201370 · Beschlussvorlage
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn, hier Bereitstellung konsumtiver Mittel für die Schlussrechnung einer Auftragnehmerin, die wirksam gekündigt hat.
Kerndaten
- Nummer
- 201370
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 201370 Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn, hier Bereitstellung konsumtiver Mittel für die Schlussrechnung einer Auftragnehmerin, die wirksam gekündigt hat. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 18.08.2020 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 20.08.2020 Empfehlung Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle 27.08.2020 Anhörung Rat 01.09.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Aufgrund einer wirksamen Kündigung der bisherigen Auftragnehmerin der Vergabeeinheit VET07- Gebäudeautomation ist für deren Schlussrechnung in der Produktgruppe 1.15.07 Konferenzzentrum/Beethovenhalle ein konsumtives Budget i.H.V. EUR 140.512,40 zzgl. EUR 1.334.87 freizugeben. Begründung Die Auftragnehmerin für die Vergabeeinheit VE T07, Gebäudeautomation hat ihren mit der Stadt geschlossenen Bauvertrag mit Schreiben vom 30.04.2019 gekündigt. Die Kündigung ist gemäß § 6 Abs. 7 VOB/B wirksam, da die Fa. weder in einem dreimonatigen Zeitraum vor der Kündigungserklärung noch absehbar in der Zeit danach auf der Baustelle tätig werden konnte. Dies war u. A. auf die zuvor erfolgten Kündigungen von mit diesem Gewerk unmittelbar verknüpften Vorgewerken (Lüftungstechnik, Heizung / Kälte sowie Elektro) zurückzuführen. Die Leistungen wurden zwischenzeitlich erneut ausgeschrieben und beauftragt. Für die bis dahin erbrachten Leistungen hat die gekündigte Auftragnehmerin eine Schlussrechnung i.H.v. EUR 140.512,40 netto gestellt, die auch bereits beglichen wurde. Da die erbrachten Leistungen im Wesentlichen nicht weiterverwendet werden können ist es nicht möglich diese nach Abschluss der Sanierung zu aktivieren. Daher sind die erbrachten Leistungen abzuschreiben, so dass hierfür ein konsumtives Budget bereitgestellt werden muss. DieSeite 1 von 3 Seite 2 Deckung erfolgt über das im Haushalt 2020 veranschlagte Bauunterhaltungsbudget des SGB für die Beethovenhalle. Das bisher vom Rat freigegebene investive Budget für die denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle beläuft sich auf EUR 101.061.594,27 einschließlich anteiliger Umsatzsteuer und das konsumtive Budget beläuft sich auf EUR 2.105.191,58 einschließlich anteiliger Umsatzsteuer (Stand: 22.06.2020). Mit der vorstehenden Beschlussfassung zur Budgetfreigabe sowie den weiteren Beschlussfassungen in gleicher Beratungsfolge erhöht sich das investive Gesamtbudget auf EUR 102.090.415,42 einschließlich anteiliger Umsatzsteuer und das konsumtive Budget auf EUR 2.247.038,85. einschließlich anteiliger Umsatzsteuer. Der Betrag i. H. v. EUR 140.512,40 netto zzgl. anteiliger Umsatzsteuer ist Bestandteil des bisherigen Worst-Case-Szenarios und erhöht damit nicht den Rahmen der investiven und konsumtiven Gesamtprojektkosten von rd. EUR 166,2 Mio. inklusive anteiliger Umsatzsteuer. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.15.07 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Konferenzzentrum / Beethovenhalle 1.15.07.05 Beethovenhalle Bauunterhaltung (SGB) Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Rat DS-Nr.: Beschluss EUR Netto investiv Anteil Eigen- nutzung Anteilige USt. Netto zzgl. anteilige USt. 22.06.2020 Bisher freigegebenes Gesamtbudget (investiv) 99.541.688,99 1.519.905,28 101.061.594,27 70. 01.09.2020 201181 Vergabeeinheit VE02 Gerüstarbeiten Nachtrag 27: Standzeitver- längerung der Gerüste, Treppentürme, Materialaufzüge usw. bis 31.12.2020 203.706,50 5% 1.935,21 205.641,71 71. 01.09.2020 201194 Vergabeeinheit VE 03 Spezialtiefbau Nachtrag 50: Herstellung Stahlbetondecke über Z 1,Bauteil A ehemalige Küche 221.923,82 5% 2.108,28 224.032,10 72. 01.09.2020 201196 Vergabeeinheit VE 17 Glasmosaikfassade Nachtrag NA 03:Bauteil A, Empore Betonsägearbeiten für TGA- Einbauten 236.310,26 5% 2.244,95 238.555,21 73. 01.09.2020 201203 Vergabeeinheit VE 03 Spezialtiefbau Nachtrag NA 55: 10 Stück Entrauchungsöffnungen in Flachdachbereichen (Rippendecken) herstellen 357.198,74 5% 3.393,39 360.592,13 Fortschreibung Gesamtbudget (investiv) 100.560.828,31 1.529.587,11 102.090.415,42 Davon im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff. zu veranschlagende investive Mittel 16.905.119,98 160.598,64 17.065.718,62 07.05.2020* Bisher freigegebenes Gesamtbudget (konsumtiv) 2.085.380,47 19.811,11 2.105.191,58 74. 01.09.2020 201370 Bereitstellung konsumtiver Mittel für die Schlussrechnung einer Auftragnehmerin (Vergabeeinheit VET07-Gebäudeautomation), die wirksam gekündigt hat 140.512,40 5% 1.334,87 141.847,27 Fortschreibung Gesamtbudget (konsumtiv) 2.225.892,87 21.145,98 2.247.038,85 * Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRWSeite 2 von 3 Seite 3 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 141.847,27 19000150705 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de