgebenden Grundstücke liegen wird , die alle - wie auch das Baugrundstück
selbst – bislang von einer offenen, durchgrünten Bebauung geprägt sind. Alle Bauten im Bestand, incl. der auf
dem betroffenen Grundstück, gehören zum sog. „Margarineviertel“, einer in den 1950er Jahren entstandenen
Siedlung mit weit über die Stadtgrenzen hinausgehender Bekanntheit in Architektur-Fachkreisen, mithin ein
schützenwertes städtebauliches Ensemble. Durch die geplanten Maßnahmen verlöre diese Siedlung völlig ihren
Charakter.
Da sich das geplante Vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise nicht in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügt und da es das Ortsbild beeinträchtigt ist das Vorhaben in dieser Form nicht
genehmigungsfähig.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002
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14.07.20 14:45Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de